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GerichtsurteilStadt Wiehl darf Gesamtschule gründen

Lesezeit 3 Minuten
Ein Schulgebäude von außen.

Die Sekundarschule in Bielstein soll Gesamtschule werden.

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klagen von fünf oberbergischen Nachbarkommunen abgewiesen.

Die Stadt Wiehl darf die TOB-Sekundarschule in Bielstein in eine Gesamtschule umwandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom heutigen Tag entschieden und damit die Klagen von fünf weiteren Gemeinden aus dem Oberbergischen Kreis abgewiesen.

In einer Pressemitteilung erläutert das Gericht zur Begründung, dass die Genehmigung der Gesamtschulgründung durch die Bezirksregierung nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme auf die Nachbarkommunen verstößt. Die Stadt Gummersbach sowie die Gemeinden Engelskirchen, Nümbrecht, Marienheide und Reichshof hatten geltend gemacht, dass die Einrichtung einer neuen Gesamtschule in Wiehl unzumutbare Auswirkungen auf ihre eigenen Schulen habe. Diese seien in ihrem Bestand gefährdet oder müssten möglicherweise ihre Zügigkeit reduzieren. Zudem hätten sie erhebliche Summen in ihre Schulen investiert.

Wiehler Schülerprognose ist in Ordnung

Das Gericht ist dagegen zu der Auffassung gelangt, dass die Stadt Wiehl  diesen Einwand mit ihrer Schülerprognose widerlegt hat. Demnach seien insbesondere die Gesamtschule Gummersbach und die Sekundarschule Engelskirchen durch die beabsichtigte Umwandlung der Bielsteiner Sekundarschule nicht in ihrem Bestand gefährdet. Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schulen der umliegenden Gemeinden seien angesichts des legitimen und gewichtigen Interesses der Stadt Wiehl hinzunehmen. Dabei falle besonders ins Gewicht, dass die Stadt Wiehl nach den vorliegenden Prognosen über genügend gemeindeeigene Kinder verfüge, um die für eine Gesamtschule erforderliche Mindestgröße zu erreichen.

Das Gericht teilt mit, dass die Nachbarkommunen gegen das Urteil einen Antrag auf Berufung stellen können, über den das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. Siegfried Frank, Sprecher der Stadt Gummersbach, teilt in einer ersten Stellungnahme mit, dass man sich ein anderes Urteil erhofft habe und enttäuscht sei. Jetzt gelte es, die Urteilsbegründung zu prüfen und sich mit den anderen Klagekommunen abzustimmen, bevor über einen Berufsantrag entschieden wird.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könne die Gesamtschule Wiehl voraussichtlich ab dem Schuljahr 2026/2027 den Betrieb aufnehmen. Im Jahr 2023 hat der Rat der Stadt Wiehl auf Initiative der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP beschlossen, die bestehende Sekundarschule in eine vierzügige Gesamtschule umzuwandeln. Die Stadtverwaltung machte sich am Dienstagmorgen mit Bürgermeister Ulrich Stücker, dem Beigeordneten Peter Madel und Vertretern des Schulamts wegen der Bombenentschärfung im Kölner Zentrum bereits in aller Frühe auf den Weg, um dabei zu sein, wenn das Gericht über die Klage entscheidet. Außerdem vor Ort waren die frühere Schulleiterin Anita Kallikat und deren Nachfolgerin Anja Kottmann. Die Klägerkommunen waren durch ihre Anwälte vertreten. Etwa einer Stunde lang wurden noch einmal die Argumente beider Seiten verhandelt, das Urteil folgte am Mittag.   

Der städtische Beigeordnete Madel kündigt an, dass die Schule nun damit beginnen werde, ihr Konzept für die Gesamtschule weiterzuentwickeln. Die Stadt prüfe bauliche Veränderungen in geringem Umfang. Die Vorbereitung der Sekundarschule auf die Umwandlung zur Gesamtschule sei bis zum Beginn des Anmeldeverfahrens für das nächste Schuljahr, das Ende Januar stattfindet, definitiv machbar.