Das Paderborner Schwurgericht versucht, einen 23 Jahre zurückliegenden Mordfall aufzuklären
MordprozessKürtener steht weiter unter Verdacht

Der Angeklagte verbirgt sich hinter Aktendeckeln
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Zwei Zeugen, ein Gutachter – und vielleicht keine neuen Erkenntnisse im Prozess gegen einen Kürtener um den gewaltsamen Tod von Tino W.. Das war der vorerst letzte Verhandlungstag vor einer vierwöchigen Pause des Paderborner Schwurgerichts.
Aber gibt es wirklich keine neuen Erkenntnisse in dem Cold Case von 2003, der seit November verhandelt wird? Vielleicht keine, die Indizien auf eine Schuld des Angeklagten geben, einen 57 Jahre alten Handwerker aus Kürten, der damals im selben Haus in Bad Driburg (Kreis Höxter) wohnte wie der getötete 29-Jährige. Aber vielleicht solche, die den Fall noch mysteriöser machen als ohnehin schon.
Der 57-Jährige soll den homosexuellen W. im November 2003 erdrosselt und bestohlen haben, die Staatsanwaltschaft geht von einem Tötungsdelikt aus Habgier aus, weshalb die Anklage auf Mord lautet. Das weitere Mordmerkmal der Schwulenfeindlichkeit ist längst vom Tisch, Anhaltspunkte für eine solche Haltung beim Angeklagten haben sich in der bisherigen Beweisaufnahme nicht ergeben.
Begutachtung des Angeklagten
Nun lässt sich auch an der weiteren Person des Kürteners nicht viel in Bezug auf die Tat festmachen, die ihm vorgeworfen wird. Der psychiatrische Sachverständige Dr. Gerhard Dankwarth hat den Angeklagten im vergangenen Juli in der Untersuchungshaft befragt, um dessen Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat zu prüfen – prozessual erforderlich, jedoch nach einer Zeitspanne von mittlerweile mehr als 22 Jahren realistisch betrachtet aussichtslos.
So verwundert es im Schwurgerichtssaal wohl kaum jemanden, dass Dankwarth – ausgehend von der reinen Hypothese, der 57-Jährige sei der Täter – weder eine verminderte noch aufgehobene Steuerungsfähigkeit durch vorhergegangenen Alkohol- oder Drogenkonsum, eine psychische Störung oder einen akuten Affektdurchbruch feststellen kann.
Aufschlussreich für den Fall Tino W. ist aber: Das Tatgeschehen spreche nicht für ein Handeln im Affekt, so Dankwarth. Der Täter habe ein geordnetes Vorgehen gezeigt, nach dem mutmaßlich bereits tödlichen Würgen von Tino W. noch ein Kabel gesucht, um diesen zu erdrosseln, dann Wertgegenstände an sich genommen und schließlich noch als so genanntes Sicherungsverhalten das Auto seines Opfers umgeparkt, um eine Entdeckung der Tat zu verzögern.
Ohne Alkoholprobleme
„Ein zielorientiertes, mehrstufiges Tatverhalten“, das keineswegs für eine psychische Ausnahmesituation oder eine krankheits- oder rauschgesteuerte Beeinflussung spräche. Andererseits: Solche Einschränkungen seien bei dem 57-Jährigen auch nicht bekannt. Nach Beschreibung von Zeugen sei er ein ruhiger, sachlicher und nicht aufbrausender Mensch, ohne Alkohol- oder Drogenprobleme.
Die Widersprüche des Angeklagten in den polizeilichen Vernehmungen unmittelbar nach der Tat im November 2003 sind Gegenstand der Befragung eines mittlerweile pensionierten Kripo-Beamten, der seinerzeit in der Mordkommission Morgenstern mitgearbeitet hatte.
Insbesondere geht es um die Behauptung des 57-Jährigen, er habe W. mit seinem Auto wegfahren sehen sowie seine Angaben über die Anwesenheit eines damaligen Freundes von Tino W. am Tag der Entdeckung der Leiche in der Einliegerwohnung.
Viele Diskrepanzen
Die Diskrepanzen seien so auffällig gewesen, erinnert sich der Beamte, dass er einen Vermerk gefertigt habe: „Da muss er sich vertan haben oder er lügt.“ Dennoch habe er damals über den Nachbarn festgehalten: „Der Gesamteindruck lässt eine Täterschaft relativ unwahrscheinlich erscheinen.“
Dass der 57-Jährige jetzt auf der Anklagebank sitzt, ist das Ergebnis verfeinerter Methoden bei der Analyse von DNA-Spuren – eine des Angeklagten fand sich am Ärmel des Toten, konnte aber erst zu Beginn 2025 überhaupt einer Person zugeordnet werden. Dass man seinerzeit einem Unbekannten hinterhergejagt war, räumte der Polizeibeamte quasi als Kabinettstückchen in seiner Aussage ein.
„Wir waren fixiert auf dieses Phantom, das aussah wie Stefan Kretzschmar“. Das nach Angaben einer Nachbarin angefertigte Fahndungsfoto eines Tatverdächtigen – mittlerweile durch den Prozess als Phantasiegebilde entlarvt – habe sogar dazu geführt, dass die Polizei den damaligen deutschen Star-Handballer auf ein Alibi hin überprüft habe. Das Paderborner Schwurgericht will den Prozess in vier Wochen mit den dann vorliegenden Ergebnissen weiterer DNA-Untersuchungen fortsetzen.

