Weil der Regen ausbleibt, untersagt die Bezirksregierung Köln ab Ende Juli, Wasser aus der Sieg, Agger, Rur, Erft und Wupper zu entnehmen.
TrockenheitWasser aus der Agger oder Wupper zu schöpfen, ist in Rhein-Berg verboten

Wenn die Trockenheit zu lange anhält, ist kaum noch Wasser in den Flüssen im kreis. (Symbolbild)
Copyright: Christopher Arlinghaus
Nun ist es so weit: Einfach so Wasser aus der Agger oder der Wupper zu entnehmen, ist ab Dienstag, 29. Juli, verboten. Das hat die Bezirksregierung Köln entschieden. Betroffen sind auch die Flüsse Sieg, Rur und Erft. Der Grund: Es regne zu wenig, die Wasserstände befänden sich auf einem Niveau, das sie normalerweise erst im Spätsommer erreichen würden, heißt es in einer Mitteilung der Bezirksregierung.
Mit der Einschränkung der Wasserentnahme wolle man den sensiblen Naturraum der Flüsse und die dort lebenden Pflanzen und Tiere schützen. Das Verbot richtet sich vor allem an diejenigen, die den Flüssen das Wasser mit mechanischen oder elektrischen Pump- und Saugvorrichtungen oder mit fahrbaren Behältnissen entnehmen. Weiterhin erlaubt ist indes, Wasser mit kleineren Gefäßen zu schöpfen. Auch für Tiere gibt es Entwarnung: Das Tränken von Vieh untersagt die Bezirksregierung ebenfalls nicht.
Ein Verstoß kann bis zu 50.000 Euro kosten
Wer sich nicht an das Verbot hält, kann nach Angaben der Bezirksregierung mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Die Verfügung gelte bis zum 30. September, könne bei Bedarf aber geändert werden. Sobald die Wasserstände wieder dauerhaft erhöht sind, will die Bezirksregierung die Rücknahme der Allgemeinverfügung prüfen.
Im gesamten Kreisgebiet gilt bereits seit Juni eine ähnliche Regelung (wir berichteten): Einen Eimer mit Wasser aus dem benachbarten Gewässer, wie zum Beispiel der Strunde und ihren Zuflüssen, zu befüllen, ist erlaubt. Eine Pumpe zu verwenden, ist verboten. Um Flüsse, Bäche und Seen zu schützen, hat der Rheinisch-Bergische Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen und die Wasserentnahme der Gewässer streng reguliert.
Zu den Ausnahmen zählten Agger, Wupper und Dhünn. Letztere wird durch den gesteuerten Ablauf aus der Großen Dhünn-Talsperre reguliert. Für Agger und Wupper hingegen ist der Kreis nicht zuständig, weshalb die Einschränkung der Wasserentnahme nun durch die Bezirksregierung Köln erfolgte. Als obere Wasserbehörde ist sie für Gewässer der so genannten ersten und zweiten Ordnung zuständig, worunter auch Agger und Wupper fallen.