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WohnungsnotVerwaltung prüft Satzung gegen Zweckentfremdung von Wohnraum in Hürth

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Klingelschilder an einem Wohngebäude.

Gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb woillen die Hürther Sozialdemokraten vorgehen. (Symbolbild)

Wohnraum ist knapp in Hürth. Die SPD fordert Maßnahmen gegen Kurzzeitvermietungen über Internet-Plattformen wie Airbnb.

Wohnraum ist knapp und teuer in Hürth. Die Sozialdemokraten wollen verhindern, dass dem regulären Wohnungsmarkt weitere Mietwohnungen durch Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb entzogen werden. Auf Antrag der SPD im Hauptausschuss prüft die Stadtverwaltung nun die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung für Wohnungen.

Die rechtlichen Grundlagen dazu hat das Land Nordrhein-Westfalen geschaffen. Nach dem Wohnraumstärkungsgesetz können Kommunen eigene Satzungen erlassen, um die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern. „Wir wollen, dass auch in Hürth die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden“, sagte SPD-Fraktionschef Heiko Twellmann. Dabei solle der bürokratische Aufwand so gering wie möglich gehalten werden.

Hürther Verwaltung hat keine Zahlen über Kurzzeitvermietungen

Nach Vorstellung der Sozialdemokraten soll die Satzung eine Genehmigungspflicht sowie eine Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für Kurzzeitvermietungen festschreiben. Eigentümer sollen verpflichtet werden, der Verwaltung Auskunft über entsprechende Vermietungen zu geben. Das sei auch im Zusammenhang mit einer möglichen Übernachtungssteuer wichtig, deren Einführung die Verwaltung auf Anregung der SPD prüft, so Twellmann. Bei Verstößen müssten Bußgelder verhängt und die Rückumwandlung in regulären Wohnraum verlang werden können.

Wie viele Wohnungen im Hürther Stadtgebiet tatsächlich über Plattformen wie Airbnb angeboten werden, dazu liegen der Stadtverwaltung bislang keine offiziellen Zahlen vor. Twellmann verwies auf die Nachbarstadt Köln, die bereits eine Zweckentfremdungssatzung eingeführt habe, und rechnete deren Zahlen auf Hürth hoch. Demnach könnten schätzungsweise 200 bis 300 Wohnungen dem Hürther Mietmarkt entzogen sein.

Hürther Bürgermeister meldet juristische Bedenken an

Der CDU-Stadtverordnete Ulrich Klugius widersprach dieser Einschätzung. Nach einer eigenen Auswertung der Airbnb-Plattform habe er lediglich 80 Wohnungen in Hürth gefunden, wenn Einzelzimmervermietungen herausgerechnet würden. Vor diesem Hintergrund sei fraglich, ob sich ein Prüfauftrag an die Verwaltung überhaupt lohne.

Bürgermeister Dirk Breuer (CDU) gab zu bedenken, dass nicht jede Kurzzeitvermietung unzulässig sei. Für die Zulässigkeit einer gewerblichen Nutzung spiele unter anderem eine Rolle, ob sich eine Wohnung in einem reinen Wohngebiet oder in einem Mischgebiet befinde. Die Frage, wo Kurzzeitvermietungen erlaubt sein sollten und wo nicht, müsse differenziert betrachtet werden, so Breuer. Twellmann betonte, es gehe der SPD nicht darum, jede Vermietung über Airbnb zu verbieten.

SPD-Ratsfrau Margit Reisewitz wies zudem darauf hin, dass Kurzzeitvermietungen nicht nur zur weiteren Verknappung von Wohnraum beitrügen. Gerade in Mehrfamilienhäusern würden gewerbliche Kurzzeitvermietungen häufig zu Problemen in der Nachbarschaft führen. In solchen Fällen könne das Bauordnungsamt jedoch auch heute schon eingreifen, entgegnete Bürgermeister Breuer. Der Hauptausschuss einigte sich schließlich darauf, dass die Verwaltung die rechtlichen Voraussetzungen sowie den Personalaufwand für die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung prüfen soll.