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Karneval 2024Angeklagter im Bierglas-Prozess in Kerpen freigesprochen

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Das Foto zeigt den Eingang zum Amtsgericht.

In dem Prozess im Kerpener Amtsgericht sprach der Richter einen Freispruch aus.

Ausschlaggebend für das Urteil war unter anderem die Einschätzung einer medizinischen Sachverständigen.

Freispruch hieß es gestern für einen jungen Mann aus einem Kerpener Stadtteil. Ihm wurde vorgeworfen, den Berufssoldaten Julian Z. auf einer Karnevalsfeier im Jahr 2024 mit einem Bierglas attackiert zu haben. Am letzten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Kerpen entschieden der Richter und zwei Schöffen jedoch, dass die Beweislage nicht ausschließen lasse, dass er aus Notwehr gehandelt habe.

Das Urteil traf die Verwandten und Bekannten des Geschädigten, die im Besucherraum saßen, deutlich. Sie schüttelten die Köpfe bei der Urteilsverkündung. Den Freigesprochenen und seinen Angehörigen dagegen war die Erleichterung anzumerken. Sein Vater sagte gegenüber der Redaktion, die Verhandlung habe seinen Sohn sehr mitgenommen.

Kerpen: Gericht konnte Notwehr nicht ausschließen

Ausschlaggebend für das Urteil war unter anderem die Einschätzung einer medizinischen Sachverständigen. Sie gab zwar an, dass anhand der Art der Wunden, die Z. an Kopf und Hals zugefügt wurden, erkennbar sei, dass es sich dabei um zwei unterschiedliche Vorgänge gehandelt haben muss: zum einen das Zerschlagen des Glases auf dem Kopf und dann eine Stich- und Schnittverletzung am Hals. Nicht eindeutig ermitteln könne sie allerdings, ob die zweite Verletzung durch einen Angriff hervorgerufen wurde oder, ob sich Z. im Eifer des Gefechts selbst auf das zerbrochene Glas zubewegt habe.

Als bewiesen erachtete das Gericht hingegen den ersten Schlag, dessen sich der ehemals Angeklagte sich auch geständig zeigte. Die Verteidigung plädierte hier schon auf Notwehr. Grundlage der Argumentation waren Zeugenaussagen. Demnach sei Z. zuvor ausfallend und bedrohlich aufgefallen. Der Richter betonte zwar, dass auch dies nicht einwandfrei nachweisbar sei. Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass sich für den jungen Mann auf der Anklagebank dadurch eine gefühlte Bedrohungslage entwickelt habe.

Zu guter Letzt berieten sich die Schöffen und das Gericht noch darüber, ob ein Schlag mit einem Bierglas in dieser Situation eine für Notwehr angemessene Reaktion sei. Der zuvor Angeklagte hatte berichtet, er habe zugeschlagen und das Glas habe sich dabei in der Hand befunden. Es habe sich aber nicht um einen bewussten Angriff mit dem Glas gehandelt. Der Richter betonte, dass zwar die Voraussetzungen für eine gefährliche Körperverletzung gegeben seien. Er und die Schöffen entschieden aber, dass mangels Alternativen die Tat in dieser Situation als Notwehr gewertet werden könnte.

Weil nur eine Zeugin die eigentliche Tat beschreiben konnte – sich allerdings teilweise widersprochen habe, sprach der Richter von einem „Blinden Fleck“. „Wir haben uns damit wirklich schwer getan, vor allem aufgrund der schweren Einschränkungen und Folgen für Herrn Z.“, sagte er: „Doch das Gericht verurteilt nur, wenn es einwandfrei sicher ist, dass jemand eine Tat auch begangen hat.“ Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten ein Jahr und zwei beziehungsweise zehn Monate Haft mit einer möglichen Umwandlung zur Bewährung sowie eine Entschädigungszahlung gefordert.