Kommentar über die Klage der Segmüller-Erweiterung in Pulheim und die Renaturierung der Erft bei Erftstadt-Gymnich.
WochenkommentarFuchs kann man nicht lernen

Das Verwaltungsgericht Köln hob die Baugenehmigung der Stadt Pulheim für das Einrichtungshaus Segmüller, zur Erweiterung der Verkaufsfläche um etwa 8000 Quadratmeter, auf. Geklagt hatten die Städte Bergheim und Leverkusen.
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Es hat Jahre gedauert und viel Geld gekostet – doch die Renaturierung der Erft bei Gymnich, die diese Woche fertig wurde, hat sich gelohnt. Das Zurückbauen der Begradigungen ist ein weiterer Schutz der Menschen vor Hochwasser und ein guter Beitrag zum Klimaschutz, es entstehen neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Aus dem gut zwei Kilometer langen Erftflutkanal ist ein über fünf Kilometer langer, naturnaher und sich schlängelnder kleiner idyllischer Fluss geworden.
Dieses größte Renaturierungsprojekt in NRW wird viele Spaziergänger und Radfahrer anziehen. Davon profitieren wird auch das nahegelegene Naturparkzentrum Gymnicher Mühle. Der dortige Wassererlebnispark, das Museum KM51-Das Erftmuseum oder auch das Café sind jetzt neben den dort stattfindenden Veranstaltungen um ein Stück zurückgeholte Natur reicher. Zehn Millionen Euro sind nicht wenig Geld – aber gut angelegt.
Verwaltungsgericht gibt Klagen statt
Für Aufsehen sorgte diese Woche auch das Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln, das den Klagen der Städte Bergheim und Leverkusen gegen die im August 2023 erteilte Baugenehmigung der Stadt Pulheim zur Erweiterung der Verkaufsfläche des Einrichtungshauses Segmüller stattgegeben hat. Die Städte hatten geklagt, weil sie durch die Sortimentserweiterung ihre Innenstädte geschwächt sahen. Demnach durften die Verantwortlichen aus der Pulheimer Verwaltung die Erweiterung von 30.000 auf 38.000 Quadratmeter – also um rund 25 Prozent – nicht genehmigen. Diese Genehmigung war auch deshalb verwunderlich, weil sich bereits 2017 alle drei Städte auf 30.000 Quadratmeter geeinigt hatten.
Unverständlich auch deshalb, weil der Bürgermeister auch noch gelernter Volljurist ist. Die Stadt muss damit rechnen, die Gerichtskosten zu tragen. Die sollten aber durch die vermutlich seit August 2023 erhöhten Gewerbesteuereinnahmen des Einrichtungshauses gut zu stemmen sein. Zumal die Stadt noch auf Zeit spielen und genauso wie das Einrichtungshaus in Berufung gehen könnte. Und wie langsam die Mühlen in Verwaltung und Gerichten mahlen, wissen die Beteiligten zu gut. Fuchs kann man eben nicht lernen.

