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FormfehlerGemeinderat Neunkirchen-Seelscheid beschäftigt sich erneut mit Unterbringung Geflüchteter

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Auch das Vereinsheim gleich neben dem Sportplatz Höfferhof ist die Planung einer Geflüchtetenunterkunft integriert.

Auch das Vereinsheim gleich neben dem Sportplatz Höfferhof ist die Planung einer Geflüchtetenunterkunft integriert.

In der nächsten Sitzung am 10. Juli soll der Beschluss aufgehoben werden und im öffentlichen Teil neu beschlossen werden.

Der Ratsbeschluss zur umstrittenen Unterbringung Geflüchteter in Höfferhof musste aufgehoben und neu zur Abstimmung in den Rat gebracht werden. In der Sitzung am 10. Juli wird sich der Gemeinderat von Neunkirchen-Seelscheid erneut mit der Thematik beschäftigen müssen. Auf dem Parkplatz am Sportplatz in der Ortslage Höfferhof sollen Gebäude für insgesamt 84 Geflüchtete entstehen.

Bürgermeisterin Nicole Berka habe nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und in Absprache mit der Kommunalaufsicht selbst die Beschlusslage beanstandet. Das teilte die Verwaltung mit.  Hintergrund: Am 10. April hatte der Rat in seiner Sitzung der Unterbringung von Geflüchteten im nicht-öffentlichen Teil zugestimmt. Das hätte allerdings im öffentlichen Teil geschehen müssen.

Abstimmung über die Unterkunft in Höfferhof hätte im öffentlichen Teil erfolgen müssen

„Bei der Einladung zur Sitzung wurde der Tagesordnungspunkt in den nicht-öffentlichen Teil aufgenommen, da zunächst vorgesehen war, dass es um konkrete Angebote für eine mögliche Realisierung der Liegenschaft gehen sollte“, heißt es in einer Stellungnahme der Gemeinde. Dies sei jedoch nicht Gegenstand der Beratung gewesen und damit habe es keine Gründe für eine Beratung in nicht-öffentlicher Sitzung gegeben. 

Der Rat muss sich also nun am 10. Juli zunächst mit der Beanstandung befassen. Das heißt, dass der Beschluss erst einmal aufgehoben werden soll, um dann formal korrekt im öffentlichen Teil der Ratssitzung erneut beschlossen zu werden.

Errichtung der Geflüchtetenunterkunft im Ortsteil Hochhausen ist nicht betroffen

Es sei ohnehin vorgesehen gewesen, die Entscheidung über die Realisierung der Unterkunft im öffentlichen Teil der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses und des Rates zu behandeln. Von daher werde sich an der Planung zur Übergangswohnanlage nichts ändern, heißt es in der Erklärung weiter. 

Auch ohne den jetzt beanstandeten Beschluss war und ist die Gemeindeverwaltung verpflichtet, Ersatz für das ehemalige Thurn-Gelände zu finden. Dort sind derzeit die Geflüchteten untergebracht, was aber zeitlich nur eine befristete Unterbringung darstellt, weil das Gelände zum Innovations-Quartier Neunkirchen-Süd entwickelt werden soll. 

Auf die Errichtung der Geflüchtetenunterkunft im Ortsteil Hochhausen hat diese Entwicklung keinen Einfluss. Diese Umsetzung hatte der Rat im Dezember beschlossen. „Der damaligen Beratung lagen bereits konkrete Angebote vor“, begründet die Pressestelle das. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung im Januar durchgeführt und die Anregungen der Bürger bei der weiteren Planung berücksichtigt. Die Unterkunft wird derzeit aufgestellt und planmäßig Mitte des Jahres bezugsfertig werden.