Obwohl das Gerichtsverfahren gegen Christian Olearius abgeschlossen ist, droht ihm nun die Einziehung von rund 40 Millionen Euro durch den Staat.
Cum-Ex-SkandalBankier Olearius droht trotz Verfahrenseinstellung Millionenzahlung

Sein letzter Auftritt im Gerichtssaal: Christian Olearius (links) im Bonner Landgericht im Juni 2024. Im Vordergrund sein Verteidiger, der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler.
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Eine bedeutende Wendung hat sich in der Cum-Ex-Affäre um den Hamburger Bankier Christian Olearius ergeben. Es wird keine Wiederaufnahme des Strafprozesses gegen den mittlerweile 83-Jährigen wegen des Vorwurfs der besonders schweren Steuerhinterziehung geben. Vom Bundesgerichtshof (BGH) wurde ein entsprechender Beschluss des Landgerichts Bonn von 2024 bestätigt. Dieser sah die Einstellung des Verfahrens vor, begründet mit dem beeinträchtigten Gesundheitszustand und der Verhandlungsunfähigkeit von Olearius (Aktenzeichen 1StR97/25). Für den Eigentümer der Warburg-Bank bedeutet dies, dass er in dieser Causa nicht mehr angeklagt wird.
BGH macht Weg für Einziehung frei
In einem anderen Punkt stimmten die Karlsruher Richter jedoch der Staatsanwaltschaft zu, wie die dpa meldet. Die Anklagevertretung hatte Revision eingelegt mit dem Ziel, ein sogenanntes Einziehungsverfahren zu erwirken. Damit sollten Taterträge von ungefähr 40 Millionen Euro gesichert werden. Ein solches Vorgehen benötigt nicht die persönliche Anwesenheit des Beschuldigten und dient allein der Klärung der Vermögensfrage, nicht der Schuldfrage.
Ursprünglich hatte das Landgericht Bonn den Antrag auf dieses Verfahren abgelehnt, eine Entscheidung, die der BGH jetzt als fehlerhaft bewertete. Folglich wurde eine andere Strafkammer am Landgericht Bonn mit der Durchführung des Einziehungsverfahrens beauftragt. In diesem Prozess wird nun entschieden, ob Olearius die Summe von circa 40 Millionen Euro entrichten muss.
Olearius' Anwalt pocht auf Unschuldsvermutung
Peter Gauweiler, der als Verteidiger für Olearius agiert und ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter der CSU ist, unterstrich die fortwährende Gültigkeit der Unschuldsvermutung für seinen Klienten. Im Hinblick auf das bevorstehende Verfahren äußerte Gauweiler: „Diese wird feststellen, dass Herr Dr. Olearius hinsichtlich der in Rede stehenden Zahlungen bereits ein Mehrfaches an den Fiskus geleistet hat.“ Darüber hinaus sei es möglich, dass in diesem Verfahren neue Beweismittel zur Sprache kommen.
Die Anklage warf Olearius ursprünglich vor, sich zwischen 2007 und 2011 in 15 Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung schuldig gemacht zu haben. Der daraus resultierende Steuerschaden wurde auf eine Summe von circa 280 Millionen Euro beziffert. In seiner jüngsten Mitteilung erwähnt der BGH jedoch ungerechtfertigte Steuervorteile von über 161 Millionen Euro, die der Warburg-Bank aus Cum-Ex-Aktivitäten zugeflossen sein sollen. Olearius selbst hatte durchweg seine Unschuld bekräftigt.
Die Causa und die Verbindung zu Kanzler Scholz
Das Modell der Cum-Ex-Geschäfte ermöglichte es Finanzakteuren, eine Rückerstattung von Steuern zu erhalten, die gar nicht abgeführt wurden. Erreicht wurde dies durch das Hin- und Herschieben von Aktienpaketen mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch um den Ausschüttungstermin. Für die Staatskasse entstand auf diese Weise ein Schaden im zweistelligen Milliardenbereich. Seit 2021 gilt diese Vorgehensweise nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs als strafbar.
Besondere Brisanz erhielt der Fall Olearius durch eine Verbindung zu Olaf Scholz (SPD), dem heutigen Bundeskanzler. Wie aus den Tagebüchern des Bankiers hervorgeht, kam es 2016 und 2017 zu drei Treffen mit Scholz, der damals als Erster Bürgermeister von Hamburg amtierte. Zu einem späteren Zeitpunkt verzichtete die Hamburger Finanzverwaltung auf eine Steuernachforderung an die Warburg-Bank. Ein nachgewiesener Zusammenhang zwischen diesen Begegnungen und der behördlichen Entscheidung existiert jedoch nicht. Scholz bestreitet, Einfluss genommen zu haben, verweist bei Fragen zu den Inhalten der Unterredungen aber auf Gedächtnislücken. (red)
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