Abo

Kiesgrube NiederkasselBetreiber nimmt neuen Anlauf für Erweiterung der Abbaufläche

2 min
Der Betreiber der Niederkasseler Kiesgrube hat erneut einen Antrag zur Erweiterung der Kiesabbaufläche gestellt.

Der Betreiber der Niederkasseler Kiesgrube hat erneut einen Antrag zur Erweiterung der Kiesabbaufläche gestellt. 

Einen erster Antrag zur Erweiterung der Niederkasseler Kiesgrube hatte die BezirksregierungKöln abgelehnt. Jetzt gibt es einen neuen Vorstoß.

Die Firma Kieswerk Niederkassel SKB GmbH nimmt einen neuen Anlauf zur Erweiterung ihrer Abbaufläche zwischen Niederkassel-Ort und Uckendorf. Sie hat beim Rhein-Sieg-Kreis beantragt, die Niederkasseler Kiesgrube um zehn Hektar ausbauen zu dürfen. In der bestehenden Kiesgrube läuft die Förderung des begehrten Baustoffs spätestens 2028 aus, vermutlich sogar früher.

Einen Antrag des Unternehmens, die Kiesgrube auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche am Rande Uckendorfs um rund 19 Hektar zu erweitern , um dort bis zum Jahr 2035 jährlich rund 100.000 Kubikmeter Kiessand abzubauen, hatte die Bezirksregierung Köln im vergangenen Jahr abgelehnt. Begründung: Die Fläche, für die die Firma SKB eine Erweiterung beantragt habe, befinde sich außerhalb der festgelegten Abgrabungszonen. Dies sei mit den Vorgaben des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe des kürzlich in Kraft getretenen Regionalplans Köln nicht vereinbar.

Niederkasseler Stadtrat positionierte sich gegen die Erweiterungspläne

Gegen die Erweiterungspläne des Kiesgrubenbetreibers formiert sich erheblicher Widerstand im Stadtteil Uckendorf. Die Anwohnerinnen und Anwohner fürchten Belastungen, wenn die Kiesgrube näher an ihre Häuser rückt. Beim Stadtrat stießen die Bedenken und Proteste der Anwohnerinnen und Anwohner, die sich in der Initiative „Orga Kies“ zusammengeschlossen haben, auf offene Ohren. „Die Stadt Niederkassel steht einer Erweiterung der Auskiesung am Niederkasseler See nach Osten auf allen Grundstücken gänzlich ablehnend gegenüber und bittet den Rhein-Sieg-Kreis, die Bedenken zu berücksichtigen und kritisch zu bewerten“, heißt es in einem Beschluss des Planungs- und Verkehrsausschusses vom März 2025.

Eine Entscheidungsbefugnis hat der Stadtrat in dieser Angelegenheit allerdings nicht. Er wird lediglich angehört. Dies gilt auch für das jetzt erneut laufende Beteiligungsverfahren. Nach Angaben der Kreisverwaltung hat die Stadt bis zum 24. März Zeit, sich zu den abgespeckten Plänen des Kiesgruben-Betreibers zu äußern,