Die Polizei entdeckte auf dem Handy des Niederkasselers Fotos und Videos mit Kinderpornografie. Der Angeklagte behauptet, nicht pädophil zu sein.
Falle gestelltPädophiler aus Niederkassel verabredet sich mit vermeintlich Zehnjähriger

Er glaubte, sich mit einer Zehnjährigen über eine Chatgruppe zum Sex zu verabreden: Zwei Männer stellten einem pädophilen Niederkasseler eine Falle.
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Wenn sich ein Mann einer Zehnjährigen sexuell nähert, liegt der Verdacht nahe, dass er eine pädophile Neigung hat. Der 34-Jährige, der wegen Kindesmissbrauchs und Besitz von Kinderpornografie vor dem Amtsgericht stand, verneinte das aber energisch. Er habe zu dem Tatzeitpunkt nur ein Drogenproblem gehabt, und das habe er aktuell im Griff.
Rund eine Stunde dauerte der Prozess gegen den Niederkasseler, und während der gesamten Zeit schaute er zu Boden und knetete nervös seine Finger. „Er schämt sich sichtlich“, konstatierte die Staatsanwältin. Das wertete sie als ein gutes Zeichen. Auch sein Geständnis, auch wenn er nur die Tatsachen einräumte, die offensichtlich waren.
Auf den Niederkasseler warteten statt des Mädchens zwei Männer
Eine Erklärung lieferte er nicht. „Was hätten Sie denn mit der Zehnjährigen gemacht, wo wären Sie mit ihr hingegangen?“, fragte Richter Hauke Rudat. Antwort des Angeklagten: „Ich weiß es nicht.“ Er hatte in einer Chatgruppe den Kontakt gesucht, ein Nacktbild von sich geschickt, allerdings von hinten aufgenommen. Dann verabredete er sich zum Sex, zu dem Treffen mit dem Kind war es aber nicht gekommen.
Denn bei der vereinbarten Adresse standen statt des erwarteten Mädchens zwei Männer. Die hatten einen Account in dem Pädophilen-Netzwerk angelegt und sich als Zehnjährige ausgegeben. Um, wie sie später bei der Polizei aussagten, gezielt Pädophile in die Falle zu locken und zur Rechenschaft ziehen zu lassen.
Sie hielten den Niederkasseler fest und alarmierten die Polizei. Die Beamten entdeckten bei der anschließenden Durchsuchung auf dessen Handy mehr als 100 Fotos und Videos mit Darstellungen teils schwerster sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen vom Kleinkindalter bis zur Pubertät.
Die Dateien seien in der Chatgruppe verschickt worden, sein Mobiltelefon habe diese automatisch gespeichert, er sei dabei nicht aktiv geworden, sagte der gelernte Verkäufer in der Hauptverhandlung.
Zum Tatzeitpunkt vor fast fünf Jahren - zwischenzeitlich war die Akte verschwunden - habe er in einer Beziehung gelebt. Doch zwischen seiner Verlobten und ihm habe es gekriselt. Von der Kinderpornografie und der Kontaktanbahnung habe die Lebensgefährtin nichts gewusst. Momentan sei er Single.
Er habe damals exzessiv Drogen konsumiert, seit eineinhalb Jahren nicht mehr, er stehe auf der Warteliste für einen Therapieplatz. Seinen letzten Job als Lagerarbeiter habe er kürzlich wegen Krankheit verloren, dagegen wolle er vor dem Arbeitsgericht vorgehen. Morgen sei er zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen, als Fahrkartenkontrolleur. Dass er zwischenzeitlich zahlreiche Geldstrafen wegen Schwarzfahrens kassierte, ist für ihn kein Widerspruch.
Siegburger Gericht verhängte zusätzlich 1200 Euro Geldbuße
Die Staatsanwältin beschied ihm eine positive Sozialprognose, er sei zum Tatzeitpunkt nicht vorbestraft gewesen und seitdem nicht mehr wegen Sexualdelikten aufgefallen. Sie plädierte auf eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von zwölf Monaten, die Bewährungszeit dauert zwei Jahre. „Ganz ungeschoren kommen Sie aber nicht davon“, sagte Rudat. Der Versuch, sich mit einem Kind zum Sex zu treffen, sei „unterste Schublade“. Wie zur Bestätigung nickte der Niederkasseler heftig mit dem Kopf. Als Bewährungsauflage muss er eine Geldbuße von 1200 Euro an den Verein Kindernothilfe zahlen. Dieser, so der Richter, setze sich unter anderem für missbrauchte Kinder ein, „das passt ja“.

