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„Froh, dass alle am Leben sind“
Sturz von Karnevalswagen in Niederkassel – Mann nicht in Lebensgefahr

5 min
Das Unglück war gegen 16.40 Uhr in der Marktstraße in Niederkassel-Rheidt geschehen, kurz nach dem Ende des großen Sonntagszugs.

Das Unglück war gegen 16.40 Uhr in der Marktstraße in Niederkassel-Rheidt geschehen, kurz nach dem Ende des großen Sonntagszugs.

Nach aktuellem Kenntnisstand soll am Karnevalswagen die hintere Umrandung gebrochen sein. Der Tüv hatte den Wagen abgenommen.

Nach dem Sturz von einem Wagen beim Karnevalsumzug in Niederkassel-Rheidt am Sonntagnachmittag (15. Februar) wird der verletzte 51-Jährige weiterhin in der Kölner Uniklinik behandelt. Er erlitt schwere Verletzungen im Gesicht, ist aber nicht in Lebensgefahr. Die beiden anderen Karnevalisten konnten das Krankenhaus inzwischen verlassen.

Für Markus Thüren, Sprecher der Stadt Niederkassel und Geschäftsführer des Festkomitees, war die Session noch vor Aschermittwoch vorbei. „Nach Feiern ist im Festkomitee niemandem mehr zumute. Wir haben am Rosenmontag noch die Züge in Mondorf und Niederkassel geschaut, ebenso in Ranzel am Dienstag, aber eher als Anerkennung für die Arbeit in der Session“, beschreibt er.

Wir sind voller Hoffnung, dass irgendwann wieder alles gut sein wird. Im Nachhinein bin ich froh, dass alle am Leben sind.
Markus Thüren, Stadtsprecher von Niederkassel und Geschäftsführer des Festkomitees

Von den drei Betroffenen sei der Jüngste (20 Jahre) noch am Sonntagabend aus der Kölner Uniklinik entlassen worden, der 46-Jährige sei über Nacht zur Beobachtung im Krankenhaus geblieben. Der 51-Jährige, der schwer verletzt mit dem Hubschrauber transportiert worden war, sei weiterhin in Behandlung. Er wurde noch am Sonntagabend operiert. „Das hätte auch im Rollstuhl enden können“, sagt Markus Thüren. „Wir sind voller Hoffnung, dass irgendwann wieder alles gut sein wird. Im Nachhinein bin ich froh, dass alle am Leben sind.“

Zum Zeitpunkt des Unglücks gegen 16.45 Uhr sei der Zug gerade in der Auflösung gewesen. „Die Wagen biegen von der Oberstraße auf den Marktplatz ein, um sich dort noch einmal dem Publikum zu präsentieren. Dann ziehen sie 50 Meter vor, um die Zugteilnehmenden absteigen zu lassen, die Mitfahrt beim Abtransport ist ja verboten“, erklärt er.

Die drei Männer fielen zusammen auf den Kamellekasten, der abbrach

Der Festwagen der Rheidter Väter trägt im hinteren Teil eine Burgattrappe mit vier Türmchen. Dazwischen sind oberhalb des Geländers Kästen für das Wurfmaterial montiert, durch die Bemalung sieht die Fassade wie eine Burgmauer aus. „Die drei Betroffenen standen oben auf der Burg, sie haben sich noch einmal umarmt. Dann ist der Traktor angefahren, wie er es im Zug Dutzende Male tut.“

Im vergangenen Jahr stellten die „Rheidter Väter“ das Dreigestirn und fuhren mit ihrem einer Burg nachempfundenen Wagen durch die Straßen.

Im vergangenen Jahr stellten die „Rheidter Väter“ das Dreigestirn und fuhren mit ihrem einer Burg nachempfundenen Wagen durch die Straßen.

Das sei für die drei Männer unerwartet gekommen, sie hätten das Gleichgewicht verloren und seien gemeinsam gegen den Kamellekasten geprallt – zu viel für die Konstruktion. Der Kasten brach ab, die drei fielen über die Brüstung.

Markus Thüren: „Zugleitung nimmt Sicherheitsvorschriften sehr ernst“

Er betont, dass nicht nur der Tüv, sondern auch die Zugleitung die Sicherheitsvorschriften sehr ernst nehme. „Der Zugleiter achtet haarklein auf Bremsen und alles andere – er würde nie ein Fahrzeug mitgehen lassen, das nicht sicher ist“, sagt er. Wagenengel seien vorgeschrieben, Alkohol am Steuer der Traktoren und Begleitfahrzeuge sei selbstverständlich tabu. „Da kann man niemandem einen Vorwurf machen, es kamen viele unglückliche Umstände zusammen“, urteilt Thüren, der in der Session 2023/2024 selbst Prinz von Rheidt war.

Es seien alle Ortsteile betroffen, sagt der Niederkasseler. „Wir wollten den Rheidter Vätern mitteilen, dass wir an sie denken, es fühlt sich gut an, so eine Gemeinschaft zu haben.“

Rettungskräfte aus dem Zug leisteten Erste Hilfe nach dem Unfall

Viele Jecken hätten das Unglück gar nicht mitbekommen, selbst am Abend noch nicht davon gehört. „Ich selbst war im Auto der Zugleitung und nur 40 Meter entfernt. Als ich die Rettungswagen gesehen habe, habe ich mir nichts dabei gedacht; die kommen ja schon mal, wenn ein Betrunkener versorgt werden muss. Als der Rettungshubschrauber gelandet ist, wusste ich, dass etwas Schlimmes passiert sein musste.“ Die Rettungskräfte, die im Zug mitgelaufen seien, hätten professionell reagiert und Erste Hilfe geleistet. „Da sprechen wir nicht nur als Festkomitee, sondern auch als Stadt unseren Dank aus.“

Derweil ermittelt die Polizei, die das Geschehen als Verkehrsunfall führt, wie es zu dem Unglück kommen konnte. Der Festwagen sei nach dem Vorfall zunächst weitergefahren, sagt Polizeisprecher Stefan Birk. „Der Fahrer hatte den Unfall nicht bemerkt und wurde von Zeugen darauf aufmerksam gemacht.“ Die Polizei habe den Wagen beschlagnahmt. Der Tüv-Bericht habe keine Mängel aufgewiesen.

Tüv hat spezielle Prüfungen für Karnevalswagen

Speziell für Karnevalswagen gebe es besondere Punkte, die vom Tüv aus Sicherheitsgründen geprüft würden, erklärt Unternehmenssprecherin Maya Puschmann auf Anfrage der Redaktion. Dafür gilt nach Paragraf 21 StVO, „Sicherheitsvorkehrungen für die Personenbeförderung“: Karnevalswagen müssten über rutschfeste und sichere Stehflächen verfügen. Es müssten Haltevorrichtungen, Geländer oder Brüstungen vorhanden sein. Außerdem sollten Sitzbänke, Tische sowie weitere Auf- und Einbauten fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. „Ein- und Ausstiege sollten möglichst hinten (bezogen auf die Fahrtrichtung) angeordnet sein. Sie dürfen sich nicht zwischen zwei miteinander verbundenen Fahrzeugen befinden.“

Die Wagen würden grundsätzlich vor jedem Einsatz geprüft, so Puschmann. „Also jährlich vor den Karnevalszügen.“ Wenn eine Begutachtung von Karnevalswagen durch den Tüv nicht positiv abgeschlossen wird, also das Fahrzeug die Prüfung nicht besteht, kann das laut Puschmann mehrere Gründe haben. Zum Beispiel könnten die zulässigen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte überschritten sein, was dazu führe, dass die Verkehrssicherheit gefährdet sei.

Polizei ermittelt, ob überhaupt ein Vorwurf gegen jemanden im Raum stehen kann

Auch müssen die Räder und Reifen ausreichend tragfähig sein, die „lichttechnischen Einrichtungen“ müssten betriebsbereit sein. Gibt es zu viel Bremsverzögerung bei der „Fahrzeugkombination“, ist das ebenfalls ein Grund für ein negatives Begutachtungsergebnis. Und: Bei unzureichender Haltevorrichtung wie Geländern und Brüstungen an den Wagen schafft es ein Wagen mitunter nicht durch den Tüv, denn dann verstößt er gegen die besagten „Sicherheitsvorkehrungen für die Personenförderung“.

„Grundsätzlich prüfen wir die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und die Zulassung, wobei es bestimmte Ausnahmen für Brauchtumswagen gibt“, betont Polizeisprecher Stefan Birk. Bremsen und Sicherheitsvorkehrungen für mitfahrende Personen müssten jedoch funktionieren beziehungsweise eingehalten werden. „Es ist verboten, auf der Anfahrt oder der Heimreise auf dem Wagen mitzufahren – das ist nur während des Zugs zulässig“, betont Birk. „Wir müssen prüfen, ob der Zug zum Zeitpunkt des Unfalls bereits beendet war und ob überhaupt ein Vorwurf gegen irgendjemanden im Raum steht.“ Das Verkehrskommissariat habe die Ermittlungen aufgenommen.