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BewährungsstrafeBauunternehmer soll Scheinselbstständige in Hennef und Troisdorf beschäftigt haben

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Blick auf den Schriftzug «Landgericht» an der Fassade des Gerichtsgebäudes.

Wegen der Beschäftigung Scheinselbständiger, unter anderem auf Baustellen in Troisdorf und Hennef, muss sich ein Bauunternehmer zurzeit vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Fast 800.000 Euro Sozialbeiträge soll ein Bauunternehmer durch die Beschäftigung Scheinselbstständiger hinterzogen haben. 

Selbstständige Unternehmer waren viele der meist aus dem Baltikum stammenden Bauarbeiter wohl nicht: Der Geschäftsführer einer Bauunternehmung für Roh- und Putzarbeiten soll die Männer in Lettland und Nachbarstaaten angeworben haben.

Nun muss er sich vor der 18. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht wegen Veruntreuung verantworten. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, zwischen dem 13. Juli 2018 und dem 30. November 2021 als Geschäftsführer mehrere Arbeitnehmer seiner GmbH zu Unrecht als selbstständige Subunternehmer geführt zu haben.

Angeklagter soll Staat um 780.000 Euro betrogen haben

Über den gesamten Zeitraum verteilt geht es um rund 50 Fälle; die nicht abgeführten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung sollen sich auf rund 780.000 Euro summiert haben. Gleich zu Beginn vereinbarten die Verfahrensbeteiligten eine sogenannte Verständigung. Der Inhalt des Deals: Im Gegenzug zu einem Geständnis darf der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und neun Monaten und zwei Jahren rechnen. Außerdem soll er als Auflage 10.000 Euro zahlen.

Wie es in der Anklage hieß, soll der Deutsche mit lettischen Wurzeln zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den eigenen Auftraggebern der von ihm geführten GmbH die Leistungen von mehreren osteuropäischen Staatsangehörigen in Anspruch genommen haben.

Einsatz auf Baustellen in Hennef und Troisdorf

Die Balten sollen „auf dem Papier“ als selbstständige Subunternehmer geführt worden sein. Tatsächlich waren die Bauarbeiter aber weisungsgebunden; auf mehreren Baustellen in Troisdorf und Hennef wurde ihnen nicht nur das Material gestellt, sondern sie folgten auch klaren Arbeitsanweisungen. Dennoch wurden für die Männer weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei Krankenkassen abgeführt.

Nach dem vereinbarten Deal ließ sich der Angeklagte dann zu den Vorwürfen ein, die er bis auf einige Ausnahmen einräumte. Dennoch muss die Kammer nun zahlreiche Zeugen hören. Möglich ist also, dass das Verfahren dank der Verständigung abgekürzt werden kann, aber auch, dass ein Urteil erst wie geplant nach 14 Verhandlungstagen Ende September verkündet wird.