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Amtsgericht BonnEhepaar aus Sankt Augustin wegen gemeinsamer Körperverletzung verurteilt

4 min
Ein Richter sitzt am Tisch und blättert in Gesetzbüchern.

Die Urteile für das Ehepaar fielen sehr unterschiedlich aus.

Das Paar und eine Mittäterin sollen eine Prostituierte aus Ungarn misshandelt und gefangen gehalten haben.

Vor einem Schöffengericht am Bonner Amtsgericht mussten sich am Donnerstagvormittag ein Ehepaar aus Sankt Augustin und eine 29-Jährige aus Bonn verantworten, weil sie eine Prostituierte aus Ungarn misshandelt und gefangen gehalten haben sollten. Dem 39-jährigen Mann wurde außerdem Zuhälterei vorgeworfen.

Am Ende des mehrstündigen Verhandlungstages wurde dann aber das Ehepaar lediglich wegen gemeinsamer gefährlicher Körperverletzung verurteilt: Der Mann muss für zwei Jahre ins Gefängnis, seine 38-jährige Frau kam mit einer Geldstrafe von 175 Tagessätzen à 15 Euro davon. Das Verfahren gegen die 29-jährige Mutter wurde eingestellt.

Opfer erschien nicht zur Gerichtsverhandlung in Bonn

Dass das Trio so milde davongekommen ist, ist hauptsächlich der Tatsache geschuldet, dass das wieder in Ungarn lebende Opfer der Ladung des Gerichts als Zeugin nicht gefolgt war. So hätte ohne ein Geständnis des Ehepaars ein langwieriger Prozess mit ungewissem Ausgang gedroht.

Angesichts dieser Unwägbarkeiten handelten die Anwälte der drei Angeklagten, Carsten Rubarth für den Mann sowie seine Kollegen Peter Krieger und Peter Renée Gülpen für die Ehefrau beziehungsweise die 29-Jährige, mit dem Gericht und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft in einer sogenannten Verständigung einen Deal aus. Das Ehepaar gesteht zumindest die Körperverletzung und darf dafür mit einer milden Strafe rechnen.

27-jährige Prostituierte „von einem unbekannten Vermittler an einem unbekannten Ort abgeholt“

Was genau geschehen ist, bleibt vage. Die Anklage ging davon aus, dass der Mann am 10. Dezember 2022 eine 27-jährige Prostituierte „von einem unbekannten Vermittler an einem unbekannten Ort“ mit dem Auto abholte. Die junge Ungarin war mit dem Fernbus aus der pannonischen Tiefebene angereist und soll den Plan gehabt haben, bis Weihnachten in der Bonner Region sexuelle Dienstleistungen anzubieten. Sie übernachtete laut Anklage in einem Hotel, das von dem Ehepaar bezahlt wurde.

Unter anderem soll der Mann sie regelmäßig in einen Saunaclub in Alfter gefahren haben. Nach einiger Zeit, so heißt es in der Anklage, soll der angebliche Zuhälter ihr dann aber sämtliche Einnahmen abgenommen und sie gegen ihren Willen zu einem Straßenstrich gefahren haben. Weil sie sich weigerte, dort zu arbeiten, soll ein Streit entbrannt sein, der dann erstmals in Gewalt mündete. Das Verfahren wurde als Ergebnis des Rechtsgesprächs in all diesen Punkten schließlich eingestellt.

Streit im Auto: Junge Ungarin wurde geschlagen und gewürgt

Das Ehepaar gab vor Gericht lediglich zu, dass es aus nicht näher genannten Gründen am Folgetag im Auto einen Streit gegeben hatte. In dessen Verlauf habe er die junge Ungarin tatsächlich geschlagen und auch gewürgt – das sei ein Fehler gewesen, und es tue ihm auch sehr leid, gab der Angeklagte vor Gericht an. Auch seine Frau räumte ihre Beteiligung an der Gewalt ein. Die 29-Jährige, die zu dem Gerichtstermin mit ihrem Säugling erschienen war, kam erst am nächsten Tag ins Spiel: Laut Anklage sollen alle drei die Ungarin in der Wohnung der 29-Jährigen eingesperrt haben.

Sie kenne das Ehepaar über Umwege, ihr Ex-Partner sei mit dem Angeklagten befreundet, sagte die 29-Jährige auf der Anklagebank dem Gericht. Sie habe die Ungarin tatsächlich auf Wunsch des Ehepaars in ihrer Wohnung aufgenommen. Auch habe sie bemerkt, dass die ihr unbekannte Frau aufgeregt gewesen sei. Wegen der Sprachbarriere habe sie aber, nachdem das Ehepaar sich verabschiedet hatte, zunächst nicht verstanden, was ihren Gast bewegte. Die Wohnungstür habe sie tatsächlich verschlossen gehalten, das mache sie aber immer, damit niemand unbemerkt ihr Zwölf-Quadratmeter-Appartement betreten könne. Erst nach einiger Zeit habe man sich dann mit einer Sprach-App verständigt.

So habe sie bemerkt, dass ihr Gast sich in einer Notlage befunden habe. Sie habe ihr am nächsten Morgen die Tür geöffnet und ihr sogar noch 100 Euro mit auf den Weg gegeben. Nach dieser Aussage stimmte der Vertreter der Staatsanwaltschaft zu, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen, und die 29-Jährige konnte den Verhandlungssaal samt Säugling im Kinderwagen verlassen, bevor das Urteil gegen die beiden Mitangeklagten verkündet wurde.

Mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft

Dass die Urteile trotz des gleichen Straftatbestands für die Eheleute so unterschiedlich ausfielen, war neben der Tatsache, dass die Frau sich nur in untergeordnetem Maß beteiligt hatte, auch den Vorstrafen ihres Ehemanns geschuldet. Autofahren hätten übrigens beide nicht gedurft: Sie besaßen nie einen Führerschein und wurden bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft.