Weil er bei einem Handykauf mit Blüten bezahlte, ist ein Siegburger jetzt wegen Geldfälschung und Betrug zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Zu Bewährungsstrafe verurteilt35-jähriger Siegburger kauft Smartphone mit Falschgeld

Wegen Geldfälschung und Betrug wurde ein 35-Jähriger jetzt vom Siegburger Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Copyright: Quentin Bröhl
35 Euro zahlen und dafür einen 100-Euro-Schein bekommen. Dieses Angebot war für einen heute 35 Jahre alten Siegburger einfach zu verlockend, auch wenn er davon ausgehen musste, dass es dabei nicht mit rechten Dingen zugehen konnte. Trotzdem griff er „bei einem Treffen mit Kumpels“ zu und kaufte mehrere der 100-Euro-Scheine, die einer der Teilnehmer des Treffens gleich bündelweise auf den Tisch legte.
Mit zehn dieser Banknoten erwarb der 35-Jährige, der für einen Objektservice arbeitet, im Januar 2024 bei einem privaten Geschäft ein iPhone 15 von einem Troisdorfer. Man traf sich in der Wohnung des Troisdorfers, wurde handelseinig und 1000 Euro und das Smartphone wechselten jeweils den Besitzer. Dass es sich bei den Scheinen um Falschgeld handelte, merkte der Handyverkäufer erst später. Er informierte die Polizei, weshalb sich der Siegburger jetzt wegen Betrugs und Geldfälschung vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten musste.
Angeklagter aus Siegburg war zur Tatzeit in Privatinsolvenz
Dort redete der Verteidiger des Angeklagten nicht lange um den heißen Brei. „Der Vorwurf ist richtig“, sagte er im Namen seines Mandanten und schilderte auch, dass dieser am Niederrhein ein weiteres Geschäft mit Falschgeld getätigt hat, weshalb auch vor dem Amtsgericht in Erkelenz ein entsprechendes Verfahren gegen ihn läuft. Die Vermutung liege nahe, dass der Angeklagte sich zu der Tat habe hinreißen lassen, weil er sich seinerzeit in der Endphase eine Privatinsolvenz befunden habe und auch sonst Probleme in Sachen Finanzen habe. Für seine finanziellen Angelegenheiten habe der Siegburger einen Betreuer, der ihn auch beim Thema Gesundheit und bei Behördengänge unterstütze.
Bei der Tat seines wegen Diebstahls und Drogendelikten vorbestraften Mandanten handele es sich um einen minderschweren Fall, argumentierte der Verteidiger und plädierte für eine Strafe „am unteren Rand des Möglichen“. Das sah die vertreterin der Staatsanwaltschaft anders. Bei insgesamt 1000 Euro könne man nicht mehr von einem minderschweren Fall sprechen argumentierte sie und beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.
Das Schöffengericht um die Vorsitzende Richterin Julia Dibbert folgte dem Antrag der Verteidigung und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die für drei jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Für den Angeklagten spreche neben einer positiven Sozialprognose vor allen die Tatsache, dass er die Tat unumwunden zugegeben habe. Seine Vorstrafen sprächen zwar gegen ihn, allerdings sein diese nicht einschlägig und datierten zuletzt aus dem Jahr 2020.

