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„Zeugin hat uns belogen“Dreifach angeklagter Troisdorfer kommt bei Drogenprozess mit Bewährung davon

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Das Amtsgericht in Siegburg.

Im Siegburger Schöffengericht wurde ein Troisdorfer für zwei von drei Vergehen verurteilt. (Symbolbild)

Der Angeklagte aus Troisdorf war wegen drei Vergehen angeklagt, konnte aber nur für zwei verurteilt werden.

Zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, wurde ein 27-jähriger Mann aus Troisdorf am Siegburger Schöffengericht verurteilt. Der Mann war dort gleich wegen drei verschiedener Vergehen angeklagt: wegen schweren Einbruchs mit Diebstahl, wegen Drogenbesitz und -handels sowie wegen gefährlicher Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall.

Nach zwei Verhandlungstagen und mehreren Zeugenaussagen wurden allerdings nur der Diebstahl und die Körperverletzung bestraft. In Sachen Drogen, so erläuterte Richterin Julia Dibbert in der Urteilsbegründung, müssten fehlende Spuren und widersprüchliche Zeugenaussagen zu einem Freispruch führen.

Neunkirchen-Seelscheid: Angeklagter gab gestohlene Gartengeräte zurück

Bei dem Einbruch in eine Gartenlaube in Neunkirchen-Seelscheid habe der Angeklagte mit einem Kumpel mehrere Gartengeräte erbeutet, warf Staatsanwalt Paul Brachtendorf dem Mann vor. Später wurden die Geräte unbeschädigt zurückgegeben, der Troisdorfer gestand den Einbruch und entschuldigte sich bei der Besitzerin.

Sein Verteidiger Dr. Peter-René Gülpe führte zu Gunsten des Angeklagten an, dass er reinen Tisch machen wolle. Deshalb habe er auch nicht die Rettungsversion seines Mittäters gewählt. Der behauptete nämlich, den Einbruch mit einem anderen Täter begangen zu haben.

Verkehrsunfall in Seelscheid: Angeklagter kann sich Ursache nicht erklären

Bei dem Verkehrsunfall in Seelscheid saß der angeklagte Troisdorfer, der damals als Dachdecker tätig war, am Steuer eines Firmenwagens. Er fuhr mit dem Transporter in die Fahrertür eines entgegenkommenden Fahrzeugs. Dessen Fahrer musste nach dem Unfall ins Krankenhaus und einige Tage krankgeschrieben werden, trug aber keine bleibenden Schäden davon. Das Auto war ein Totalschaden.

Der Angeklagte sagte jetzt aus, dass er sich die Unfallursache nicht erklären könne. Er sei zwar übermüdet gewesen, könne sich aber nicht mehr genau erinnern, ob er eventuell von einem Sekundenschlaf überrascht worden sei. Der Angeklagte: „Da haben wir beide einen Schutzengel gehabt!“ Er sei geschockt gewesen und habe sich nach dem Unfall selbst einer Therapie unterziehen müssen.

Angeklagter wird nicht für Drogenhandel verurteilt

Straffrei ging der Troisdorfer bei der Anklage zum Drogenhandel aus. Zu dieser Zeit wohnte er in einem Zimmer bei einer Cousine im Bergischen, weil er seine eigene Wohnung hatte aufgeben müssen. Er gab zu, dass er dort mit seiner Cousine und deren Freund gemeinsam ständig Drogen konsumiert habe. Nach einem knappen halben Jahr habe es aber zunehmend Auseinandersetzungen gegeben, und er habe das Zimmer wieder verlassen müssen.

Seine Cousine sei zur Polizei gegangen, die dann bei einer Wohnungsdurchsuchung jede Menge Drogen und Betäubungsmittel sichergestellt habe. Neben Ecstasy wurden zahlreiche weitere Packungen mit anderen Drogen in der Wohnung gefunden, auch eine Flasche mit K.-o.-Tropfen. Während der Angeklagte beteuerte, dass diese nicht von ihm gewesen sein könnten, weil er schon eine Woche vorher die Wohnung habe verlassen müssen, beschuldigte ihn seine Cousine bei ihrer Zeugenaussage.

Verteidiger: „Die Zeugin hat uns nach Strich und Faden belogen!“

In seinem Zimmer seien unter anderem Drogen in einem Bastkörbchen gefunden worden, und der Angeklagte habe weitere Drogen in seiner Geldkassette unter ihrem Kopfkissen versteckt. Das wurde allerdings durch die Zeugenaussage einer Polizeibeamtin widerlegt. Verteidiger Gülpe wies außerdem darauf hin, dass das Zimmer des Angeklagten die gesamte Zeit unverschlossen gewesen sei.

Gülpe: „Diese Zeugin hat uns nach Strich und Faden belogen!“ Er beschuldigte die Cousine des Angeklagten der uneidlichen Falschaussage.

Als strafmildernd und positiv wurde vom Schöffengericht die Schilderung  der Bewährungshelferin des Angeklagten gewertet, die ihn wegen früherer Vorstrafen betreut. Er habe inzwischen eine große Wende zum Positiven vollzogen und werde dabei von seiner Partnerin und seinen Eltern unterstützt. Zudem konsumiere er keine Drogen mehr und bemühe sich intensiv um einen neuen Arbeitsplatz. Für die zehnmonatige Freiheitsstrafe setzte das Schöffengericht eine Bewährungsauflage von 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit fest.