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Beliebter KfW-Zuschuss wieder verfügbarBis zu 6.250 Euro für Kölner Hausbesitzer möglich

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Ein älteres Paar schaut sitzt im Wohnzimmer an einem Tisch und schaut auf ein Laptop-Display.

Ehepaar sitz am Küchentisch und freut sich über die Genehmigung ihres Förderantrags

Die eigenen vier Wände sind für die meisten Menschen der Ort, an dem sie ihren Lebensabend verbringen möchten. Gerade im Kölner Raum wächst jedoch die finanzielle Sorge vor den explodierenden Eigenanteilen für einen Heimplatz. Um einen erzwungenen Umzug in ein teures Pflegeheim zu vermeiden, rückt der altersgerechte Umbau der Immobilie immer stärker in den Fokus.

Passend zu dieser Entwicklung gibt es nun ein wichtiges politisches Signal, um die enormen Sanierungskosten abzufedern: Der staatliche KfW-Fördertopf zur Barrierereduzierung ist seit dem 8. April offiziell wieder geöffnet. Nach einer längeren Pausierung des KfW-Programms 455-B („Investitionszuschuss Barrierereduzierung“) fließen nun wieder staatliche Gelder. Ein entscheidender Vorteil für Immobilienbesitzer: Diese Mittel werden komplett unabhängig von einem vorliegenden Pflegegrad bewilligt und sind auch altersunabhängig.

Flucht vor den Pflegekosten: Das Bad im Fokus

Die Motivation für eine Sanierung ist klar: Jeder möchte so lange wie möglich und selbstbestimmt im vertrauten Eigenheim bleiben. Im Fokus der meisten Modernisierungen im Rheinland steht dabei der Abbau von Barrieren im Badezimmer. Hier ist der Bedarf an Sicherheit am höchsten, um Stürze zu vermeiden, die allzu oft der direkte Auslöser für den ungewollten Umzug ins Heim sind. Gleichzeitig steigert ein modernes, stufenloses Bad den Wert der Immobilie nachhaltig.

Zuschuss von bis zu 6.250 Euro möglich

Die KfW subventioniert bis zu 12,5% der Umbaukosten für den Standard „Altersgerechtes Haus“. Die maximale Fördersumme liegt bei 6.250 Euro.

Auch wer einzelne Barrieren abbauen möchte, beispielsweise den Tausch einer Badewanne zur ebenerdigen Dusche, wird gefördert. Bei Einzelmaßnahmen liegt die Förderung bei 10% der Gesamtkosten und der maximale Förderbeitrag liegt bei 2.500 Euro.

Regularien und DIN-Vorgaben für die Bewilligung

Der finanzielle Zuschuss ist an klare bauliche Richtlinien geknüpft. Wer das heimische Badezimmer lediglich optisch modernisiert, geht bei der Mittelvergabe leer aus. Maßgeblich für die Zusage ist die strikte Einhaltung der Norm 18040-2 für barrierefreies Bauen.

Für die handwerkliche Umsetzung bedeutet das im Detail:

  1. Bodenebene Dusche: Hier ist lediglich eine maximale Absenkung von zwei Zentimetern zulässig.
  2. Schwellenfreiheit: Der Übergang vom Sanitärraum in den angrenzenden Flur darf ebenfalls höchstens einen Höhenunterschied von zwei Zentimetern aufweisen.
  3. Sicherheitselemente: Entsprechende Stützgriffe müssen auf exakt 85 Zentimetern Höhe angebracht werden, flankiert von zertifizierten, rutschhemmenden Fliesen.

Ein entscheidender formeller Stolperstein lauert zudem in der Bürokratie: Sämtliche Antragsdokumente müssen ausnahmslos eingereicht werden, bevor der Bau startet. Eine nachträgliche Kostenerstattung ist ausgeschlossen. Eine detaillierte Übersicht zu allen Vorgaben liefert der Ratgeber zum Thema Förderungen im Badezimmer.

Ein Experten-Tipp aus der Praxis

Wie wertvoll die reaktivierten KfW-Mittel in der Realität sind, verdeutlicht die Expertise von Patrick Herr. Der Initiator des Fachportals Altersgerecht Modernisieren hat den barrierefreien Umbau des Badezimmers seiner Mutter begleitete und konnte dabei erfolgreich eine staatliche Beteiligung in Höhe von 1.729 Euro verbuchen.

Sein zentraler Ratschlag an alle Immobilienbesitzer betrifft die exakte Summenangabe bei der Antragstellung: Es ist strategisch klug, stets die kompletten Sanierungskosten im Portal anzugeben. Selbst wenn bei gewissen Rechnungsposten Zweifel an der Förderfähigkeit bestehen, übernimmt die KfW im Hintergrund die genaue Filterung der zulässigen Summen. Durch dieses Vorgehen stellen Bauherren sicher, dass das maximale Förderpotenzial restlos ausgeschöpft wird.

Zeitfenster für Zuschüsse: Warum Zögern teuer wird

Trotz der positiven Nachricht über die erneute Freigabe der Fördermittel gibt es einen wirtschaftlichen Haken: Das Gesamtbudget des Bundes ist strikt limitiert.

In der Vergangenheit waren vergleichbare Fördertöpfe zeitnah komplett aufgebraucht. Für Eigentümer, die den Umbau zur Pflegeheim-Prävention fest eingeplant haben, ergibt sich daraus eine klare Konsequenz: Eine rasche Einholung von Kostenvoranschlägen ist jetzt essenziell, um sich die benötigten Gelder vor dem Förderstopp zu sichern.

Über den nachfolgenden Service lassen sich kostenfrei und völlig unverbindlich qualifizierte Kostenvoranschläge von regionalen Sanitärfachbetrieben einholen. Diese Angebote bilden die zwingend erforderliche Grundlage für eine erfolgreiche Beantragung der staatlichen Fördermittel.

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