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„Behalten uns rechtliche Optionen vor“Das sagt Bayer 04 zu den neuen 50+1-Vorgaben des Kartellamts

Lesezeit 3 Minuten
23.09.2024, Köln: Fernando Carro, Vorsitzender der Geschäftsführung von Bayer 04 Leverkusen und Simon Rolfes (v.l.), Geschäftsführer Sport von Beyer 04 Leverkusen im Interview.  Foto: Arton Krasniqi

Fernando Carro, Vorsitzender der Geschäftsführung von Bayer 04 Leverkusen und Simon Rolfes (v.l.), Geschäftsführer Sport.

Das Bundeskartellamt hat der DFL Aufgaben in Bezug auf die 50+1-Regelung erteilt. Eine betrifft Bayer 04 Leverkusen. Wie der Klub reagiert.

Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Fußball Liga (DFL) in Bezug auf den Bestand der 50+1-Regelung drei große Aufgaben auf den Weg mitgegeben. Es droht eine Zerreißprobe im Ligenverband mit seinen 36 Vereinen. Die Behörde kommt bei ihrer „vorläufigen kartellrechtlichen Bewertung“ am Montag zum Schluss, dass der Fußball in drei Bereichen kräftig nachjustieren muss.

Mit Blick auf die Ausnahmeklubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg, die Mitgliederproblematik bei RB Leipzig sowie hinsichtlich der Auseinandersetzung um klubinterne Weisungen (Hannover 96/Martin Kind) sollte die DFL neue Regelungen schaffen. Immerhin räumte das Amt ein, dass aufgrund der „wirtschaftlichen und sportlichen Bedeutung“ ein „längerer Übergangszeitraum“ für die Umsetzung gerechtfertigt sei.

Leverkusen und Wolfsburg brauchen wohl ein anderes Konstrukt, um Ungleichheit zu beenden

Leverkusen (Mehrheit Bayer AG) und Wolfsburg (Mehrheit VW) brauchen somit wohl ein anderes Konstrukt, um die Ungleichheit in Relation zu den anderen Klubs zu beenden. Leipzig muss garantieren, dass stimmberechtigte Mitglieder problemlos in den Verein eintreten dürfen. Und die DFL ist aufgefordert, dass Weisungen der Klubs an ihre Vertreter bei Abstimmungen umgesetzt werden.

Im Kern besagt die 50+1-Regel, dass der Mutterverein immer die Mehrheit bei einer ausgegliederten Profiabteilung halten muss. In Bezug auf die beiden Klubs, die von dieser Regel ausgenommen wurden, Leverkusen und Wolfsburg, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt: „Die DFL muss bei der vorgeschlagenen Änderung der Bestandsschutzregeln für die vormaligen Förderklubs nachbessern, denn die europäische Rechtsprechung legt hier jetzt einen strengen Standard an.“

Kompromissregelung nie umgesetzt

2021 gab es in dieser Hinsicht bereits einen Kompromissvorschlag, der auch vom Kartellamt befürwortet wurde: Bei einem zu hohen Verlustausgleich durch ihre Mutterkonzerne sollten die Klubs aus Wolfsburg und Leverkusen eine Art Luxussteuer bezahlen müssen. Zudem sollte ein Gremienposten für Vereinsvertreter geschaffen werden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2023 stellten sich allerdings neue Herausforderungen, sodass dieser Kompromiss nie umgesetzt wurde.

Bayer 04 Leverkusen reagierte auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf die neuen Entwicklungen mit einer Stellungnahme: „Die heute veröffentlichte, rechtlich unverbindliche Stellungnahme des Bundeskartellamts bedeutet einen bemerkenswerten Kurswechsel in der Frage der Rechtmäßigkeit der seit 25 Jahren bestehenden Ausnahme von der 50+1-Regel. Diese neue Einschätzung halten wir weder inhaltlich noch im Ergebnis für überzeugend. Auch die für die Änderung der Rechtsansicht vorgebrachten EuGH-Urteile rechtfertigen den Kurswechsel nicht. Gemeinsam mit der DFL und allen relevanten Akteuren werden wir die Sach- und Rechtslage sorgfältig prüfen und behalten uns dabei sämtliche rechtliche Optionen vor.“

Intern geht man bei Bayer 04 davon aus, dass sich der Prozess innerhalb der DFL über Jahre ziehen wird – mit völlig offenem Ausgang. Eine Einigung mit neuen Kompromissregelungen scheint derzeit ebenso wahrscheinlich wie Klagen, die die 50+1-Regel aller Voraussicht nach zum Kippen bringen würden. „Die 50+1-Regel ist elementarer Bestandteil des deutschen Fußballs. Das DFL-Präsidium wird sich weiter für den Schutz und den Fortbestand der Regel einsetzen“, ließ sich DFL-Präsidiumssprecher Hans-Joachim Watzke zitieren: „Klar ist: Der gesamte Ligaverband DFL e. V. wird Lösungen finden müssen, um die Regelung gemeinschaftlich abzusichern und zu stärken.“

„Lex Leverkusen“ hilft Bayer 04

1999 wurde die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH gegründet. Alleiniger Gesellschafter ist die Bayer AG. Möglich wurde das durch die sogenannte „Lex Leverkusen“. Die DFL genehmigte die Ausnahme von der 50+1-Regelung, da die Bayer AG den Fußballsport des Muttervereins Turn- und Sportverein Bayer 04 Leverkusen e. V. mehr als 20 Jahre ununterbrochen und erheblich gefördert habe. Diese Ausnahmeregelung wurde dann auch auf den VfL Wolfsburg und VW angewandt.

Die Bayer AG hält ihre Anteile an der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH zu sechs Prozent selbst sowie zu 94 Prozent über die Erste K-W-A Beteiligungsgesellschaft mbH (ein 100-prozentiges Tochterunternehmen) und verzichtet nach § 264 HGB auf die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH. Mit dieser Tochtergesellschaft wurde ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen, der auch besagt, dass die Bilanzen bei Verlust ausgeglichen werden. (mit sid)