Hanno Berger, Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal, ist mit seinem letzten Rechtsmittel gescheitert. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass er in Haft bleibt.
Berger scheitert in KölnCum-Ex-Drahtzieher bleibt nach Gerichtsentscheid in Haft

Hanno Berger im Bonner Strafprozess 2022.
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Für Hanno Berger (75), den verurteilten Straftäter und ehemaligen Architekten von Cum-Ex-Geschäften, ist die Aussicht auf eine Wiederaufnahme seines Prozesses nicht mehr gegeben. Das Landgericht Bonn hatte ihn im Jahr 2022 wegen Steuerhinterziehung in drei besonders schweren Fällen zu acht Jahren Freiheitsentzug verurteilt (Az. 62 KLs 2/20). Später kam eine weitere Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten hinzu, die das Landgericht Wiesbaden für andere Vergehen festsetzte. Der Bundesgerichtshof hatte beide Urteile in der Folge bestätigt.
Dennoch gab Berger nicht auf und stellte beim Landgericht Köln einen Antrag auf eine Neuauflage des Prozesses sowie auf Aussetzung seiner Haft. Er untermauerte dies mit angeblich neuen Beweisen und widerrief einen zentralen Aspekt seiner früheren Einlassungen. Seine Argumentation basierte auf der Behauptung, ein langjähriger Geschäftspartner, der als Kronzeuge fungierte und gegen ihn aussagte, habe die Unwahrheit gesagt und sei daher unglaubwürdig.
Das Kölner Landgericht teilte diese Ansicht allerdings nicht und wies den Antrag von Berger als unzulässig zurück. Dagegen reichte der Verurteilte Beschwerde beim Oberlandesgericht in Köln ein – seine letzte juristische Möglichkeit, um einer Haftentlassung näherzukommen. Der heute 75-Jährige ist seit seiner Auslieferung im Jahr 2022 aus der Schweiz inhaftiert.
Dort muss er auch verbleiben. Wie das Oberlandesgericht Köln nun bekannt gab, wurde die Beschwerde zurückgewiesen. Laut einer Meldung der dpa sahen die Richter in den von Berger präsentierten Fakten und Beweisen keine Grundlage für die Annahme, dass das Gericht in Bonn zu einem anderen Urteil – etwa einer milderen Strafe oder gar einem Freispruch – hätte gelangen können. Eine Neuverhandlung des Falles sei damit endgültig vom Tisch, so eine Mitteilung des Gerichts.
Cum-Ex-Geschäfte verursachten Milliardenschaden
Berger wird als einer der maßgeblichen Initiatoren der Cum-Ex-Aktiengeschäfte in Deutschland betrachtet, durch die dem Fiskus ein Schaden von mindestens zehn Milliarden Euro entstand. Diese Praktiken waren in ihrer Hochphase von 2006 bis 2011 bei vielen Finanzinstituten gängig. Der Vorgang gilt als der größte Fall von Steuerbetrug in der Geschichte der Bundesrepublik.
Gegenüber Banken und wohlhabenden Kunden bewarb Berger die Transaktionen als legale Methode zur Steuerersparnis, gab Ratschläge zur Umsetzung und erzielte damit Einnahmen in Millionenhöhe. Anschließend setzte sich der als „Mr. Cum-Ex“ Bekannte in die Schweiz ab, um sich dem Zugriff der deutschen Strafverfolgungsbehörden über Jahre zu entziehen. Seine Auslieferung nach Deutschland erfolgte 2022.
Das Prinzip der Cum-Ex-Transaktionen basierte auf dem schnellen Handel von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch im Umfeld des Ausschüttungstermins. Im Ergebnis erstatteten die Steuerbehörden Kapitalertragsteuern, die zuvor nie entrichtet worden waren. Der Gesetzgeber beendete diese Praxis erst durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2012. Der Bundesgerichtshof stufte die Cum-Ex-Geschäfte im Jahr 2021 als strafbare Steuerhinterziehung ein. (red)
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