Im Naturschutzgebiet „Tal der Ennepe“ reinigten Unbekannte ihre Fahrzeuge. Die Kreisverwaltung hat nun Konsequenzen gezogen.
Haftstrafe für Autowäsche drohtUnbekannte reinigen Wagen im Naturschutzgebiet Ennepe

Streng verboten: Autowäsche im Naturschutzgebiet. (Archivbild)
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Nicht identifizierte Personen haben ihre Fahrzeuge im Schutzgebiet am Ennepe-Ufer einer Reinigung unterzogen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm gab dies bekannt, nachdem ein Augenzeuge die Behörde über den Vorfall informiert hatte. Laut seiner Schilderung wurden mehrere Pkw mit Chemikalien im Ennepe-Tal gesäubert.
Die Verwaltung hat daraufhin die Zufahrt für Kraftfahrzeuge zu der betreffenden Örtlichkeit blockiert, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Die Kreisverwaltung unterstrich, dass das Befahren des empfindlichen Areals mit Autos generell untersagt sei. Eine Fahrzeugreinigung an einem Gewässer werde erst recht nicht geduldet.
Mögliche Haftstrafen für Umweltdelikte
Eine Sprecherin der Polizei in Schwelm erläuterte, dass für derartige Umweltdelikte harte Sanktionen drohen. Abhängig davon, ob schädliche Substanzen in den Boden oder das Gewässer eingedrungen sind, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldbuße die Folge sein.
Sowohl die verwendeten Reinigungsprodukte als auch abgewaschene Schmutzpartikel können ins Wasser gelangen und so das Gewässer und sensible Biotope stark beeinträchtigen. Das Schutzgebiet „Tal der Ennepe“ mit einer Fläche von circa 70 Hektar ist seit 1999 ausgewiesen. Es beinhaltet ein naturbelassenes Bachtal mit Auen sowie diverse Lebensräume wie Ufergehölze, Hochstaudenfluren und Wiesen mit hohem Feuchtigkeitsgrad. (red)
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