Die Beamtin ist bis heute schwer traumatisiert und dienstunfähig. Ihr steht Schmerzensgeld zu.
„Extrem schwerwiegende Straftat“Mann beißt Kölner Polizistin ein Stück Ohr ab – so lange muss er in Haft

Der Angeklagte, hier mit seinen Verteidigern, wurde zunächst gefesselt in den Gerichtssaal geführt.
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Seit einem schweren Angriff eines Randalierers im vergangenen November in Ehrenfeld ist eine Kölner Polizistin dienstunfähig und schwer traumatisiert – der Angreifer hatte ihr ein Stück Ohr abgebissen. Vor dem Landgericht wurde der 41-jährige Beschuldigte nun wegen gefährlicher Körperverletzung und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilt, er muss vier Jahre ins Gefängnis.
Köln: „Extrem schwerwiegende Straftat“
„Es handelt sich um eine extrem schwerwiegende Straftat“, sagte der Vorsitzende Richter Necmettin Gül in der Urteilsbegründung. Die Beamtin werde ihren Beruf aufgrund ihrer schweren Traumatisierung womöglich nie mehr ausüben können. „Man muss sagen, dass Polizeibeamte kein Freiwild sind für Leute, die ihr Aggressionspotenzial nicht unter Kontrolle haben“, so der Richter.
Der Angeklagte hatte laut Urteil zuvor am Tattag mehrere Personen mit einem Schlüsselbund attackiert. Zeugen berichteten von gezielten Kratzbewegungen über Stirn und Gesicht, die zu blutigen Verletzungen geführt haben. Die Polizei wurde alarmiert, die den Verdächtigen schnell ausfindig machen konnte.
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Köln: Bodycamvideos dokumentieren Gewalttat in Ehrenfeld
Als die Beamten am Einsatzort eintrafen, spitzte sich die Situation zu. Auch die 26-jährige Polizistin versuchte, den Verdächtigen festzuhalten, doch dieser setzte sich massiv zur Wehr. Ein Büschel Haare riss der Randalierer der Beamtin aus – schließlich biss er ihr rund 15 Sekunden lang ins Ohr. Die dramatischen Momente und Schreie der Beamtin sind auf Beweisvideos von Bodycams festgehalten.
Nachdem Kollegen den Angriff auf die 26-Jährige beenden konnten, wurde das erschreckende Ausmaß der Verletzung deutlich: Ein Teil der Ohrmuschel der Beamtin fehlte. Ärzte konnten das Gewebe im Rahmen einer Not-Operation zwar zunächst wieder annähen, doch es wurde später vom Körper abgestoßen. Die Beamtin ist laut Anklage dauerhaft körperlich entstellt.
Köln: Richter spricht Beamtin Schmerzensgeld zu
Beim Prozess hatte der Angeklagte das Geschehen zwar nicht in Abrede gestellt. Aufgrund seines damaligen Kokainkonsums könne er sich aber an nichts mehr erinnern. „Sie haben diese Tat bewusst begangen“, sagte der Richter zu dem Verurteilten. Was dieser an Leid verursacht habe, sei kaum zu überbieten. Das Gericht sprach der Beamtin im Urteilspruch auch 30.000 Euro Schmerzensgeld zu.
Aufgrund der potenziellen Gefährlichkeit wurde der Beschuldigte beim Prozessauftakt gefesselt in den Gerichtssaal geführt. Die Hände waren an einem Hüftgurt fixiert, um mögliche Übergriffe auf Wachtmeister oder Prozessbeteiligte zu verhindern. Auf Veranlassung des Richters wurden die Fesseln aber entfernt – weil der 41-Jährige sich im Gefängnis bisher einwandfrei verhalten habe.

