Der weitreichende Eingriff in das Eigentum begründet sich durch das Bundesnaturschutzgesetz.
Besonderer SchutzWie Kölner Bäume zum Naturdenkmal werden und was das für die Eigentümer bedeutet

Eine 13 Meter hohe Wintergrüne Eiche in Köln-Lindenthal wird zum Naturdenkmal.
Copyright: Alexander Schwaiger
Umweltdezernent William Wolfgramm will in Köln an insgesamt 45 Standorten Bäume neu unter Denkmalschutz stellen lassen. Betroffen sind neben öffentlichen Flächen auch Privatgrundstücke. Die Unterschutzstellung bringt für die Eigentümer deutliche Einschränkungen mit sich, die weit über die der Baumschutzsatzung der Stadt Köln hinausgehen.
Denn es ist nicht nur verboten, ein Naturdenkmal zu fällen oder zu beschneiden, auch das direkte Umfeld inklusive des Bodens darf nicht ohne Genehmigung verändert werden. Der weitreichende Eingriff in das Eigentum begründet sich durch das Bundesnaturschutzgesetz.
Kriterien: Alt, groß, selten, wertvoll
„Wir stehen einem so wesentlichen Eingriff in privates Eigentum kritisch gegenüber und lehnen eine solche Unterschutzstellung ab“, sagt Thomas Tewes, Hauptgeschäftsführer des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins. Das geschehe nicht aus ablehnenden Gründen dem Naturschutz gegenüber, sondern aufgrund „der Unfähigkeit der öffentlichen Hand, pragmatisch, schnell und lösungsorientiert mit Bürgerinteressen umzugehen“. „Wenn schon an einem so herausragenden Baudenkmal wie dem Bahnhof Belvedere der Baumschutz vor dem Gebäudeschutz steht und Substanzschäden billigend in Kauf genommen werden, dann will man sich gar nicht ausmalen, in welches Hintertreffen private Eigentümer in einer solchen Situation geraten würden“, sagt Tewes. Das Gebäude in Müngersdorf grenzt unmittelbar an eine Platane, die eigentlich gefällt werden sollte, was das Verwaltungsgericht aber untersagt hat.
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Doch wie wird ein Baum zum Naturschutzdenkmal? Behörden, Naturschutzverbände und Privatpersonen können beliebige Bäume oder Baumensembles als Naturschutzdenkmal vorschlagen, die zuständige Untere Naturschutzbehörde prüft die Vorschläge, in diesem Fall ist das die Stadt Köln. Ist ein Baum besonders alt, groß, selten, wertvoll, landschaftsprägend oder historisch bedeutsam, dann erfüllt er die Kriterien eines Naturdenkmals.
„Man will damit Bäume, die auch Dokumente ihrer Zeit sind, besonders schützen und herausheben“, sagt Joachim Bauer, Geschäftsführer der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln. Bei einem Naturdenkmal schütze man auch das Umfeld und investiere mehr in dessen Erhalt als bei anderen Bäumen. Da der Aufwand der Prüfung und der Anhörungen der privaten Grundstückseigentümer besonders groß ist, würden neue Naturdenkmäler erst nach vielen Jahren offiziell eingetragen. „Das macht man nicht jedes Jahr neu“, sagt Bauer.
Hält das Umweltdezernat einen Baum für denkmalwürdig, dürfen die Eigentümer der Grundstücke und somit der Bäume ebenso wie die Ämter innerhalb der Stadtverwaltung ihre Bedenken äußern. Das bedeutet aber nicht, dass sie damit automatisch Gehör finden. Stimmen am Ende der Stadtrat und auch die Höhere Naturschutzbehörde, die Bezirksregierung Köln, zu, dann folgt der Eintrag in das Denkmalregister. Und so kommt es, dass das Umweltdezernat ganz unterschiedliche Bäume an ganz unterschiedlichen Orten auswählt.
Zu den Bäumen, die neu unter Denkmalschutz gestellt werden, gehört unter anderem eine 25 Meter hohe Platane, die direkt vor dem Eingang zum Bürgerzentrum Alte Feuerwache im Agnesviertel steht. Sie erhält den Status aufgrund ihrer Größe, ihres Alters und ihrer Erscheinung sowie zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes und der Ensemblewirkung mit dem denkmalgeschützten Gebäudekomplex. Der Eigentümer ist die Stadt Köln.

Eine 25 Meter hohe Platane am Bürgerzentrum Alte Feuerwache im Agnesviertel
Copyright: Alexander Schwaiger
Ebenfalls unter Schutz gestellt wird eine 13 Meter hohe Wintergrüne Eiche, die am Kringsweg 6 in Lindenthal vor einem Apartmenthaus der Kölner Universität für internationale Gäste steht. In diesem Fall gaben die Seltenheit des Baums sowie die Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild den Ausschlag.
Treffen kann es auch Privateigentümer: So werden zwei Rotbuchen im Garten eines Hauses an der Uferstraße in Rodenkirchen neu unter Schutz gestellt. Und zwar aufgrund ihrer Stattlichkeit, ihres Alters, ihrer Erscheinung und der Ensemblewirkung des Baumpaars.
In Buchforst wiederum soll eine ganze Allee mit 85 Platanen zum Naturdenkmal werden. Als Schutzzweck nennt die Stadt, die Stattlichkeit, das Alter und die Erscheinung der Allee sowie die Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und in der Parkanlage.
Einwände von KVB, Bauaufsichtsamt und Gebäudewirtschaft
Nicht alle von den Unterschutzstellungen Betroffenen teilen allerdings die Freude über den neuen Status mit dem Umweltdezernat. So hatten etwa die Kölner-Verkehrs-Betriebe (KVB) darum gebeten, die Allee in Buchforst nicht unter Denkmalschutz zu stellen, weil die Bäume die Stadtbahn-Gleise einfassen. Diesen Einwand wies das Umweltdezernat jedoch zurück. Die Schutzausweisung von Bäumen stehe nicht im Widerspruch zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit von Gleisanlagen. Die Verordnung biete zudem ausreichend Flexibilität, um ein Nebeneinander unterschiedlicher Interessen zu gewährleisten.
Die städtische Gebäudewirtschaft lehnte eine Schutzausweisung von Bäumen als Naturdenkmäler auf den Grundstücken in ihrem Sondervermögen grundsätzlich ab. Durch eine Schutzausweisung würde sich eine mögliche notwendige bauliche Verdichtung der Schul- und Kita-Grundstücke erschweren, verhindern oder ganz unmöglich machen, argumentierte die Gebäudewirtschaft. Diese Einwendung berücksichtigte das Umweltdezernat und führte eine Sonderregelung ein, um den Schulbau nicht zu beeinträchtigen.
Das Baufsichtsamt übte ebenfalls Kritik. „Es ist auffällig, dass sich die Bäume in klassischen Baulücken befinden oder in Hinterhöfen, wo eine Nachverdichtung nach Paragrapah 34 Baugesetzbuch möglich wäre“, teilte das Amt mit. Die Naturdenkmäler würden somit potentielle Flächen für die Nachverdichtung in Anspruch nehmen.
Vor allem der fünf Meter große Schutzbereich um den Baum herum würde die Bebauungsmöglichkeiten „deutlich einschränken“. Das Umweltdezernat verweist darauf, dass auch bei solchen Baulücken so zu planen sei, dass ein Naturdenkmal nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Wenn das Naturdenkmal aufgrund seiner Lage aber jegliche sinnvolle bauliche Nutzung des Grundstücks verhindere, sei eine Befreiung möglich.
Rotbuche am Dom abgestorben
Bislang sind in der Naturdenkmalliste 154 Einzelbäume, 34 Ensembles mit insgesamt 95 Bäumen sowie sechs Alleen mit insgesamt 589 Bäumen eingetragen. Da die Liste seit dem Jahr 2002 nicht mehr erneuert wurde, existieren 33 Standorte inzwischen nicht mehr. Die Bäume dort mussten gefällt werden, meist, weil sie krank waren.
So taucht in der aktuellen Liste etwa eine Rotbuche auf, die sich auf dem Domfriedhof direkt hinter dem Kölner Dom befand. Tatsächlich befindet sich dort derzeit nur noch eine Sommer-Linde, zehn weitere Bäume will die Dombauhütte dort aber noch pflanzen lassen. Die Rotbuche habe den trockenen Frühling 2011 nicht überlebt und war abgestorben, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Mit Genehmigung der Stadt Köln sei sie im Jahr 2012 entfernt worden.

Der Domfriedhof am Kölner Dom mit der Sommer-Linde
Copyright: Arton Krasniqi
Einen großen Vorteil hat der Status eines Naturdenkmals für die Eigentümer der zugehörigen Grundstücke übrigens: Die Stadt Köln übernimmt sämtliche Kosten, um diese Bäume zu pflegen und zu beschneiden.

