An Rosenmontag wird ein todkranker Hund in Deutz gefunden. Das stellt das Tierheim Köln-Dellbrück vor eine traurige Entscheidung.
Mio konnte nicht mehr laufenTodkranker Hund in Köln ausgesetzt – Fall erschüttert das Tierheim

Der 16-jährige Mio wurde einfach ausgesetzt. Im Tierheim musste er eingeschläfert werden.
Copyright: Tierheim Köln-Dellbrück
„Manchmal ist es verdammt schwer, hier zu arbeiten und alles auszuhalten, was hier so passiert. Heute war ein solcher Tag.“ Mit diesen Worten schildert das Tierheim Köln-Dellbrück einen Fall, der selbst erfahrene Mitarbeitende an ihre Grenzen bringt.
Am Rosenmontag hätten Passanten in Köln-Deutz einen hilflosen Hund entdeckt. Am Ottoplatz sei der Rüde mit einer Leine an eine Laterne angebunden worden – offensichtlich ausgesetzt. Wegen seines schlechten Zustands brachte die von der Polizei alarmierte Feuerwehr den Hund zunächst in eine Tierklinik, am nächsten Tag wurde er ins Dellbrücker Tierheim gebracht.
Ausgesetzter Hund: Menschen lassen gelähmten Rüden hilflos zurück
Was die Tierpflegerinnen und Tierpfleger dann erwartete, beschreiben sie als „unfassbar schlimm“. Der 16 Jahre alte Rüde namens Mio war „multimorbide“: Er war gelähmt, konnte nicht mehr aufstehen, war inkontinent und wies mehrere Umfangsvermehrungen – beispielweise an der Brust – auf. Das können ungefährliche Lipome, aber auch Tumore sein.
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Das Tier habe bei jeder Berührung Schmerzen gehabt, berichtet Tierheimsprecherin Sylvia Hemmerling unserer Redaktion. „Das hatte er nicht erst seit gestern.“ Nach eingehenden Untersuchungen fällt die zuständige Tierärztin eine schwere Entscheidung: „Wir konnten ihm nur noch helfen, indem wir ihn gehen ließen.“ Ein „schwerer und tieftrauriger Schritt“, wie das Team betont.
Mios Besitzer sind unbekannt – Tierheim hofft auf Hinweise
Fassungslosigkeit bleibt. „Wir finden keine Worte dafür, wie man einen derart hilflosen Hund seinem Schicksal überlassen kann.“ Mio war gechipt und registriert, daher kennt das Team auch seinen Namen, doch die Besitzer sind unbekannt. Das kann daran liegen, dass der Halter beispielsweise wechselt oder umzieht – oder seinen Kontakt löschen lässt. Das Tierheim hofft nun auf Hinweise aus der Bevölkerung, um den Fall aufzuklären.
In den sozialen Netzwerken ist die Anteilnahme groß. „Ich könnte nur noch schreien vor Hilflosigkeit solch Unmenschen gegenüber“, schreibt eine Nutzerin auf Facebook. Eine andere kommentiert: „Mir sind beim Lesen echt die Tränen gekommen.“ Und ein weiterer Beitrag lautet: „So entsetzlich traurig.“
Diese Strafen drohen, wenn ein Hund ausgesetzt wird
Das Aussetzen eines Hundes gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Der Bußgeldkatalog zur Tierquälerei zeigt darüber hinaus die Schwere vergleichbarer Vergehen: Wer einen Hund misshandelt oder tötet, begeht eine Straftat nach § 17 Tierschutzgesetz und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen; zudem wird ein Verbot verhängt, erneut Tiere zu halten.
Auch wer als Besitzer seinen Hund nicht füttert oder nicht ausreichend pflegt, macht sich gemäß Tierschutzgesetz strafbar – ebenfalls mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Entzug des Tieres und einem erneuten Haltungsverbot geahndet. Selbst die versuchte oder fahrlässige Misshandlung wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt, mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, Entzug des Tieres und Verbot der erneuten Tierhaltung.

