Andreas Hupke denkt darüber nach, die Grünen zu verlassen. Seine Pläne für die Kommunalwahl muss er ändern.
Eigenes Bündnis?Kölner Bürgermeister Hupke prüft Grünen-Abschied

Bezirksbürgermeister Andreas Hupke ist seit rund 25 Jahren Mitglied bei den Grünen und einer der bekanntesten Kommunalpolitiker Kölns.
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Innenstadt-Bezirksbürgermeister Andreas Hupke (75) lässt sich laut eigener Aussage aktuell beraten und überlegt, aus der Grünen-Partei auszutreten. Er ist seit rund 25 Jahren Mitglied. Hupke ist einer der bekanntesten Kommunalpolitiker Kölns und seit 20 Jahren Bürgermeister für den Stadtbezirk Innenstadt inklusive Deutz mit 130.000 Einwohnern.
Der hatte am 11. April öffentlich mitgeteilt, dass die Grünen eine weitere Kandidatur Hupkes zur Wahl für die Bezirksvertretung Innenstadt am 14. September nicht unterstützen würden (wir berichteten). Er warf der Partei Altersdiskriminierung vor.
Ruhende Mitgliedschaft nicht möglich
Deshalb wolle er seine eigene Mitgliedschaft ruhen lassen. Doch das ist laut Satzung nicht möglich. Eine Sprecherin der Grünen sagte: „Nach unserer Satzung ist eine sogenannte ‚ruhende Mitgliedschaft‘ nicht vorgesehen. Es gibt lediglich den Status eines aktiven Mitglieds – verbunden mit der Beitragspflicht – oder die Möglichkeit, die Mitgliedschaft durch Austritt, Ausschluss oder Tod zu beenden.“
Der neue Parteivorstand der Grünen mit Kirsten Jahn und Cyrill Ibn Salem hatte Hupke für sein Engagement gedankt, aber auch gesagt: „Es gab zahlreiche Gesprächsangebote, über seine Zukunft in der Kommunalpolitik zu sprechen, die von ihm bedauerlicherweise nicht wahrgenommen wurden.“
Kandidatur als Einzelkandidat nicht möglich
Am 18. Mai wählt der Grünen-Ortsverband Innenstadt die Liste mit seinen Kandidaten und Kandidatinnen für die Bezirksvertretung Innenstadt.
Hupke hatte wegen des Streits mit den Grünen angekündigt, als Einzelkandidat anzutreten. Doch das ist nicht möglich. Das bestätigte eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums und verwies auf das Kommunalwahlgesetz. Demnach „können nur Parteien und Wählergruppen, nicht aber natürliche Personen – also Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber – Listenwahlvorschläge einreichen.“
Neues Bündnis soll nicht seinen Namen tragen
Hupke müsste bis zum 7. Juli beispielsweise eine Wählergruppe gründen. Laut NRW-Erlass braucht es dafür einen „nach demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand, eine schriftliche Satzung und ein Programm“. Hupke kündigte an, dass er all das derzeit prüfen lasse und dazu bereit sei. Anders als etwa beim Bündnis Sahra Wagenknecht solle ein Bündnis nicht seinen Namen tragen.
Theoretisch könnte Hupke alleine auf der Liste der Kandidaten der neuen Hupke-Wählergruppe stehen. Die Sprecherin des Innenministeriums teilte mit: „Ein Mindestumfang der einzureichenden Liste sehen die gesetzlichen Regelungen nicht vor.“
Hupke will aber nicht alleine auf der Liste stehen, er teilte mit, in Gesprächen mit weiteren Interessenten zu sein. Er wollte sich nicht auf eine konkrete Anzahl festlegen.
Wählen ihn die Bürgerinnen und Bürger in die Bezirksvertretung, ist aber zumindest zweifelhaft, ob er weiter Bezirksbürgermeister bleibt. Dafür braucht es eine Mehrheit, das 19-köpfige Gremium wählt den oder die Bezirksbürgermeisterin. Die Fraktionsvorsitzende Julie Cazier gilt als mögliche Kandidatin für die Hupke-Nachfolge.