Strategischer als bisher wollte die Stadt regeln, was auf ihren Plätzen erlaubt ist. Eigentlich sollte der Rat entschieden haben. Woran es hakt.
Märkte, Konzerte, Public ViewingNeue Regeln für Kölner Plätze verzögern sich

„Kettcar“ spielte im Vorjahr auf dem Roncalliplatz am Dom.
Copyright: Fotos: Martina Goyert
Die geplanten neuen Regeln für Veranstaltungen auf den zentralen Kölner Innenstadtplätzen wie beispielsweise am Dom lassen länger auf sich warten als angekündigt. Die Stadt hatte im April 2024 mitgeteilt, dass ein Bürgerrat nach der Sommerpause über die neuen Regeln beraten soll und der Stadtrat darüber Ende 2024 oder Anfang 2025 entscheiden soll (wir berichteten). Doch bisher ist es dazu nicht gekommen.
Und damit bleibt die Frage ungeklärt, wie der öffentliche Raum genutzt werden soll und wie viel Belastungen den Anwohnerinnen und Anwohnern angesichts von Konzerten, Demonstrationen und Märkten zugemutet wird. Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) hatte angekündigt, der Stadt wieder mehr Platz „zum Atmen geben“ zu wollen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Worum geht es?
Eigentlich sollte das neue Leitbild regeln, was auf den Plätzen wie etwa dem Roncalliplatz am Dom erlaubt ist und wie oft sie bespielt werden. Denn die Anfragen von Veranstaltern nehmen laut Stadt zu. Daniel Kölle, damaliger Leiter der Stabstelle Events bei der Stadt, sagte im Vorjahr: „Mit dem Leitbild werden wir die Frage beantworten, welche Veranstaltungen wir auf welchen Plätzen in welcher Qualität als Stadt Köln wollen.“
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Das Konzept soll vermitteln zwischen den Interessen der Anwohner, dem Gewerbe und der Allgemeinheit, die die Plätze nutzt. Kölle hatte angekündigt, das mit den gefundenen Kompromissen nicht alle „einverstanden“ sein werden. Eine Möglichkeit sei es beispielsweise, einen Platz gar nicht zu bespielen.
Warum hat der Rat noch nicht entschieden?
Weil die Stadt noch nicht fertig ist. Eine Sprecherin teilte mit: „Die Stadt Köln befindet sich weiterhin in der Konzeptionsphase eines Veranstaltungsleitbildes. Die Verfahren um den Brüsseler Platz, die Deutzer Volksfeste sowie der Weihnachtsmarkt Altstadt haben hier zu neuen Erkenntnissen für die Zulässigkeit von Veranstaltungen geführt. Diese Erkenntnisse werden zurzeit ausgewertet und in die Konzeptionsphase eingebracht.“ Beispielsweise fiel die Deutzer Osterkirmes aus, weil es Probleme mit dem Vergabeverfahren gab.
Aber es gibt doch schon ein Regelwerk, oder?
Ja, das sogenannte „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt“. Es regelt die erlaubte Anzahl an Veranstaltungstagen und An- und Aufbautagen. Der Stadtrat verabschiedet es, darin aufgeführt sind unter anderem der Christopher Street Day. Die aktuelle Version gilt von 2024 bis 2028, doch die Veranstalter müssen laut Stadt trotz des Beschlusses noch Genehmigungen einholen. Beispielsweise sind für den Heumarkt 63 Veranstaltungstage vorgesehen, inklusive Auf- und Abbau sind es 107 Tage.
Wofür braucht es ein neues?
Anders als heute sollen die Veranstalter nicht mehr an die Stadt herantreten, sondern sie selbst legt fest, was sie beispielsweise auf dem Roncalliplatz haben will. Dann können sich Interessenten bewerben.
Und auch der Lärm spielt eine Rolle. Beispielsweise am Heumarkt wehrt sich ein Anwohner gegen den Lärm. Laut NRW-Freizeitlärmerlass sind nur 18 Tage als „seltene Ereignisse“ erlaubt, an denen es lauter sein darf. Presseamtschef Alexander Vogel, der im Vorjahr übergangsweise in einem Team das Ordnungsamt führte, sagte damals: „Für eine Millionenmetropole im Herzen Europas, die eng bebaut ist, ist die geltende Gesetzeslage mittlerweile lebensfremd, so wird eine Stadt zum Freilichtmuseum.“