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Kölner LandgerichtProzess um versuchten Mord an Mitschüler geht erneut in die Beweisaufnahme

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Das Land- und Amtsgericht an der Luxemburger Straße in Köln.

Das Land- und Amtsgericht an der Luxemburger Straße in Köln.

Eigentlich sollte am Freitag das Urteil verkündet werden. Doch das Ausmaß der Verletzungen des Opfers muss erneut eingeschätzt werden.

Überraschung im Prozess gegen einen 29-jährigen Mann, dem unter anderem versuchter Mord an einem Mitschüler eines Berufskollegs vorgeworfen wird: Anders als ursprünglich geplant hat die 11. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts am Freitag nicht das Urteil verkündet, sondern ist erneut in die Beweisaufnahme eingestiegen, um eine für die Strafzumessung wesentliche Frage zu klären.

Angeklagter hatte wie rasend auf den anderen Mann eingestochen

Wohl aus Eifersucht hatte der Angeklagte den anderen Mann am 2. Oktober 2024 an einem Sportgelände in Bocklemünd abgepasst und mit einem Messer wie rasend auf ihn eingestochen. Unter anderem traf er ein Auge des Opfers, das seitdem halbseitig blind ist.

Unklar ist, ob der Geschädigte die Sehkraft auf diesem Auge dauerhaft eingebüßt hat. Es hieß, Ende dieses Monats stehe eine Operation an. Zum Ausmaß der Verletzung und zur Prognose will die Kammer die behandelnde Fachärztin anhören. Dies soll bei einem Fortsetzungstermin am 5. August geschehen. (cs)