Alle Beteiligten hatten sich eine gewisse Klarheit vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhofft, doch sie wurden am Dienstag überrascht.
Nach jahrelangem StreitRichter kündigen Termin für Urteil über Geißbockheim-Ausbau an

Der Blick von oben auf Geißbockheim. Rechts neben dem Franz-Kremer-Stadion (im Hintergrund) soll das Nachwuchs-Leistungszentrum anstelle des Fußball-Platzes entstehen.
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am heutigen Dienstag (23. April) noch kein Urteil im Streit um den Geißbockheim-Ausbau des Fußball-Erstligisten 1. FC Köln gefällt. Stattdessen kündigte das Gericht eine Urteilsverkündung für den morgigen Mittwoch um 14.45 Uhr an. Laut Friedmund Skorzenski, Sprecher der Bürgerinitiative „Grüngürtel für Alle“, begründete das Gericht seine Vorgehensweise mit den vielen Verfahren. Eine Sprecherin nannte auf Nachfrage keinen bestimmten Grund.
Einen Umzug nach Marsdorf als Ausweg aus der verfahrenen Situation hatte der Verein Anfang April nach zähen Verhandlungen mit der Stadt abgelehnt. Er plant seit einem Jahrzehnt ein neues Nachwuchs-Leistungszentrum hinter dem Geißbockheim und drei Fußball-Plätze auf der bislang unbebauten Gleueler Wiese in direkter Nachbarschaft im Äußeren Grüngürtel. Doch aus mehreren Gründen kommt der 1. FC Köln nicht voran, unter anderem hatte die Bürgerinitiative gegen das Vorhaben geklagt.
OVG monierte Fehler der Stadt
Bereits am 24. November 2022 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) den Bebauungsplan für den Ausbau für unwirksam erklärt. Das OVG begründete sein Urteil damals damit, dass die Stadtverwaltung die ebenfalls vorgesehenen vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit als Grünfläche ausgewiesen hatte – diese tatsächlich aber unter anderem als asphaltierte Basketball-Plätze eingeplant waren. „Das lässt die Festsetzung einer Grünfläche bei zutreffendem Verständnis nicht zu“, urteilte das OVG.
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Eine Analyse zur Situation rund um den Ausbau, den der Klub seit 2014 plant, finden Sie hier.