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Ausrichter weiter unklarRichterin sieht Fehler der Stadt Köln bei Vergabe der Deutzer Kirmes

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31.03.2024, Köln: Die Deutzer Kirmes leuchtet in der Abenddämmerung. Im Vorfeld hatte es auch Streitigkeiten um die Stromversorgung gegeben. Foto: Uwe Weiser

Die Kirmes in Deutz zog in der Vergangenheit stets Massen an Besuchern an. (Archiv)

Mit dem Verfahren um die Vergabe der Deutzer Kirmes befasst sich jetzt das Oberlandesgericht: Eine Entscheidung kann am 27. Mai erwartet werden.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat im Verfahren wegen der Vergabe der Deutzer Kirmes wesentliche Fehler im Vorgehen der Stadt Köln ausgemacht. Die zuständige Richterin Christine Maimann kritisierte am ersten Verhandlungstermin am Mittwoch zum Beispiel, dass die Stadt Köln die Namen der Mitglieder der Findungskommission auch ihr gegenüber bis zu diesem Tag nicht offenlegte. Maimann kündigte eine Entscheidung in dem Verfahren für den 27. Mai an – daraus wird sich aber nicht unbedingt ergeben, wer die Deutzer Kirmes in den kommenden Jahren ausrichten darf. Es ist auch möglich, dass die Stadt selbst erneut die Bewerber bewerten muss. Die Vergabe liegt in der Zuständigkeit von Dezernentin und Stadtdirektorin Andrea Blome.

Sowohl die Gemeinschaft Kölner Schausteller (GKS) als auch der Schausteller Wilfried Hoffmann hatten sich um den Zuschlag der Stadt Köln beworben, das Fest mit jeweils mindestens 100.000 Besuchern über Ostern und im Herbst ausrichten zu dürfen. Es ging um die Volksfeste im Zeitraum 2025 bis 2029. Wegen des andauernden Streits um die Vergabe fielen bereits drei Veranstaltungen aus, zuletzt die diesjährige Osterkirmes.

22.04.2026, Düsseldorf: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet über die Vergabe der Deutzer Kirmes, Foto: Ingo Lammert

Christine Maimann (Mitte) sitzt dem Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf vor.

Die Stadt Köln hatte vor einem Jahr zunächst die GKS als Siegerin des Verfahrens bestimmt. Doch Wilfried Hoffmann hatte bei der Vergabekammer der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Nachprüfung eingereicht, sodass die GKS den Zuschlag nie offiziell erteilt bekam. Die Vergabekammer hatte am 23. Juni 2025 verkündet, dass sie an dem Verfahren der Stadt nichts zu beanstanden habe. Hoffmann hatte jedoch erneut Beschwerde eingelegt, für die als nächste Instanz das OLG Düsseldorf zuständig ist, das eine Sonderzuständigkeit für Vergabesachen innehat und nun prüft, ob die Stadt Fehler gemacht hat.

OLG-Richterin zählt Verfahrensfehler der Stadt Köln auf

Maimann, Vorsitzende Richterin des Vergabesenats am OLG Düsseldorf, sagte über das Vorgehen der Stadt, es sei „in der Tat zu kritisieren, in mehrfacher Hinsicht“. Sie habe sich am Mittwoch auf die Ausführung einiger Hauptpunkte beschränkt, das Verfahren sei „umfassend“.

Erstens legte die Stadt die Mitglieder der Findungskommission auch dem OLG gegenüber nicht offen. Maimann hielt den Vertretern der Stadt im Gerichtssaal ein Papier mit einer Mitgliedsliste entgegen, auf dem die Namen alle geschwärzt waren, und sagte: „An den Senat ist gar nichts zu schwärzen.“ Ihr sei kein Grund eingefallen, wieso die Stadt die Mitglieder nicht offenlegen sollte, zumal ein strittiger Punkt des Verfahrens die mögliche Befangenheit von Mitgliedern der Findungskommission sei.

Zudem stand im Leistungsverzeichnis, das die Rahmenbedingungen für die Vergabe festsetzt und auf dessen Grundlage Bewerber ihr Konzept einreichen, dass die Findungskommission elf Mitglieder haben soll. Sie hatte dann tatsächlich 15. Anstatt einen Vertreter der Verwaltung für die Kommission zu bestimmen, hatte die Stadt laut Richterin ein Gremium geschickt. „Das dürfen Sie nicht tun, das müssen Sie auch in Zukunft beachten“, appellierte Maimann an die anwesenden städtischen Vertreter.

Zweitens sei die Bewertung der eingereichten Konzepte in den ersten drei Punkten falsch gelaufen. Insgesamt sollten laut Leistungsverzeichnis acht Kriterien bewertet werden, die ersten drei nur von Beteiligten der Fachverwaltung. Die hätten sich auf eine Note einigen müssen. Tatsächlich hat die Stadt aber einen Durchschnittswert der einzelnen Bewertungen der Beteiligten genommen.

Findungskommission begründete Noten teilweise nicht

Drittens hat die Stadt die handschriftlichen Bewertungen der Mitglieder der Findungskommission zu den Punkten vier bis acht in eine Exceltabelle übertragen, was laut Richterin der Übersichtlichkeit halber zwar zulässig ist. Nur weichen die darin genannten Begründungen von den handschriftlichen Notizen teilweise ab. Dazu fehlen zu einigen Punkteabgaben einiger Kommissionsmitglieder gänzlich Begründungen. „Das geht nicht“, sagte Maimann und sprach von einem „Begründungstotalausfall in erheblichem Umfang“. Die Richterin sagte: „An so einer Stelle scheitern Verfahren.“ Allein einzelne Stichworte hätten schon als Angaben ausgereicht.

Viertens errechnete die Stadt einen Durchschnitt der Bewertungen der Punkte vier bis acht der Kommissionsmitglieder – so weit entspricht das noch dem vorab angegebenen Leistungsverzeichnis –, allerdings rundete sie diesen Schnitt auf ganze Punkte auf oder ab. Die erfahrene Richterin sagte: „Gängig ist die zweite Nachkommastelle, sonst suggerieren Sie eine Scheingenauigkeit.“

Anwalt Frank Roth (2.v.l.) vertrat die Stadt Köln am Oberlandesgericht.

Anwalt Frank Roth (2.v.l.) vertrat die Stadt Köln am Oberlandesgericht.

Anwalt Frank Roth von der Wirtschaftskanzlei DLA Piper vertrat die Stadt Köln am OLG und räumte ein: „Man hat für nachfolgende Verfahren daraus schon Konsequenzen gezogen.“ Tatsächlich verzichtete die Stadt bereits im Vergabeverfahren des Weihnachtsmarktes auf dem Roncalliplatz auf Mitglieder aus der Politik in der Bewertung der Bewerbungen und setzte nur auf Verwaltungsangestellte. Auch der Streit um die Deutzer Kirmes reicht noch weiter zurück, 2024 hatte für zwei Veranstaltungen das Los (zugunsten von Wilfried Hoffmann) entschieden, wer sie ausrichten darf. Dafür hatte sich die Stadt viel Kritik eingefangen.

OLG prüft, ob Stadt Köln die GKS hätte ausschließen müssen

Die Verfehlungen der Stadt sind in dem Verfahren am OLG unter Umständen aber gar nicht ausschlaggebend. Denn möglicherweise schließt der Vergabesenat die GKS als Bewerberin wegen Vorwürfen gegen Vorstandsmitglied Otto Weber komplett aus. Der eine Vorfall hat sich am 23. Februar 2024 auf der Mülheimer Kirmes ereignet, als Weber mit weiteren Beschuldigten den Konkurrenten Wilfried Hoffmann beleidigt, bedroht und körperlich verletzt haben soll (wir berichteten). Das Kölner Amtsgericht stellte das Verfahren diesen Februar gegen eine Geldauflage ein. Entscheidend für das OLG ist nun, ob darin eine „schwere berufliche Verfehlung“ Otto Webers zu sehen ist. Maimann nannte noch keine abschließende Bewertung, aber die Tendenz, sie in diesem Fall nicht zu sehen.

Im zweiten Vorwurf tendierte Maimann allerdings schon dazu, eine relevante Verfehlung zu sehen: Eine Sprachnachricht von Weber vom 17. Januar 2024 an andere Schausteller, könnte unter Umständen als Boykottaufruf der Kirmes unter Ausrichtung von Wilfried Hoffmann verstanden werden – das prüft der Senat noch. Dann würde es sich möglicherweise um einen Verstoß gegen das Kartellrecht durch Weber als Vorstandsmitglied einer Unternehmensvereinigung handeln. In dem Fall würde durch die Bewertung des Vergabesenats die GKS als Bewerber ausgeschlossen werden. Andernfalls müsste die Stadt Köln das Verfahren noch einmal neu starten.