Im Jahr 2003 sollte er abgeschoben werden, heute bekommen ein 42-jähriger Bosnier und seine neun Familienangehörigen immer noch staatliche Gelder.
Wüst über Kölner Abschiebe-Affäre„Ich verstehe jeden, der bei diesem Fall Wut empfindet“

Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, äußerte sich zur Kölner Abschiebe-Affäre.
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Marko M. (Name geändert) erhielt mit seiner neunköpfigen Familie über Jahre hinweg gut 7200 Euro Asylbewerberleistungen pro Monat. Seit gut 20 Jahren wird der 42-jährige Migrant aus Bosnien-Herzegowina trotz etlicher Vorstrafen durch die Kölner Ausländerbehörde geduldet. Unter anderem scheiterte seine Abschiebung daran, dass die Stadt keine Ersatzpapiere aus dem sichereren Herkunftsland entlang der Balkanroute beschaffte.
Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) hatte nach Veröffentlichungen über den Asylskandal durch den „Kölner Stadt-Anzeiger“ eine verwaltungsinterne Prüfung des Vorgangs angekündigt. Und die Verwaltung, die sich jetzt geprüft hat, ist zu dem Ergebnis gekommen, sie habe alles richtig gemacht. Der SPD-Politiker jedenfalls erklärte gegenüber dieser Zeitung: „Die Prüfung kommt zum Ergebnis, dass die besagte Person – unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage sowie der persönlichen Verhältnisse – aktuell zurecht über einen Duldungsstatus verfügt. Dieser Duldungsstatus wird regelmäßig durch die Ausländerbehörde geprüft.“
Wüst: „Kriminelle Asylbewerber dürfen nicht über Jahre auf Kosten unserer sozialen Sicherungssysteme leben“
Nach Recherchen dieser Zeitung sollte Marko M. (Name geändert), der bereits mehrfach straffällig geworden und ohne Ausweispapiere nach Deutschland gekommen ist, bereits im Jahr 2003 abgeschoben werden. Der Bosnier aber verschwand spurlos und tauchte im Jahr 2007 plötzlich wieder in Köln auf.
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NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst ist auch deshalb gänzlich anderer Meinung als der Kölner OB: „Ich verstehe jeden, der bei diesem Fall Wut empfindet. Er zeigt schonungslos die Schwächen des deutschen Asylrechts. Menschen, die kein Bleiberecht bekommen, müssen schnell in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.“ Die Zeit zwischen Beschluss und Ausreise müsse möglichst kurz sein. „Menschen, die unser Gastrecht ausnutzen, um Straftaten zu begehen, müssen ebenso konsequent abgeschoben werden. Es darf nicht sein, dass abgelehnte oder kriminelle Asylbewerber über Jahre auf Kosten unserer sozialen Sicherungssysteme leben“, sagte der CDU-Politiker dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
„Hohe Sätze für Asylbewerber an die Reeln anderer EU-Läner anpassen“
Wüst plädierte dafür, „ernsthaft über Wege zu reden, wie wir die hohen Sätze der deutschen Sozialleistungen für Asylbewerber an die Regeln anderer EU-Staaten anpassen können.“ In Nordrhein-Westfalen habe man eine Bezahlkarte eingeführt, damit Geldüberweisungen zur Ausnahme und Anreize für Sozialmissbrauch gemindert werden. „Wir müssen in Deutschland weiter hart und konsequent an einem besseren Asylsystem arbeiten, damit wir denen gerecht werden können, die wirklich unseren Schutz brauchen“, so der Ministerpräsident.
Die Stadt Köln wusste um die sieben Strafeinträge, die der Bosnier seit seinem 26. Lebensjahr angesammelt hatte. 2010 kassierte M. eine Geldstrafe von 1100 Euro wegen gemeinschaftlichen Diebstahls. In Bamberg fiel er wegen Sachbeschädigung und Diebstahls auf. Die Palette reichte vom Schwarzfahren, über weitere Diebstähle. 2014 wurde Marko M. nach Informationen dieser Zeitung gar zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, 2023 kassierte er erneut 120 Tagessätze wegen Urkundenfälschung. Anfang Dezember 2025 sollte sich der Kleinkriminelle im achten Fall wegen Betruges in einem Drogeriemarkt vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Doch der Postbote konnte die Vorladung nicht in der Flüchtlingsunterkunft im Kölner Süden zustellen.
Stadt Köln: Kein Grund bekannt, weshalb der Bosnier nicht arbeiten kann
Auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat M. wohl nicht die ganze Wahrheit gesagt. Seine letzte Straftat habe er 2014 begangen, beteuerte er. Mehrere tausend Euro im Monat hätten er und sein Familie nie bekommen. Dabei belegt der Bescheid des Sozialamts Köln vom Herbst 2023 das Gegenteil. Im Lauf des Telefonats wurde Marko M. immer lauter. Er begann zu schimpfen, ehe er auflegte.
Offenbar geht der 42-jährige Bosnier bis heute keiner Arbeit nach. Eine Anfrage unserer Zeitung, ob M. seit seiner Ankunft in Köln jemals gearbeitet hat, hat die städtische Pressestelle mit dem Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen zunächst nicht beantwortet. Auf erneute Anfrage unserer Zeitung, mit dem Hinweis auf das Presserecht, hieß es dann, M. sei „seit dem Jahr 2007 nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt“ gewesen. Es gebe aber keinerlei „rechtlich anerkannten Gründe“, aufgrund „derer es Herrn M. aktuell oder in der Vergangenheit nicht möglich oder zumutbar ist oder war, einer Arbeit nachzugehen“.
Mittlerweile erhält die Famile Bürgergeld statt Asylbewerber-Leistungen
Inzwischen erhält der Bosnier mit seiner Familie Bürgergeld. Bei seiner zehnköpfigen Bedarfsgemeinschaft kommen Regelsätze von insgesamt zirka 5000 Euro zusammen. Darüber hinaus finanziert das Jobcenter Kosten für Wohnraum und Heizung, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Leistungen für die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen (BuT), zum Beispiel für den persönlichen Schulbedarf, Schulausflüge und Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, und Lernförderung, Mehrbedarf in besonderen Lebenssituationen, etwa in der Schwangerschaft sowie einmalige Unterstützungen, beispielsweise Anschaffungskosten bei einem Wohnungsumzug (Erstausstattung).
Laut einer aktuellen Aufstellung des Kölner Jobcenters können bei einer zehnköpfigen Familie weitere 2100 Euro Mietkosten hinzukommen. Die Nebenaufwendungen für die Heizung nicht mit inbegriffen. Die Krankenkassenbeiträge für Bürgergeld-Empfänger, die durch den Bund getragen werden, lagen 2025 laut der Techniker Krankenkasse im Schnitt bei 133 Euro pro Person monatlich. Zusammengenommen, kommen da weitaus mehr als 7000 Euro an staatlicher Unterstützung heraus.
Auch liegt dieser Zeitung eine Mitteilung durch das Jobcenter Köln an Marko M. vor, die Bände spricht. Darin teilt das Joint-Venture aus Kommune und Bundes-Arbeitsagentur dem Bosnier mit, dass sein Bürgergeldanspruch Ende März auslaufe. Folglich müsse er einen neuen „Weiterbewilligungsantrag“ stellen. Das Prozedere sei ganz leicht, ließ der Sachbearbeiter wissen. Unter dem obigen Adressfeld „finden Sie einen QR-Code zum direkten Aufruf des Online-Service“. Ein paar hochgeladene Nachweise über Miete und dergleichen und die staatlichen Hilfen laufen wie gewohnt weiter.

