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„Ich habe große Probleme“Marius Borg Høiby bleibt in Untersuchungshaft

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Marius Borg Høiby lächelt.

Marius Borg Høiby (Mitte) bleibt in Haft. (Archivbild)

Das Gericht in Oslo hat über den Verbleib des Sohns von Mette-Marit und Haakon in der Untersuchungshaft entschieden.

Das Amtsgericht in Oslo hat am Mittwochvormittag einen Antrag auf Haftentlassung unter elektronischer Überwachung abgelehnt. Marius Borg Høiby, der 29-jährige Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, muss somit bis zur Urteilsverkündung Anfang Juni im Gefängnis bleiben.

Sohn von Mette-Marit: Isolation und gesundheitliche Beschwerden

Während des einstündigen Haftprüfungstermins, der um 10.04 Uhr begann, äußerte sich der Beschuldigte ausführlich zu seiner aktuellen Situation in der Osloer Justizvollzugsanstalt. In Einzelhaft leide er unter dem Mangel an sozialen Kontakten und beklagte physische sowie psychische Folgen:

„Ich merke, wie mir die Isolation schadet. Ich habe große Probleme mit dem Schlaf und dem Appetit. Tagsüber habe ich Probleme mit meinem Gedächtnis.“

Marius Borg Høiby und Prinz Haakon in Anzügen.

Marius Borg Høiby neben seinem Stiefvater Kronprinz Haakon. (Archivbild)

Høiby betonte, er sei bereit, jede Bedingung zu akzeptieren, um die Zelle verlassen zu können. Ein Bericht der Strafvollzugsbehörden hatte ihn zuvor grundsätzlich als geeignet für das Tragen einer Fußfessel eingestuft. Als möglicher Aufenthaltsort war sein Wohnsitz auf dem Skaugum-Anwesen vorgesehen.

Rücksicht auf die chronisch kranke Mutter

Ein zentrales Argument der Verteidigung betraf die Gesundheit von Kronprinzessin Mette-Marit. Aufgrund ihrer Lungenfibrose seien Besuche im alten, schimmelbelasteten Gefängnisgebäude für sie kaum möglich. Eine Verlegung in den häuslichen Arrest hätte laut Høiby den Kontakt zu seiner engen Familie erleichtert.

Trotz der persönlichen Schilderungen folgte Richter Hans Nikolai Førde der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Um 11.33 Uhr verkündete er die Entscheidung, die Freilassung abzulehnen. Die maßgeblichen Gründe dafür waren:

  1. Wiederholungsgefahr: Das Gericht sieht ein erhebliches Risiko für weitere Straftaten.
  2. Verstoß gegen Auflagen: Es wurde darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte bereits in der Vergangenheit gegen Kontaktverbote verstoßen habe.
  3. Tatort-Problematik: Da mehrere der mutmaßlichen Delikte in Høibys Wohnung begangen worden sein sollen, hielt das Gericht eine Rückkehr an diesen Ort für unangemessen.

Zudem äußerten Anwälte der Nebenklage die Sorge, dass Høiby von zu Hause aus über das Internet oder Smartphones erneut Kontakt zu den Opfern aufnehmen könnte.

Der Verteidiger des 29-Jährigen, René Ibsen, erklärte nach der Entscheidung, dass man sich Zeit für die Prüfung eines möglichen Einspruchs nehmen werde. (jag)