Beratungen über härtere Zugangsregeln für den Bundestag richten sich zwar nicht explizit gegen die AfD. Die sieht sich aber im Fokus.
Neues GutachtenAfD-Fraktion gegen Verfassungsschutzabfrage zu Bundestagsmitarbeitern

Die Bundestagsverwaltung gab ein Gutachten in Auftrag, das Vorschläge geben soll, den Bundestag vor verfassungsfeindlichen Mitarbeitern zu schützen. (Symbolbild)
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Die AfD-Fraktion hält nichts von aktuellen Überlegungen, zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Mitarbeitern der Abgeordneten und Fraktionen künftig vielleicht auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes heranzuziehen. Der Sicherheitsbeauftragte der Fraktion, Enrico Komning, sagte am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur, es sei zwar grundsätzlich richtig, dass der Bundestag seine Sicherheitsvorkehrungen überprüfe und bei Bedarf nachschärfe.
Kritisch sehe seine Fraktion jedoch den in einem Rechtsgutachten formulierten Vorschlag, dass die Bundestagspräsidentin künftig auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zurückgreifen solle, etwa bei der Entscheidung über Zugangsberechtigungen zum Bundestag für Mitarbeiter.
Wer in sicherheitsempfindlichem Bereich arbeitet, soll sich Überprüfung unterziehen
Das Gutachten war im Auftrag der Bundestagsverwaltung erstellt und am Montag an die Sicherheitsbeauftragten der Fraktionen verschickt worden, die über den Inhalt am Mittwoch erstmalig berieten. Darin wird ausgeführt, dass die Zugangsregeln für den Bundestag verschärft werden könnten, um das Parlament in Zukunft besser vor Verfassungsfeinden zu schützen.
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Der Verfasser des Gutachtens, Verfassungsrechtler Klaus Gärditz, plädiert dafür, die Ausübung des Hausrechts und der Polizeigewalt durch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas auf eine formell-gesetzliche Grundlage zu stellen. Außerdem empfiehlt er, „Abgeordnete, die eine Tätigkeit in sicherheitsempfindlichen Gremien oder Ausschüssen durchführen wollen“, einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.
Kein Zugriff auf Bundestag IT-Systeme für verfassungsfeindliche Mitarbeitende
In dem Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es weiter, die Hausordnung in Verbindung mit den Zugangs- und Verhaltensregeln beziehe sich auf polizeiliche Gefahren, sei aber bislang nicht hinreichend bestimmt, was Risiken angeht, die von einer extremistischen Betätigung Einzelner ausgehen.
Jedoch sollte auch für solche Fälle die Verweigerung der Ausstellung eines Bundestagsausweises in der Hausordnung verankert werden - eine entsprechende Regelung in einem neu zu schaffenden Bundespolizeigesetz wäre zu begrüßen. Zu jedem, der einen Antrag auf einen Hausausweis stellt, könnte beim Verfassungsschutz angefragt werden, ob Erkenntnisse vorliegen, die auf eine Unzuverlässigkeit hindeuten.
Der Zugriff auf die IT-Systeme des Bundestages sollte verweigert werden, „wenn sich Mitarbeitende als verfassungsfeindlich und damit als unzuverlässig erweisen“. Eine Entscheidung, welche der Empfehlungen des Gutachters in die Tat umgesetzt werden sollen, wird aber frühestens Ende September getroffen. Dann wollen sich die Sicherheitsbeauftragten noch einmal zusammensetzen.
Dass der Bundestag mit Gärditz einen Gutachter beauftragt hat, der sich in der Vergangenheit für ein Verbot einzelner Landesverbände der AfD ausgesprochen hatte, beurteilt die AfD-Fraktion kritisch. Ihr Sicherheitsbeauftragter Komning sagte: „Das lässt befürchten, dass hier an einer „Lex AfD“ gearbeitet wird.“ (dpa)