Nach dem Beschluss im Kabinett muss das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung in Deutschland noch vom Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden.
Umstrittener BeschlussKabinett bringt Cannabis-Legalisierung auf den Weg

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, steht zu Beginn der Pressekonferenz zum Cannabis-Gesetz neben einer Werbeanzeige seines Ministeriums zum Cannabis-Konsum.
Copyright: dpa
Die geplante Cannabis-Legalisierung in Deutschland kann kommen. Das Bundeskabinett in Berlin beschloss nach dpa-Informationen am Mittwoch den entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Nach dem Beschluss im Kabinett muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat. In der Länderkammer ist es nach Angaben des Gesundheitsministeriums aber nicht zustimmungspflichtig. Mit einem Inkrafttreten rechnet das Ministerium bis zum Jahresende.
CDU und Verbände aus Justiz, Polizei und Gesundheitswesen kritisieren das Gesetz
Die Pläne sehen vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Ab 18 Jahren soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden dürfen. In speziellen Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, sollen Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen.
Alles zum Thema Deutscher Bundestag
- Peer-Beratung Betroffene beraten Betroffene im SPZ des Caritasverbandes Euskirchen
- Klöckner nach Lanz-Schelte „Sie können mir nicht unterstellen, worum es mir ging!“
- Reichinnek „Wenn Frauen nach Hause laufen, haben sie keine Angst vor Migranten, sie haben Angst vor Männern“
- „Wir beschneiden Pöbelfreiheit“ Klöckner verteidigt härtere Regeln gegen Störungen im Bundestag
- Kretschmer zu Merz-Aussagen „Ich habe kein Problem, dass sie da sind, aber tragt etwas bei“
- Merz mit Floskeln Die Politik ist gelähmt von Angst – vor den Populisten
- Regierungserklärung Koalitionschaos, miese Umfragen und die AfD im Nacken – Merz unter Druck
Bereits vor der Verabschiedung hatte es erneute Kritik aus der Union und von Verbänden aus Justiz, Polizei und Gesundheitswesen gegeben. Sie warnen vor Gesundheitsgefahren für junge Menschen und vor Mehrbelastungen für Ermittler und Gerichte.
Die Bundesregierung verteidigt das Vorhaben mit dem Argument, dass damit der Schwarzmarkt und die organisierte Kriminalität eingedämmt und Gesundheitsgefahren durch mögliche giftige Beimischungen reduziert werden könnten. Außerdem habe trotz des bisherigen Verbots der Konsum zugenommen. (dpa)
