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IrankriegKölner Völkerrechtler beklagt „fürchterliches Dilemma“

8 min
Demonstration guten Einvernehmens: Bundeskanzler Friedrich Merz (links) war am 3. März zu Besuch im Weißen Haus bei US-Präsident Donald Trump. Thema Nummer eins: der Iran-Krieg.

Demonstration guten Einvernehmens: Bundeskanzler Friedrich Merz (links) war am 3. März zu Besuch im Weißen Haus bei US-Präsident Donald Trump. Thema Nummer eins: der Iran-Krieg.

Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß spricht über die Haltung der Bundesregierung zum Iran-Krieg, Reformen des Völkerrechts und die Chance auf ein Überwintern unter Donald Trump.

Herr Professor Kreß, einen Völkerrechtler wie Sie wird man nicht fragen müssen, ob die Angriffe der USA und Israels auf Iran völkerrechtswidrig sind. Nur – was bringt diese Feststellung außer einem guten Gewissen als sanftes Ruhekissen?

Das Gewaltverbot ist kein abseitiges Detail, sondern ein Grundpfeiler des Völkerrechts. Hans Kelsen (1881 bis 1973), einer der größten Juristen aller Zeiten, den die Nazis seiner jüdischen Herkunft wegen aus der Kölner Universität vertrieben haben, hat einmal gesagt: Eine Rechtsordnung, die die von ihr gewährten Rechte nicht unter den Schutz des Gewaltverbots stellt, verdient ihren Namen nicht. Wenn man das Gewaltverbot achselzuckend preisgibt oder zum Glasperlenspiel für akademische Zirkel erklärt, stellt man auch die Bindung an internationale Verträge zur Disposition. Das laute Beschweigen einer offen zutage liegenden Verneinung des Rechts hat Folgen.

Professor Claus Kreß, Universität zu Köln

Professor Claus Kreß, Universität zu Köln

Was hätte es gebracht, wenn Friedrich Merz sich im Weißen Haus daran orientiert hätte? „Gut, dass wir drüber geredet haben“ – das wäre wohl noch das Beste gewesen, was er bei Trump hätte herausholen können.

Es gibt unter Partnern viele Formen, Rechtsbrüche der anderen Seite zu thematisieren. Mir ist sehr bewusst, dass es nicht hilfreich gewesen wäre, an Trumps Eitelkeit zu rühren und ihm im Oval Office eine Szene zu machen. Der Bundeskanzler hat aber nicht einfach geschwiegen, sondern er hat Übereinstimmung zum Ausdruck gebracht und seine Unterstützung für diesen – nach allem, was wir wissen, eindeutig illegalen – Gewalteinsatz signalisiert, ihn für „schlüssig begründbar“ erklärt. Damit hat der Kanzler das Völkerrecht in seiner Bedeutung für die deutsche Politik so weit heruntergestuft, wie man das in der Nachkriegsgeschichte noch nicht erlebt hat.

Merz hat gesagt, es sei nicht gut, einem Partner mit „Belehrungen“ zu kommen. Triggert Sie das – als Lehrer des Völkerrechts?

Deutschland stehen Bescheidenheit und der Verzicht auf Besserwisserei gut zu Gesicht. Aber ich meine, es sei weder unbescheiden noch besserwisserisch, für den Erhalt einer völkerrechtsbasierten internationalen Ordnung einzutreten. An deren Aufbau haben gerade die Vereinigten Staaten entscheidend mitgewirkt, und das Bekenntnis zu dieser Ordnung hat unsere Außenpolitik über Jahrzehnte geprägt.

Kein seriöser Völkerrechtler würde dem Mullah-Regime eine Träne nachweinen.
Professor Claus Kreß

Das Lob des Kanzlers für den Militäreinsatz gegen Iran galt doch einem guten Zweck: der Aussicht, einem mörderischen Regime nach jahrzehntelangem vergeblichem Bemühen endlich den Garaus zu machen.

Kein seriöser Völkerrechtler würde dem Mullah-Regime eine Träne nachweinen. Aber das schafft die brennende Frage nicht aus der Welt: Warum dieser umfassende Gewalteinsatz jetzt, zu diesem denkbar unplausiblen Zeitpunkt?

Wieso unplausibel?

Das geltende Völkerrecht enthält keineswegs ein Gebot zum Pazifismus, sondern räumt einem akut bedrohten Staat das Recht auch zur vorbeugenden Selbstverteidigung ein. Über die Reichweite dieses Rechts wird gestritten. Im Fall Irans aber hatten die USA und Israel der Welt doch unlängst noch verkündet, ihre Militärschläge von 2025 hätten das Nuklearprogramm deutlich zurückgeworfen. Außerdem liefen gerade Verhandlungen – nach den Worten des Vermittlers aus Oman mit guten Aussichten auf eine Einigung. Auch hatte Israel die militärischen „Stellvertreter“ Irans – die Hamas im Gaza-Streifen, die Hisbollah im Libanon, die Huthi im Jemen – zuletzt militärisch schwer getroffen. Wenn man in einer solchen Situation trotzdem sagt, die fortbestehende Bedrohung rechtfertige einen umfassenden Militäreinsatz, dann überschreitet das die Grenze einer völkerrechtlich noch diskutablen vorbeugenden Selbstverteidigung und bedeutet verallgemeinert: In Zukunft dürfen Staaten auch auf abstrakte Bedrohungen einseitig militärisch reagieren. Aber in was für einer Welt leben wir dann ?

Den Moment, als sich die Frage einer humanitären Intervention zuletzt akut stellte, haben die USA und Israel verstreichen lassen.
Professor Claus Kreß

Man muss doch auch an das iranische Volk denken. Alle seine Versuche, sich des Regimes zu entledigen, wurden buchstäblich in Blut ertränkt. Wenn man die Menschen sich selbst überlässt, ist das so, wie wenn man einem Schiffbrüchigen auf dem sinkenden Floß zuruft: „Nun paddle mal kräftig!“

Sie sprechen damit einen überaus wichtigen Punkt an: die Möglichkeit einer humanitären Intervention als letztes Mittel gegen einen völkermordähnlichen Angriff einer Regierung auf Teile des eigenen Volks. Aber die bittere Ironie ist doch, dass Amerika und Israel nichts zum Schutz der tapferen iranischen Demonstranten taten, als das iranische Regime Anfang des Jahres ein Blutbad unter ihnen anrichtete.

Jetzt haben sie doch eingegriffen.

Und damit eben unter anderen Vorzeichen. Den Moment, als sich die Frage einer humanitären Intervention zuletzt akut stellte, haben die USA und Israel verstreichen lassen. Ihr jetziger Gewalteinsatz dient denn auch erklärtermaßen nicht dem Schutz des iranischen Volks, sondern der Sicherheit Israels und der USA.

Lässt sich das so trennscharf unterscheiden? Alle Gegner des Mullah-Regimes in Iran bleiben doch auch bedroht, solange es weiterbesteht.

Letzteres ist richtig, und das Thema einer humanitären Intervention hatte sich deshalb auch nicht erledigt. Die Vereinigten Staaten und Israel – und nicht nur sie – hätten nach den Massakern vom Januar allen Anlass dazu gehabt, den Schutz des iranischen Volks vor weiteren vergleichbaren Attacken ins Zentrum zu rücken. Israel und die USA hätten im UN-Sicherheitsrat für ein klares Signal werben können, dass das Regime in Teheran bei einem weiteren Massenmord an der eigenen Bevölkerung mit einer militärischen Reaktion zu rechnen hätte.

Auch das Völkerrecht lässt sich weiterentwickeln.
Professor Claus Kreß

Was ein Scheitern mit Ansage gewesen wäre. Russland hätte dem niemals zugestimmt, China auch nicht.

Man hätte diesen Weg dennoch gehen müssen. Erstens, um die Autorität des Sicherheitsrats nicht zu beschädigen. Und zweitens, weil es nur bei grundsätzlicher Achtung der Institution, die für den Weltfrieden primär zuständig ist, zu rechtfertigen wäre, auf eine Reform des geltenden Völkerrechts zu drängen.

Welche Reform?

Die deutlich herrschende Meinung im Völkerrecht lehnt eine humanitäre Intervention ohne ein Mandat des Sicherheitsrats unter allen Umständen ab. Aber das ist nicht in Stein gemeißelt. Auch das Völkerrecht lässt sich weiterentwickeln.

Auf völkerrechtlich dünnem Eis
Professor Claus Kreß

Wie denn?

Zum Beispiel im tatsächlichen Handeln der Staaten und seiner Begründung. Auslöser und auch Kristallisationspunkte sind nicht selten konkrete Krisen und Konflikte. Freilich: Wer auf diesem Weg auf eine Reform des Völkerrechts hinwirken will, begibt sich zunächst einmal ins Risiko des Unrechts. Die humanitäre Intervention ohne UN-Sicherheitsmandat ist ein gutes Beispiel: Auch wenn man sie im passenden Zeitpunkt durchführte, stünde sie auf völkerrechtlichem dünnem Eis, wäre aber ein legitimes Reformangebot und keine Aufkündigung der Völkerrechtstreue. Der Härtetest für die Ernsthaftigkeit des Reformangebots wäre die erklärte Bereitschaft, das eigene Handeln zur künftigen Maxime für alle zu machen. Indessen haben Israel und die Vereinigten Staaten ihren Militäreinsatz nicht unter die Maxime einer humanitären Intervention gestellt. Und sie sagen eben nicht, dass das Völkerrecht nach ihrer Überzeugung im Extremfall allen Staaten Raum für eine solche Intervention lassen sollte.

Damit sich – wie im Leitartikel des „Kölner Stadt-Anzeiger“ vor ein paar Tagen zu lesen war – brutale Regime nicht länger hinter dem Völkerrecht verstecken können?

Der wirksame Schutz einer von Massenmord durch die eigene Regierung bedrohten Zivilbevölkerung ist jedem ein Anliegen, der bei Verstand ist und ein Herz hat. Die Erfahrung lehrt uns nur leider überreichlich, dass humanitäre Interventionen immer auch das Leben unschuldiger Menschen in Gefahr bringen. Nicht zuletzt auf dieser Erfahrung gründet das kategorische Verbot einer humanitären Intervention ohne eine entsprechende Ermächtigung des Sicherheitsrats, so wie es vorwiegend aus dem geltenden Völkerrecht abgeleitet wird. Diejenigen, die gerade mit Furor auf dieses Verständnis des Völkerrechts eindreschen, würden dem Ernst der Debatte einen besseren Dienst leisten, wenn sie wenigstens dazu bereit wären, anzuerkennen, dass wir es hier mit einem fürchterlichen Dilemma zu tun haben.

Eine Völkerrechtsferne, die nicht einmal Donald Trump von Deutschland verlangt hat
Professor Claus Kreß

Dilemma war exakt die Wortwahl des Bundeskanzlers im Hinblick auf den Iran-Krieg.

Und ich sage: Es gibt gewichtige Gründe für die Forderung, das Völkerrecht sollte sich ändern und in einem Extremfall wie dem Massenmord des iranischen Regimes an der eigenen Bevölkerung als allerletztes Mittel auch dezentrale Gewalt zulassen. Aber was die Bundesregierung bislang zum Iran-Krieg gesagt hat, bringt diese Debatte nicht weiter, sondern wirft sie zurück mit einem so haarsträubenden Satz des Kanzlers, der damit hadert, „dass wir nicht bereit waren, grundlegende Interessen notfalls mit militärischer Gewalt durchzusetzen“.

Haarsträubend – wieso?

Ein solcher Satz drückt eben nicht das Ringen mit einem fürchterlichen Dilemma aus und auch nicht das Ringen mit einer dem Völkerrecht entfremdeten US-Regierung. Vielmehr meldet sich hier eine eigene Völkerrechtsferne an, die nicht einmal Donald Trump von Deutschland erwartet oder verlangt hat. Das verstört.

Mir geht es darum, nüchtern Festigkeit zu signalisieren.
Professor Claus Kreß

Wie bringt man die USA womöglich zurück auf den Kurs des Völkerrechts, den sie – genau genommen – auch früher nie strikt eingehalten haben?

Die Chance dafür sehe ich unter Trump nicht. Ich fürchte, wir müssen damit leben, dass der mächtigste Mann der Welt kein Interesse am Völkerrecht hat, und dass wir derzeit nicht in der Lage sind, völkerrechtlich begründete Auffassungen gegenüber Amerika zur Geltung zu bringen. Erlauben Sie mir deshalb, Ihre Frage umzuformulieren: Wie schaffen wir es, so mit dem Völkerrecht umzugehen, dass es trotz Trump überwintert?

Haben Sie darauf auch eine Antwort?

Man muss das Völkerrecht auch bei seiner Verletzung durch die USA hochhalten. Nicht, indem man den US-Präsidenten brüskiert oder „triggert“, wie Sie es vorhin formuliert haben. Sondern dadurch, dass man an geeigneter Stelle in aller Ruhe signalisiert: Wir teilen die tiefe Hoffnung der Menschen im Iran und in Israel auf ein Ende des iranischen Terrorregimes, aber wir können es nicht gutheißen, dass hierzu ein Weg gewählt worden ist, der die Völkerrechtsordnung in ihrem Kern in Frage stellt und der so die Gefahr heraufbeschwört, die Welt noch unfriedlicher und unsicherer zu machen. Die Diplomatie mag eine bessere Formulierung finden als diese. Mir geht es darum, nüchtern Festigkeit zu signalisieren. Damit Deutschland in der Welt als ein dem Völkerrecht glaubwürdig verpflichteter Staat anerkannt bleibt, der seinen Beitrag dazu leistet, diese Rechtsordnung durch einen vermutlich längeren Winter zu bringen – sodass man auf ein Aufleben hoffen darf, wenn der Frühling wieder anbricht.

Aber darf man dann die Erfolge loben, die Trumps Vorgehen womöglich hat – etwa für den Fall eines Regimewechsels in Iran?

Sollte der Gewalteinsatz tatsächlich zu positiven Veränderungen führen, dann sollte man diese auch benennen und seine Freude hierüber zum Ausdruck bringen dürfen. Zugleich bliebe aber in der gebotenen Form festzustellen: „Wir können keine tragfähige völkerrechtliche Grundlage erkennen und hätten uns deshalb ein anderes Vorgehen gewünscht.“ Ich finde, eine solche Differenzierung sollte dem deutschen Bundeskanzler möglich sein. In anderen Fragen ist Friedrich Merz nach eigenem Bekunden ja auch dazu bereit, gegenüber Donald Trump ruhig Widerspruch anzumelden. Das völkerrechtliche Gewaltverbot und sein Fortbestand sollten ihm mindestens so wichtig sein wie Zölle oder die Stabilität der internationalen Wirtschaft – zumal es um die Stabilität der internationalen Wirtschaft ohne das Gewaltverbot auf Dauer nicht gut bestellt sein wird.


Zur Person

Claus Kreß, geb. 1966 in Köln, ist Direktor des Instituts für Straf- und Strafprozessrecht sowie des Instituts für Friedenssicherungsrecht. Seit 2019 ist Kreß Ad-hoc-Richter am Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ebenfalls in Den Haag ist Kreß „Special Adviser“ der Anklage für das Verbrechen der Aggression. (jf)