Das Bundesverwaltungsamt in Köln verwehrte der Desiderius-Erasmus-Stiftung Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt für die Jahre 2018 bis 2021.
Streit um die FinanzierungAfD-nahe Stiftung kämpft vor Gericht um Fördermittel

Das Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt am Dienstag über einen Streit um die Finanzierung einer AfD-nahen Stiftung. (Archivbild)
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Mit einem Streit um die Finanzierung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung beschäftigt sich am Dienstag (10.00 Uhr) das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG). Das Bundesverwaltungsamt mit Sitz in Köln verwehrte der Stiftung Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt für die Jahre 2018 bis 2021. Die AfD sei zu diesem Zeitpunkt nicht wie vorgeschrieben mehr als eine Legislaturperiode im Bundestag gewesen, so die Begründung des Bundesverwaltungsamtes.
Bundesverfassungsgericht: Finanzierung von Parteistiftungen muss geregelt werden
In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Köln diese Sicht geteilt. In der mündlichen Verhandlung geht es im Berufungsverfahren in Münster jetzt nur noch um das Jahr 2021. Damals zog die Partei zum zweiten Mal in den Bundestag ein und argumentiert, dass der Stiftung somit Unterstützung aus Bundesmitteln zustehe.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2023 entschieden, dass der Bundestag ein Gesetz schaffen muss, das die Finanzierung der Parteistiftungen regelt. Diese Neuregelung greift bei dem Streit, über den das OVG jetzt verhandelt, aber noch nicht. OVG-Präsident Carsten Günther wird voraussichtlich im Anschluss an die mündliche Verhandlung ein Urteil verkünden. (dpa)

