Es geht um die Software des Demokratie-Feindes und Trump‑Intimus Peter Thiel. Künftig soll es mehr KI und Datamining geben – bedeutet das: weniger Grundrechte?
Die Suchmaschine der PolizeiSoll NRW den umstrittenen Palantir-Vertrag verlängern?

Mitglieder eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Kölner Polizei. Beispielsweise bei Terroranschlägen oder Amokläufen kann die polizeiinterne Suchmaschine dabei helfen, schnell zu reagieren.
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Es ist kurz nach sieben wenn Polizei-Ermittler bei Neonlicht und Kaffee das tun, was in der öffentlichen Debatte fast nie vorkommt: Sie warten nicht auf die große Theorie, sie warten auf den Treffer. Ein Name, eine Nummer, ein Fahrzeug – irgendetwas, das sich festhalten lässt. Früher bedeutete das: Datenbanken öffnen, Formulare, Rückfragen, ein Laufzettel durch Behördenwege. Heute bedeutet es oft nur noch: eine Suchmaske, ein Klick, ein paar Sekunden, bis aus verstreuten Datensplittern eine Spur wird. In dieser Bewegung liegt die Faszination – und der Streit. Denn wer schneller wird, wird auch mächtiger. Und wer mächtiger wird, muss erklären, wie er sich begrenzt.
Es gibt Sätze, die in Innenministerien wie eine Art Naturgesetz klingen. „Solange ich keine Alternative habe“, sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) über die Palantir-Software, „möchte ich nicht verzichten“ – zu groß sei die Hilfe, etwa bei Terroranschlägen, Amokläufen oder beim Kampf gegen Kinderpornografie schneller zu reagieren. „In menschlicher Einzelrecherche wäre das gar nicht leistbar – nicht mal ansatzweise“, sagt auch Patrick Schlüter, NRW-Vorsitzender der „Gewerkschaft der Polizei“ (GdP).
In NRW haben rund 1700 Polizisten Zugriff auf die interne Suchmaschine, mit der die meisten Nutzer hochzufrieden sind. Mitte Oktober dieses Jahres aber läuft der Vertrag mit der „Datenbankübergreifende Analyse und Recherche“ (DAR) aus, wie die Anwendungen der Software „Gotham“ des US-Unternehmens Palantir in NRW genannt werden. Das Land hat eine europaweite Ausschreibung gestartet, Palantir kann und wird sich erneut bewerben. Es ist eine dieser scheinbar technischen Fragen, die im Kern politisch sind: Wie viel Souveränität, wie viel Transparenz, wie viel Risiko ist man bereit zu tragen – und was kostet es, darauf zu verzichten?
Was DAR kann – und warum Ermittler es lieben
Hinter dem Programm steckt im Grunde ein Versprechen: Die Polizei muss nicht mehr in separaten Systemen suchen, Anträge schreiben, Antworten abwarten, Treffer händisch zusammenführen – sondern kann große Datenbestände in kurzer Zeit verknüpfen und nach Mustern durchsuchen. Genau das ist der Kern von Palantirs „Gotham“-Produktfamilie. In Deutschland heißt sie je nach Bundesland anders: In Hessen läuft sie als „hessenDATA“, in Bayern als „VeRA“, in NRW als „DAR“.

Herbert Reul (CDU), Innenminister von Nordrhein-Westfalen, steht beim landesweiten Warntag im Lagezentrum des Innenministeriums
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In NRW wird die Software nach Angaben aus Ministeriums- und Polizeiumfeld vor allem bei schweren und komplexen Delikten eingesetzt – dort, wo „massenhaft Daten anfallen“, etwa bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Neben polizeilichen Informationssystemen können beispielsweise noch Daten vom Einwohnermeldeamt, Nationalen Waffenregister, Ausländerzentralregister oder VISA-Informationssystem in die Recherche und Auswertung einfließen.
Wer in einer Bedrohungslage nicht Tage, sondern Minuten braucht, setzt einen anderen Takt. Genau dieses Argument macht Palantir seit Jahren stark. Und es verfängt, weil es an den neuralgischen Stellen des Staates sitzt: dort, wo Verantwortung in Echtzeit entschieden wird.
Die neue Lage: NRW öffnet die Tür für KI und Datamining
Die neue Ausschreibung passiert in einem veränderten rechtlichen Umfeld. Durch eine Gesetzesnovelle entfällt „das Verbot des Einsatzes künstlicher Intelligenz“. Außerdem werden „Möglichkeiten des Dataminings eröffnet“. Einfach ausgedrückt heißt dies, dass zukünftig das „Schürfen“ nach Mustern in großen Datenbeständen erlaubt. Praktisch funktioniert das meist so, dass Daten aus unterschiedlichen Quellen erst in eine gemeinsame Struktur gebracht und verknüpft werden. Anschließend sucht Software nach wiederkehrenden Mustern, auffälligen Abweichungen oder typischen Kombinationen von Merkmalen.
Das Entscheidende dabei: Datamining erzeugt häufig nicht nur Antworten auf konkrete Fragen, sondern schlägt überhaupt erst vor, wo man genauer hinsehen könnte – und genau darin liegt der Zugewinn, aber auch das Grundrechtsrisiko. Denn wenn nicht nur gezielt nach einer bekannten Person oder einem konkreten Fall gesucht, sondern aus vielen Daten erst Verdachtsmomente generiert werden, können sehr viele Unbeteiligte wie etwa Zeugen, Opfer oder Kontaktpersonen in den Fokus geraten – allein wegen statistischer Muster oder Verknüpfungen.
Mustererkennung, die Polizeiarbeit grundsätzlich verändert
Das ist mehr als ein Update im Kleingedruckten. Es verschiebt den Charakter solcher Systeme: Von der schnellen, verfahrensübergreifenden Recherche hin zu Werkzeugen, die potenziell automatisiert verdichten, priorisieren, vielleicht auch prognostizieren könnten.

Bei einem islamistischen Terror-Anschlag auf der 650-Jahr-Feier der Stadt Solingen hatte es im August 2024 Tote und Verletzte gegeben. Auch um solche Terrorakte zu verhindern, will die NRW-Polizei zukünftig noch mehr auf KI und Daten-Mining setzen.
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Das Innenministerium bremst die Erwartungen, es werde sich erst im Vergabeverfahren zeigen, „ob und wie KI“ eingesetzt werden könne. „Mein Eindruck ist, dass die Behörden in Deutschland noch gar nicht so genau wissen, was sie eigentlich konkret machen wollen und die gesetzlichen Regeln deswegen bewusst vage formuliert werden, um möglichst viel Freiraum zu haben und die Möglichkeiten nicht unnötig eingeschränkt werden“, betont Felix Freiling, Informatik-Professor an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Wer aber Datamining einsetzen wolle, müsse vorher dafür sorgen, dass „die Eingriffsbefugnisse gesetzlich geregelt werden und zwar so spezifisch und genau, dass der Grundrechtseingriff klar abschätzbar wird“.
Die Kritik: Datenkrake, Blackbox, USA
Die Palantir-Debatte lebt von einem Widerspruch: Das Programm soll nur auf Daten zugreifen, auf die die Polizei ohnehin einen Anspruch hat – aber indem es sie zusammenzieht, werden aus vielen einzelnen Puzzlestücken neue Bilder. Kritiker nennen die Software deshalb „Datenkrake“. Insbesondere, weil in solchen Systemen nicht nur Daten von Verdächtigen landen, sondern auch von Zeugen, Opfern oder Auskunftspersonen – also Menschen, die mit einer Straftat eher kollidieren als sie zu begehen.

US-Präsident Donald Trump mit seinem Unterstützer, dem Tec-Unternehmer und Paypal-Gründer Peter Thiel.
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Hinzu kommt die Vertrauensfrage: Palantir ist ein US-Unternehmen des Paypal-Gründers Peter Thiel. Der Tec-Milliardär ist, gelinde ausgedrückt, politisch selbst eine Reizfigur. Er ist ein entschiedener Gegner von Demokratie, propagiert autoritäre Strukturen, gilt als einer der Vordenker und Taktgeber der amerikanischen Ultrarechten und polarisiert als einer der einflussreichsten Unterstützer von US-Präsident Donald Trump. In Deutschland wird das zur Symbolfrage: Wer Palantir beauftragt, importiert nicht nur Technik, sondern auch die Debatte über Werte, Macht und demokratische Kontrolle.
„Palantir ist eine Daten-Krake, die überall drin ist, und es ist möglicherweise sogar ein Trojanisches Pferd, weil wir nicht wissen, was die Geheimdienste dort noch mit drin haben“, warnt Elisabeth Müller-Witt, Vizevorsitzende der SPD-Landtagsfraktion in NRW. Da die Lizenz für die Polizei in NRW zum Jahresende auslaufe, sollte das Land sich nicht mehr langfristig an eine „intransparente Blackbox-Software aus den USA“ binden. Besonders bei den Grünen gibt es massive Vorbehalte. In Baden-Württemberg haben Grünen-Mitglieder eine Urabstimmungsinitiative gegen die Software gestartet. Mehr als 13.000 Menschen unterzeichneten eine Online-Petition gegen die Nutzung der Software.
NRW-Server stehen abgeschottet in Hochsicherheitsrechenzentrum
Auch Palantirs Nähe zu US-Sicherheitsbehörden ist Teil der Unternehmensgeschichte. In NRW hat man darauf mit Abschottung reagiert: keine Fernwartung, Betrieb in einem polizeilichen Hochsicherheitsrechenzentrum. Jede einzelne Abfrage muss genau protokolliert werden, damit sie bei Bedarf vom nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragten überprüft werden kann. Und die Server, auf dem alle Daten landen und ausgewertet werden, sind noch nicht einmal ans Internet angeschlossen – was die Möglichkeiten für einen unberechtigten Datenabfluss weiter minimiert.
Vor dem Einsatz der Software bei der Polizei wurde zudem auch die Frage nach versteckten Funktionen und „Hintertüren“ diskutiert. Der Quellcode sowie sicherheitsrelevante Bestandteile der Anwendungen wurden deshalb durch das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) überprüft. Das Ergebnis wurde öffentlich so zusammengefasst: Es habe keine Hinweise auf versteckte Hintertüren gegeben. Die Kosten für die Palantir-Nutzung betrugen von 2019 bis 2025 etwa 39 Millionen Euro. Dazu kamen acht Millionen Euro, etwa um das System zu implementieren oder den Hardware-Kauf.
Europol hat Palantir abgeschafft
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte über „hessenDATA“, es gebe „leider kein vergleichbares Angebot eines deutschen oder europäischen Anbieters“. Diese These – Palantir als quasi konkurrenzlos für polizeiliche Anforderungen – zieht sich durch viele Innenminister-Statements. Doch der Blick nach Europa zeigt: Selbst große Behörden haben die Software nicht zwangsläufig dauerhaft im Maschinenraum. Europol etwa nutzte sie nur bis 2021 und ersetzte sie dann durch andere Anwendungen.

Mobile Absperrungen am Weihnachtsmarkt auf dem Heumarkt sollen im Dezember vergangenen Jahres Terroranschläge mit Kraftfahrzeugen verhindern. Auch Palantir hilft bei der Suche nach potenziellen Attentätern.
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In Berichten wird als Grund genannt, das System sei mit anderen Europol-Systemen nicht kompatibel gewesen. Das ist eine ernüchternde Erklärung: Nicht die Leistungsfähigkeit einzelner Algorithmen entscheidet, sondern ob eine Plattform sich in die oftmals widersprüchliche Behörden-IT integrieren lässt.
Die Behauptung der Alternativlosigkeit – stimmt sie?
Alternativen zu Palantir existieren, zumindest wenn es um die Angaben der Eigentümer deutscher Analyseplattformen geht. In der Vergangenheit jedoch habe sich „so manche Behauptung als falsch herausgestellt“, heißt es aus Sicherheitskreisen. Er sei gespannt, ob einer der anderen Anbieter „mit Palantir Schritt halten kann“, sagt beispielsweise Patrick Schlüter, NRW-Vorsitzender der „Gewerkschaft der Polizei“ (GdP). Er sehe, trotz aller Diskussionen über die US-Software, „keinen Spielraum für politische Fragen – und keinen Spielraum für eine im Zweifel weniger leistungsstarke Software“. Schließlich gehe es um „schwerste Straftaten“, so der GdP-Chef:„ Ein bisschen weniger Bekämpfung können wir uns da nicht erlauben.“
