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NRW-RegierungInterne Anzeige gegen Reul wegen Einmischung in Mietstreit

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ARCHIV - 28.11.2025, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf: Herbert Reul (CDU), Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, steht vor der Presse. (zu dpa: «Reul nach Millionen-Coup am Tatort») Foto: Henning Kaiser/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 28.11.2025, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf: Herbert Reul (CDU), Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, steht vor der Presse. (zu dpa: «Reul nach Millionen-Coup am Tatort») Foto: Henning Kaiser/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Hat Innenminister Reul sich im Streit um Sanierungs- und Mietkosten für ein Polizeigebäude zu weit und zulasten der Steuerzahler eingemischt?  Innenrevision und Staatsanwaltschaft prüfen das.

Landesinnenminister Herbert Reul  versucht seit Monaten die Sanierung der maroden Polizeiliegenschaft in Wuppertal voranzubringen. Gegen Widerstände aus dem eigenen Haus machte der CDU-Politiker das Projekt zur Chefsache. Genau dieses Vorgehen hat dem Minister eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eingebracht, auch die Innenrevision wurde eingeschaltet. WDR-Westpol hatte zuerst darüber berichtet.

Nach Recherchen des "Kölner Stadt-Anzeiger" deuten allerdings manche Indizien auf einen Racheakt eines hohen Ministerialen aus dem Innenministerium hin, der mit dem Vermieter des Polizei-Areals, dem landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) geradezu einen Streit über den Mietpreis ausgetragen haben soll.

Im Gespräch mit dieser Zeitung will sich Reul zu diesem Punkt nicht äußern. Nur so viel: „Seit Jahren kommen wir in der Sache nicht weiter, das lag vor allen Dingen an den zunehmenden Konflikten zwischen dem BLB und meinem Haus. Die Verhandlungen waren festgefahren.“ Im Sommer hatte sich Reul schließlich persönlich eingemischt. „Das konnte ja nicht so weitergehen, wir mussten den Polizisten und Polizistinnen da in Wuppertal so schnell wie möglich helfen, und uns nicht in irgendwelchen Streitereien verzetteln.“

Der CDU-Politiker zog die Aufgabe an sich. Wie zu erfahren war,  soll der Chefverhandler aus seinem Ministerium  seine BLB-Gesprächspartner  wegen überzogener Mietforderungen beschimpft haben. Daraufhin brachen diese die Gespräche ab. Derzeit kassiert der BLB für die heruntergekommene Immobilie vier Millionen Euro Jahresmiete. Nach der Sanierung sollten 30 Millionen fällig werden.

Zur Chefsache gemacht

Um den Stillstand zu beenden, kontaktierte Reul seinen Parteikollegen Marcus Optendrenk. Für das Jahr 2026 stellte der Finanzminister gut eine Milliarde Euro in den Haushalt ein, um vor allem Polizeiimmobilien wieder auf Vordermann zu bringen - insbesondere die abgewrackte Wuppertaler Liegenschaft. In einer Absichtserklärung zwischen Innenministerium und BLB im Fall Wuppertal ist zunächst davon die Rede, dass bis zu 650 Millionen Euro an den Liegenschaftsbetrieb zurückfließen sollten.

Anfang 2020 hatte eine Anwaltskanzlei in einem Gutachten die Sanierungssumme auf maximal 173 Millionen Euro taxiert. Der Innenminister sah sich plötzlich dem Vorwurf der Untreue ausgesetzt. Im Telefonat mit dieser Zeitung wies der CDU-Politiker den Vorwurf zurück. „Zum einem umfasste das anwaltliche Gutachten die Baukosten vor sechs Jahren. Es ist davon auszugehen, dass die inzwischen deutlich gestiegen sind.“ Zudem habe es sich einzig um eine Absichtserklärung gehandelt, „die inzwischen durch mehrere neue Fassungen modifiziert wurde.“ So sei weder der Mietpreis nach der Sanierung fix noch die Baukosten. Der Minister zeigte sich zuversichtlich, dass „wir unter den 650 Millionen landen werden. Nur muss bald mal etwas passieren“.

Die Staatsanwaltschaft hat den Fall inzwischen zu den Akten gelegt. Bereits Anfang November seien mehrere Strafanzeigen eingegangen, teilte der Düsseldorfer Behördensprecher Hauke Lorenzen mit. Diese Strafanzeigen seien geprüft worden. Dem seien aber „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat zu entnehmen, so dass die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt wurde“.

Ein Anfangsverdacht wegen Untreue liege nicht vor, da ein Nachteil im Sinne des Strafgesetzbuches, also eine Schädigung des Vermögens des Landes Nordrhein-Westfalen, nicht gegeben sei. Zumal der BLB Land Nordrhein-Westfalen gehöre. „Da es sich mithin um ein einheitliches Vermögen handelt, kann das Unterlassen einer Minderung keinen Vermögensschaden darstellen“, erläuterte der Oberstaatsanwalt. Zwar könnte grundsätzlich ein pflichtwidriges Verhalten vorliegen, falls gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen werde. „Nach vorliegender Erkenntnislage ist dies aber nicht festzustellen.“

Minister Reul zeigte sich erleichtert: „Ich bin froh, dass die Staatsanwaltschaft in meinem Handeln keine Strafbarkeit erkennen kann. Dies bestärkt mich in meiner Sicht der Dinge.“