Ohne Vorkenntnisse ist es Schuldnern derzeit kaum möglich, Privatinsolvenz zu beantragen. NRW will das Verfahren jetzt vereinfachen.
PrivatinsolvenzSchuldenschnitt soll einfacher werden – NRW will Bürokratie im Insolvenzverfahren entrümpeln

Benjamin Limbach, Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (Grüne) bei einem Pressegespräch.
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Steigende Preise für Lebensmittel und Kraftstoffe, höhere Mieten und Krankenversicherungsprämien drücken immer mehr Menschen in NRW finanziell die Luft ab. Kommen Jobverlust oder eine Erkrankung hinzu, geraten viele unverschuldet in eine Überschuldungsfalle. Viele Betroffene wissen nicht, dass die Privatinsolvenz oft ein Instrument sein kann, um einen Weg aus der scheinbar aussichtslosen Situation zu finden.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach will das Entschuldungsverfahren jetzt vereinfachen. „Wer wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand steht, braucht die Aussicht auf einen wirtschaftlichen Neustart und die Möglichkeit, sich von erdrückenden Schulden zu befreien“, sagte der Grünen-Politiker vor Journalisten in Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen sind annähernd zehn Prozent der Menschen überschuldet. Das sind ungefähr 1,5 Millionen Menschen.
Millionen Menschen in Deutschland betroffen
Experten schätzen, dass bundesweit von sieben bis neun Millionen überschuldeten zahlungsunfähigen Verbrauchern auszugehen ist. Aber nur etwa 100.000 Betroffene begeben sich in ein Verfahren mit Restschuldbefreiung. Viele wissen nichts von der Option, oder sie schämen sich, ihre Lage offenzulegen. Immer wieder werden Schuldner auch durch das komplexe Antragsverfahren abgeschreckt. „Die Formulare müssen dringend vereinfacht werden“, sagte Limbach. Der Schuldner sei verpflichtet, im Verfahren amtliche Formulare zu nutzen. „Ich habe sie heute einmal ausgedruckt mitgebracht. Sie umfassen 47 Seiten“, erklärte der Politiker aus Bonn.
Zunächst müssen die Betroffenen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausfüllen, dann kommt der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung – und zu guter Letzt muss ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt werden. „Ein Ziel – drei Anträge. Dies ist nicht sinnvoll. Die drei Anträge können auf einen Antrag reduziert und die Stundung der Verfahrenskosten als Regelfall ausgestaltet werden“, erklärte Limbach. Es könne nicht sein, dass man sozusagen erst ein juristisches Staatsexamen benötige, um sich durch das Verbraucherinsolvenzverfahren zu kämpfen.
Das Verfahren der Privatinsolvenz ist für Schuldner in den vergangenen Jahren zunehmend attraktiv geworden. Denn die Dauer der Wohlverhaltensphase, die dem Schuldenschnitt vorausgeht, wurde immer weiter verkürzt. Brauchte es zunächst sieben Jahre, um schuldenfrei zu werden, wurden daraus später sechs – inzwischen sind es drei Jahre. In dieser Periode müssen die Schuldner einer zumutbaren Arbeit nachgehen, ein Teil des Lohns wird gepfändet und unter den Gläubigern aufgeteilt.
NRW will Plan vorstellen
Die schwarz-grüne Landesregierung will die Pläne bei der nächsten Justizministerkonferenz in Hamburg einbringen. Baden-Württemberg hat bereits Unterstützung signalisiert. Neben der Entschlackung des Verfahrens schlagen die beiden Länder auch eine Bagatellgrenze für die Verwendung von Schuldnervermögen vor. Es mache keinen Sinn, dass Kleinstbeträge, wie der Monatsbeitrag zum Fitnessstudio, der vor der Insolvenz noch gezahlt wurde, zurückgefordert würden, sagte Limbach. „Sinnvoll erscheint eine solche Verwertung erst, wenn hierdurch ein die Kosten des Insolvenzverfahrens deckender Betrag zu erzielen ist“, so der NRW-Justizminister.
Schuldnerberatungen berichten, dass besonders bei Personen ab 60 Jahren die Zahl der Fälle von Überschuldung deutlich zugenommen hat. Junge Menschen geraten oft durch Ratenkäufe in Zahlungsschwierigkeiten. Oft werden ihnen die „Buy now, pay later“-Angebote zum Verhängnis. Die Mahngebühren sind zum Teil erheblich und wachsen den Käufern über den Kopf.
