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Neuer Monat, neue RegelnMehr Geld, Lachgas-Verbot und kostenlose Krebs-Vorsorge

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Lachgas, USB-C, Tarife – was ändert sich im April?

Laptops müssen den USB-C-Anschluss haben. (Archivbild)

Von mehr Gehalt im öffentlichen Dienst bis zu neuen Regeln für Laptops und Auslandsreisen – der April bringt zahlreiche Anpassungen. Ein Überblick.

Der Frühling beginnt und das Osterfest steht bevor. Für die Menschen in Köln und der Region hält der April jedoch mehr bereit als nur Ferientage und die Hoffnung auf besseres Wetter. Der kommende Monat führt eine Reihe von neuen Regelungen und Anpassungen ein, die sich auf den Alltag auswirken. Wir fassen die wichtigsten Neuerungen zusammen.

Rund 925.000 Tarifangestellte der Bundesländer, darunter auch die in Nordrhein-Westfalen, erhalten ab dem 1. April eine Gehaltserhöhung. Wie die dpa meldet, ist dies das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Die Entgelte werden um 2,8 Prozent angehoben, mindestens jedoch um 100 Euro. Eine weitere Anhebung ist für den 1. März 2027 geplant.

Gesundheit: Neue Vorsorge und strengere Verbote

Ab dem 1. April wird eine kostenfreie jährliche Vorsorgeuntersuchung auf Lungenkrebs für Risikogruppen eingeführt. Aktive und ehemalige starke Raucher zwischen 50 und 75 Jahren können dieses Screening mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) in Anspruch nehmen, wobei die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten tragen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wies jedoch darauf hin, dass es bei der Terminvergabe zu Wartezeiten kommen kann, da das medizinische Personal spezielle Schulungen und Genehmigungen benötigt.

Lachgas, USB-C, Tarife – was ändert sich im April?

Für Raucherinnen und Raucher gibt es ein neues kostenloses Angebot. (Archivbild)

Zum Schutz von Jugendlichen ist ab dem 12. April der Erwerb und Besitz von Lachgas für Minderjährige bundesweit untersagt. Der Verkauf über das Internet sowie an Automaten wird generell verboten. Der Konsum birgt erhebliche Gesundheitsgefahren, die bis zu dauerhaften Nervenschädigungen reichen können. Verschärfte Vorschriften gelten zukünftig auch für die als K.-o.-Tropfen bekannten Substanzen Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO).

Lachgas, USB-C, Tarife – was ändert sich im April?

Lachgas ist besonders bei Jugendlichen beliebt. (Archivbild)

Technik, Mobilität und Finanzen

Eine verpflichtende USB-C-Ladebuchse für in der EU verkaufte Laptops wird ab dem 28. April zur Norm. Für kleinere Geräte wie Smartphones ist diese Vorschrift schon seit Ende 2024 in Kraft. Selbst Geräte, die eine höhere Ladeleistung als die via USB-C möglichen 240 Watt beanspruchen, müssen den Port zumindest als eine zusätzliche Anschlussmöglichkeit bereitstellen.

Das Bundesverkehrsministerium initiiert ein neues Förderprogramm für Ladestationen für E-Autos in Mehrfamilienhäusern. Laut Minister Patrick Schnieder (CDU) sind 500 Millionen Euro für die Installation von Wallboxen und technischer Ausstattung vorgesehen. Anträge sind ab dem 15. April 2026 über ein spezielles Portal möglich. Die Fördergelder von maximal 2.000 Euro je Ladepunkt werden an verschiedene Eigentümergruppen ausgezahlt.

Für Teilnehmer des Lufthansa-Bonusprogramms „Miles & More“ wird die jetzige Kreditkarte der Deutschen Kreditbank (DKB) eingestellt und verliert spätestens am 30. April ihre Gültigkeit. Wer weiterhin Meilen sammeln möchte, benötigt die neue Kreditkarte der Deutschen Bank. Hierfür ist ein neuer Antrag samt Bonitätsprüfung erforderlich.

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Für Miles & More braucht es eine neue Kreditkarte. (Archivbild)

Änderungen für Reisende und Verbraucher

Auch im Ausland gibt es Neuerungen. In der Schweiz ist ab dem 1. April das Zünden von Pyrotechnik in öffentlichen Räumen verboten, eine Reaktion auf eine Brandkatastrophe in Crans-Montana mit 41 Todesopfern. In Österreich müssen Händler ab April für 60 Tage auf sogenannte Mogelpackungen hinweisen, wenn sich der Inhalt verringert, der Preis aber gleich bleibt. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

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60 Tage lang müssen die Hinweise auf die Packung. (Archivbild)

Die Übergangsfrist für das elektronische Grenzkontrollsystem der EU läuft aus. Stempel im Reisepass werden abgeschafft, da die Ein- und Ausreisen von Bürgern aus Nicht-EU-Staaten künftig vollständig digital registriert werden. Dies erfordert die Abgabe biometrischer Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsscans.

Auch für Hebammen gibt es Verbesserungen. Sie erhalten für Geburten in Kliniken künftig bestimmte Zuschläge für die Eins-zu-eins-Betreuung auch dann, wenn die Gebärenden erst kurzfristig eintreffen. Zudem entfällt der bürokratische Aufwand, eine Unterschrift für die Abrechnung telefonischer Beratungen einholen zu müssen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.