Militäreinsätze im Iran belasten Reisende: Airlines streichen Flüge, auch Kreuzfahrten sind betroffen. Das Wichtigste in der Übersicht.
Eskalation im IranFlugausfälle und Stornos – Was Reisende jetzt beachten müssen

Am Flughafen Köln/Bonn hat am Donnerstag ein Stromausfall für lange Warteschlange an der Abfertigung gesorgt. (Archivbild)
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Für den weltweiten Tourismus ergeben sich durch die bewaffneten Konflikte in Iran gravierende Folgen. Einige Länder in der Umgebung haben ihren Luftraum zum Teil oder ganz gesperrt. Das berichtet unter anderem die „Bild“-Zeitung. Viele Fluglinien müssen demnach deswegen ihre Routen ändern oder Flüge absagen. Die angespannte Situation wirkt sich ebenfalls auf deutsche Anbieter von Kreuzfahrten aus.
Flugausfälle wegen Iran-Krise: Lufthansa, Emirates und Co. streichen Verbindungen nach Tel Aviv und Dubai
Viele Airlines haben auf die angespannte Lage reagiert und ihre Flugpläne angepasst. Zahlreiche Verbindungen in die betroffenen Regionen wurden gestrichen oder vorübergehend ausgesetzt.
- Lufthansa stoppte bis zum 7. März Flüge nach Tel Aviv, Teheran, Beirut, Amman und Erbil.
- Zusätzlich fielen bis einschließlich Sonntag alle Verbindungen von und nach Dubai sowie Abu Dhabi aus.
- Eine Condor-Maschine von Stuttgart nach Dubai kehrte aus Sicherheitsgründen um.
- Flüge ab Berlin nach Dubai sind vorerst gestoppt.
- Emirates, Air France, Swiss und Wizz Air strichen ebenfalls Verbindungen nach Tel Aviv, Beirut, Dubai und Amman.
Aus Dubai, einer bei Touristen populären Großstadt, gibt es Berichte über Rauchentwicklung und Detonationen. Auf sozialen Plattformen werden Aufnahmen verbreitet, die Feuer am Fairmont-Hotel auf der Palmeninsel darstellen. Es ist noch nicht bestätigt, ob das Hotel direkt oder lediglich das Areal davor betroffen ist.
Schon am Samstagnachmittag konnte man in der Metropole den Lärm der Flugabwehr vernehmen. Von einem Hotelpool aus machten Urlauber Videoaufnahmen von den Versuchen, iranische Raketen abzufangen.
Kreuzfahrt unter Spannung: Reedereien reagieren auf Eskalation im Nahen Osten

MSC Cruises sagte die für den 1. März geplante Abfahrt der „MSC Euribia“ ab Doha kurzfristig ab. (Archivbild)
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Auch Kreuzfahrtreisende spüren die Auswirkungen der Krise. Mehrere Schiffe befanden sich während der Angriffe in der Region, Sicherheitsmaßnahmen wurden umgehend verschärft.
- Die „Mein Schiff 4“ und die „Mein Schiff 5“ von TUI Cruises lagen nahe Abu Dhabi und Doha.
- Laut „Kieler Nachrichten“ blieben beide Schiffe bei den ersten Attacken unversehrt.
- Gäste wurden angewiesen, im Schiffsinneren zu bleiben und Fenster sowie Außendecks zu meiden.
- MSC Cruises sagte die für den 1. März geplante Abfahrt der „MSC Euribia“ ab Doha kurzfristig ab.
Auswärtiges Amt: Reisewarnungen für zahlreiche Länder im Nahen Osten verschärft
Die Reiseempfehlungen des Auswärtigen Amtes für das Gebiet wurden erheblich verschärft. Eine Warnung wird jetzt auch für Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate ausgesprochen.
Ebenso bestehen Warnungen für Israel, den Libanon, Jordanien, Syrien, den Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Katar und den Jemen.
Es wird empfohlen, den Status des eigenen Fluges zu kontrollieren, eine Registrierung in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND vorzunehmen und große Menschenansammlungen zu umgehen. Ferner sollten die Anordnungen der örtlichen Behörden beachtet werden.
Iran-Krise: Wann Urlauber ihre Reise jetzt kostenlos stornieren können

Lufthansa stoppte bis zum 7. März Flüge nach Tel Aviv, Teheran, Beirut, Amman und Erbil. (Symbolbild)
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Reisende fragen sich, ob sie stornieren können. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann diese normalerweise kostenlos absagen, falls am Urlaubsort „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ wie kriegerische Auseinandersetzungen vorliegen. Ein starkes Indiz dafür ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Bei annullierten Flügen besteht für Passagiere ein Recht auf Rückerstattung des Preises oder eine alternative Beförderung, eine zusätzliche Entschädigung ist aber meist ausgeschlossen.
Ein größeres Risiko haben Personen, die ihre Unterkunft und den Flug getrennt voneinander gebucht haben, denn bei einem Flugausfall bleibt die Hotelreservierung gültig. (jag)


