Bürgermeister Sebastian Glatzel rät nun vom Bau einer Grundschule ab, da dies ohne Fördermittel mit Steuererhöhungen verbunden wäre.
Frist zu knappFördermittelantrag für Ganztagsschule in Bad Münstereifel wurde nicht gestellt

Im hinteren Bereich des Schleidparks sollte die Grundschule samt OGS errichtet werden.
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Die Planungen zur Errichtung einer neuen Grundschule in Bad Münstereifel haben einen herben Rückschlag erlitten. Der Stadt Bad Münstereifel ist es nicht gelungen, bis zum Fristablauf am 30. April den Antrag für das Förderprogramm „Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier“ des Landes Nordrhein-Westfalen zu stellen. Damit ist eine Förderung in Höhe von rund 6,3 Millionen Euro für die Errichtung einer Offenen Ganztagsschule (OGS) vom Tisch.
Das Gesamtprojekt, also Neubau einer Grundschule inklusive OGS, hatte ein geschätztes Volumen von 26 Millionen Euro. Fördermittel in Höhe von 10,3 Millionen Euro aus dem NRW-Infrastrukturgesetz sollten in die Grundschule fließen, die angesprochenen 6,3 Millionen Euro in die OGS. Die restlichen knapp zehn Millionen Euro sollten über einen Kredit finanziert werden, wodurch sich der Eigenanteil der Stadt auf rund 15 Millionen Euro belaufen würde. Doch nun fällt eine Förderung weg.
Die Planungen für eine neue Grundschule sollen weiterlaufen
„Über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Grundschule müssen die politischen Gremien entscheiden. Bürgermeister Sebastian Glatzel spricht sich dafür aus, den Neubau zunächst nicht umzusetzen, da dies ohne ausreichende Fördermittel eine Erhöhung der Grundsteuern nach sich ziehen würde“, heißt es vonseiten der Stadt. Glatzel (SPD) plädiere aber dafür, einen Neubau bis zur Entwurfsplanung fortzuführen, damit die Stadt schnell reagieren können, falls neue passende Förderprogramme aufgelegt werden.
Der Stadtrat hatte im März mehrheitlich die Weiterverfolgung eines Grundschulneubaus im Schleidpark beschlossen, lediglich die CDU-Fraktion war dagegen. Den Beteiligten, so die Stadt, sei klar gewesen, dass die Antragstellung innerhalb der Frist eine ambitionierte Aufgabe war.
Die Verwaltung habe sich in intensiven Austausch mit dem Fördermittelgeber begeben und auf die problematische Situation als Wiederaufbaukommune hingewiesen. Der Fördermittelgeber habe zwar Verständnis für die Situation gezeigt, die engen Regelungen des Förderprogramms hätten aber keinen Spielraum zugelassen.
