Neue Regeln im Gemeinnützigkeitsrecht entlasten nach Angaben von Klaus Voussem (CDU) die Vereine und fördern Engagement im Kreis Euskirchen.
Neue Regeln in NRWEhrenamt im Kreis Euskirchen soll von weniger Bürokratie profitieren

Ohne Ehrenamt geht beim Sport nicht viel.
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Das Ehrenamt in NRW soll ab diesem Jahr deutlich gestärkt werden. Neue Regelungen im Gemeinnützigkeitsrecht sorgen für weniger Bürokratie und mehr Flexibilität bei Finanzen und Organisation. Ziel sei es, Vereine vor Ort zu entlasten, ihre Arbeit zu erleichtern und das Engagement von Ehrenamtlichen zu fördern, heißt es in einer Pressemitteilung des CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Voussem.
„Für unsere Vereine im Kreis Euskirchen sind das spürbare Verbesserungen. Weniger Bürokratie, mehr steuerliche Freiräume und eine stärkere Anerkennung des Ehrenamts – das stärkt den Zusammenhalt in unserer Region“, sagt der Euskirchener Christdemokrat.
Besonders im finanziellen Bereich greifen die Neuerungen: Die Grenze für die zeitnahe Mittelverwendung steigt von 45.000 auf 100.000 Euro. Vereine mit Einnahmen bis zu dieser Höhe müssen ihre Mittel künftig nicht mehr kurzfristig ausgeben – das senkt den Verwaltungsaufwand erheblich. Auch die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften wird auf 50.000 Euro angehoben.
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Viele Vereine müssen künftig keine Gewerbesteuer mehr zahlen
Damit entfällt für viele Vereine die Pflicht, Körperschafts- oder Gewerbesteuer zu zahlen. „Diese Änderungen sind ein echter Gewinn für unsere Vereine“, lässt sich Voussem in der Pressemitteilung zitieren: „Sie können langfristiger planen, Projekte besser finanzieren und werden nicht länger durch übermäßige Steuerpflichten eingeschränkt.“
Neu ist auch: Mittel für den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen dürfen unbegrenzt eingesetzt werden – etwa auf Vereinsheimen oder Sportstätten. Selbst Verluste gefährden künftig nicht mehr die Gemeinnützigkeit. Auch die persönliche Anerkennung des Engagements verbessert sich: Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.
Damit wird freiwillige Arbeit stärker gewürdigt und steuerlich entlastet. Zudem bietet das Land NRW die kostenfreie Weiterbildungsreihe „Sichtbar engagiert – Mehr Reichweite fürs Ehrenamt“ an. Sie soll Vereinen helfen, ihre Arbeit besser zu präsentieren und neue Mitglieder zu gewinnen. Gleichzeitig werden die Zugangsvoraussetzungen für die Ehrenamtskarte erleichtert, sodass mehr Engagierte von Vergünstigungen profitieren können – etwa in Museen, Schwimmbädern oder bei kulturellen Veranstaltungen.

