Abo

Ärger in EuskirchenAnlieger in Kirchheim wurden nicht über Bau des Sendemastes informiert

4 min
Ein Mann steht in blauer Funktionskleidung vor dem Aufbau eines Sendemasts.

Vom Bau des Mobilfunksendemastes, der auf einer Wiese gegenüber seinem Grundstück an der Talsperrenstraße in die Höhe wächst, erfuhr Jochen Kolb im Vorfeld nichts. Das widerspreche seinem Demokratieverständnis fundamental, sagt der Kirchheimer.

An der Talsperrenstraße in Kirchheim entsteht im Landschaftsschutzgebiet eine 60 Meter hohe Anlage.

Jochen Kolb wurde nicht gefragt, was er von dem Mobilfunksendemast hält, der an der Talsperrenstraße in die Höhe wächst, kaum mehr als einen Steinwurf von seinem Haus entfernt. Was ihn noch viel mehr ärgert: Er wurde über die Baumaßnahme im Außenbereich von Kirchheim noch nicht einmal informiert. Das widerspreche seinem Demokratieverständnis fundamental, sagt Kolb.

Alle Auskünfte musste er sich selbst besorgen. Demnach entsteht der Stahlgittermast, der dem 5G-Ausbau dienen soll, auf einem Wiesengrundstück, das der Stadt Euskirchen gehört und im Landschaftsschutzgebiet liegt. Er soll rund 60 Meter hoch werden. Wie der Mast inmitten der Natur aussehen wird, wenn er fertig ist, hat Kolb in einer Fotomontage dargestellt.

Der Bau von Mobilfunkanlagen in NRW ist verfahrensfrei

Vor einigen Wochen sei für das Fundament ein Loch ausgehoben worden, erzählt Kolb, der auf der anderen Straßenseite wohnt. Auf ein Bauschild mit Hinweisen zu dem Bauvorhaben wartete er vergeblich. Dabei werde     der Mast ihn fortan täglich begleiten – „wenn ich aus dem Fenster schaue, wenn ich aus dem Haus gehe, wenn ich mit dem Auto wegfahre. Er wird allgegenwärtig sein.“

Eine Fotomontage zeigt den Funksendemast an der Talsperrenstraße.

So werde der Mast aussehen, sagt Jochen Kolb. Er hat ihn in einer Fotomontage in die Landschaft gesetzt.

Der Kirchheimer hat die Angelegenheit von Rechtsanwälten prüfen lassen. Das Ergebnis: „Man kann nichts machen.“ Der Bau von Mobilfunkanlagen sei nach geltender Rechtslage in Nordrhein-Westfalen verfahrensfrei. In der Praxis, so Kolb, bedeute dies: „Keine Bürgerbeteiligung, keine transparente Standort- oder Alternativprüfung und faktisch kein Rechtsweg, mit dem Anwohner die Entscheidung überprüfen lassen könnten.“

Die Betroffenen hätten keine Chance, sich dagegen zu wehren, dass ihr unmittelbares Wohn-, Natur- und Erholungsumfeld massiv verändert werde. Vor diesem Hintergrund spannt der Kirchheimer den Bogen weiter: „Wie demokratisch ist eine Entwicklung in unserem Land wirklich, wenn Infrastrukturprojekte von oben herab lokal durchgesetzt werden, während Mitspracherechte und Rechtswege ausgehebelt werden? Wollen wir Menschen in Deutschland das wirklich so und haben wir das so beschlossen?“

Stadt Euskirchen verweist auf „weiße Flecken“ im Mobilfunknetz

Die Stadt Euskirchen verweist auf ein Schreiben von Mai 2022, mit dem das NRW-Wirtschaftsministerium die Verwaltung aufgefordert habe, den vom Land beauftragten Mobilfunkbetreiber bei der Suche nach einem geeigneten Maststandort südlich der Steinbachtalsperre zu unterstützen, um „weiße Flecken“ im Mobilfunknetz zu beseitigen.

Nach Auffassung des Gesetzgebers, so Stadtsprecher Tim Nolden, liege es „im allgemeinen Interesse, eine ausreichende und flächendeckende Mobilfunkversorgung vorzuhalten“. Dabei werde der optische Störfaktor einer Funkanlage geringer gewichtet, „auch weil solche Masten mittlerweile zum Landschaftsbild gehören“ und weil ohne sie „eine Versorgung nicht zu gewährleisten“ sei.

Jochen Kolb hat in seinem Haus keine Probleme mit dem Mobilfunkempfang. Für ihn ist es in Ordnung, wenn andere Menschen hohe Anlagen in der Landschaft in Kauf nehmen, weil damit Funklöcher gestopft werden. „Mich aber stört der Mast. Und wenn unterschiedliche Ansichten bestehen, sollte darüber gesprochen und gegebenenfalls gestritten werden. Es muss doch eine Debattenkultur in unserem Land geben. Das ist doch das Entscheidende in einer Demokratie.“ Stattdessen seien seine Nachbarn und er vor vollendete Tatsachen gestellt worden.

Untere Naturschutzbehörde stellte Ausnahmegenehmigung aus

Die Stadt Euskirchen habe ihm auf Anfrage erklärt, dass das Wiesengrundstück an der Talsperrenstraße in einem vorgegebenen Suchradius im Bereich der Steinbachtalsperre sich als besser geeignet erwiesen habe als andere potenzielle Standorte.

Dass die Wiese im Landschaftsschutzgebiet liege, sei kein Ausschlusskriterium gewesen, habe es weiter geheißen. Die Untere Naturschutzbehörde habe wegen des öffentlichen Interesses am Bau der Anlage eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

Jochen Kolb hätte es gerne gesehen, wenn solche Aspekte unter Einbeziehung der direkt Betroffenen erörtert worden wären – und zwar im Vorfeld. Dazu sei es aber nicht gekommen. „Über Windkraft wird noch diskutiert, über Funkmasten nicht mehr“, sagt er mit resigniertem Unterton.

Allerdings gibt es in Euskirchen auch ein anderes Beispiel: Im Januar teilte die Stadtverwaltung dem Ausschuss für Umwelt und Planung mit, dass auf dem Frauenberger Sportplatz ein gut 40 Meter hoher Mobilfunksendemast errichtet werden soll. Warum in dem einen Fall ein politisches Gremium informiert wird und in dem anderen noch nicht einmal die Anwohner – darauf gab die Stadt Euskirchen auf Anfrage dieser Zeitung keine Antwort.