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SilvesterBurscheid warnt vor Feuerwerk in Fachwerksiedlungen

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Feuer in einem Fachwerkhaus

Erst kürzlich kam es zu einem Hausbrand in Dierath, das kann auch durch Silvesterraketen ausgelöst werden, warnt die Feuerwehr.

Für Silvesterfeuerwerk gelten strenge Abstandsregelungen und Sicherheitsvorkehrungen, warnen Stadtverwaltung und Feuerwehr. 

Ab Montag sind Feuerwerkskörper im Handel erhältlich. Die Stadt Burscheid mahnt zu achtsamem Umgang mit Böllern und Raketen. „Die Gefahren sind nicht zu unterschätzen“, erklärt Ordnungsamtsleiterin Andrea Janeck. „Neben den gesundheitlichen Schäden entstehen durch Feuerwerkskörper nicht selten auch Brände mit hohem Sachschaden“.

Dabei ist außerdem zu beachten, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern verboten ist.

Raketen nur an Silvester und Neujahr erlaubt

So sollten Knaller, Raketen und ähnliches nur in deutlichem Abstand zu Zuschauenden oder Kraftfahrzeugen gezündet werden. Je nach Witterung, insbesondere bei Wind, ist der Abstand großzügig zu bemessen. Auch ist darauf zu achten, dass Silvesterraketen nicht auf Balkonen, Terrassen oder Schuppen landen, auf denen gegebenenfalls brennbare Gegenstände gelagert sind.

Absolut verboten ist eine gezielte Ausrichtung von Feuerwerk auf Menschen, Tiere und Gebäude. Gerade in den kleinen, typisch bergischen Ortschaften wie Dierath oder Bellinghausen, die durch Fachwerkbauten geprägt sind, sollte ganz auf Pyrotechnik verzichtet werden. „Gerade in Ortschaften mit Fachwerkhäusern und enger Bebauung kann sich ein Brand schnell auf die Nachbargebäude ausbreiten und einen hohen Schaden anrichten“, erklärt Wehrleiter Jörg Seemann

„Gefahren gehen aber nicht immer nur vom Verhalten der Verbraucher aus, sondern häufig auch von Feuerwerkskörpern selber. Gerade vor solchen, die in Deutschland nicht zugelassen sind, weil sie nicht den Sicherheitsanforderungen genügen“, warnt Ordnungsamtsleiterin Andrea Janeck.

Diese Anforderungen legt das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) fest. In Deutschland darf nur von der BAM zugelassene Pyrotechnik der Kategorie eins (Knallerbsen und Wunderkerzen) und zwei (Böller und Raketen) verkauft werden. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen ab dem 18. Lebensjahr gekauft und nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden.