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StadtverwaltungBurscheider Eigentümer müssen Gehwege vom Herbstlauf befreien

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ARCHIV - 23.10.2025, Baden-Württemberg, Stuttgart: Ein Passant geht über nassem Laub auf dem Schlossplatz. (zu dpa: «Von wegen golden - Oktober im Südwesten zu trüb und zu nass») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Herbstlaub birgt Rutschgefahr, vor allem, wenn es nass wird.

Entsorgt werden kann das gesammelte Laub unter anderem in den beiden Wertstoffhöfen der Stadt.

An Bäumen ist das bunte Herbstlaub schön anzusehen, fällt es aber auf die Gehwege, kann es zur Gefahr werden. Die Stadt Burscheid möchte daher Eigentümerinnen und Anlieger daran erinnern, die an ihre Grundstücke grenzenden Wege von Laub freizuhalten.

Pflicht kann an Mieter übertragen werden

In der städtischen Straßenreinigungssatzung heißt es: „Die Reinigungspflicht aller Gehwege, kombinierten Rad-/Gehwege und der im Straßenverzeichnis besonders kenntlich gemachten Fahrbahnen ist an die Eigentümerinnen und Eigentümer der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen.“ Vermieter können diese Pflicht auch an ihre Mieterinnen und Mieter übertragen.

Dabei darf das Laub nicht einfach vom Gehweg auf die Straße gefegt werden, sondern ist einzusammeln und richtig zu entsorgen. Das kann über die Biotonne geschehen. Größere Mengen bis zu drei Kubikmetern Grünabfälle können gebührenfrei an Wertstoffhören abgegeben werden. Eigenkompostierung ist ebenfalls möglich.  Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen wie Baum- und Heckenschnitt im Stadtgebiet ist nur nach vorheriger Anzeige und nur in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Mai und vom 1. Oktober bis 31. Dezember eines jeden Jahres erlaubt ist.


Der Wertstoffhof Burscheid-Hilgen, Heide 39, ist geöffnet montags und mittwochs von 14:30 bis 18 Uhr, mittwochs zusätzlich von 9 bis 12 Uhr und am Samstag von 8 bis 13 Uhr.

Der Wertstoffhof Burscheid-Heiligeneiche, Am Mühlenweg, ist Montag und Dienstag von 13 bis 16:30 Uhr und Samstag von 8 bis 13 Uhr offen.

www.burscheid.de/strassenreinigungssatzung