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Bayer-04-Ultra vor GerichtVerurteilter Schläger aus Leichlingen wohnt im Hotel Mama

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Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen

Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen

Beim Spiel gegen den 1.FC Köln hatte der Bayer-04-Ultra aus Leichlingen zugetreten.

Im Urteil gegen den angeklagten Bayer-04-Ultra war Richter Torsten Heymann glasklar: „Es heißt immer, das sei Fankultur. Das ist Kriminalität! Warum gibt es diese Gewalt immer nur im Fußball und nicht in anderen Sportarten? Das hat hier auf den Straßen nichts zu suchen!“

Verhandelt wurde am Amtsgericht ein Vorfall vom 5. Februar 2025. Eingefleischte Fans wissen vermutlich sofort, was da in Leverkusen los war: Das Lokalderby gegen den Zweitligisten 1. FC Köln, im DFB-Pokal-Viertelfinale. Ein damals 19-jähriger Anhänger von Bayer 04, ein Witzheldener, der seine Leidenschaft als sogenannter „Ultra“ auslebt, hatte nach dem Spiel vor dem Stadion gemeinsam mit seinen Ultra-Kumpels eine Gruppe FC-Fans angegriffen. Der Richter sprach im Urteil von einer gemeinsamen Hatz. Die Gruppe der Angreifer sei einheitlich schwarz gekleidet gewesen.

Einen damals 17-jährigen Kölner hatte der Witzheldener Fußball-Nachwuchsschläger erst in die empfindliche Rumpf-Seite geboxt und, nachdem der Jugendliche zu Boden gegangen war, gegen den Oberschenkel getreten. Der Tritt mit dem beschuhten Fuß war heftig gewesen, ein Polizeibeamter hatte gesagt, er sei mit voller Wucht ausgeführt worden, so dass der Kölner eine ganze Woche „ausgeknockt“ gewesen sei, wie Heymann sagte.

Ein Schuh gilt bei solchen Schlägereien als Waffe, juristisch bedeutet das, dass einem Täter keine einfache, sondern eine gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt wird, die verhängten Strafen steigen.

Die Rettung für den Kölner und seine Freunde war, dass die Polizei schnell zur Stelle war: Der Vater des verletzten Jugendlichen sagte nach dem Ende der Verhandlung, er wisse nicht, was sonst noch hätte geschehen können.

Der Kölner Fan und seine Begleiter sollen normale Fans gewesen sein, der Vater erklärte, sie seien lediglich am Schal als Anhänger des 1. FC Köln zu erkennen gewesen. Offenbar reichte das.

Polizei verhinderte in Leverkusen Schlimmeres

Die Polizei ist bei den als Hochrisikospielen eingestuften Partien zwischen Leverkusen und Köln mit großem Aufgebot vertreten.

Ein spezialisierter Polizist, der die „Fan-Szene“ beobachtet, sagte in der Verhandlung als Zeuge aus. Er kennt offenbar viele der Ultras und bescheinigt dem Angeklagten, er befinde sich in der Szene „auf dem aufsteigenden Ast“, dass der Witzheldener also offenbar dabei sei, sich innerhalb der Gruppe durch seine zunehmende Aggressivität bei Spielen hervorzutun.

„Dagegen müssen wir was machen“, sagte Heymann in der Urteilsbegründung. Nach der Ansprache einer Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe, die dem Angeklagten eine Reifeverzögerung attestiert hatte, blieb ihm nichts anderes übrig, als den Mann unter den Vorgaben des Jugendstrafrechts zu verurteilen. „Sie wohnen im Hotel Mama, müssen da nichts zahlen, ich sehe bei Ihnen keine Selbstständigkeit“, sagte der Richter und schloss sich dem Hinweis der Jugendgerichtshilfe an.

Wenn er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden wäre, kämen bis zehn Monate Strafe heraus, sagte Heymann. Dennoch verhängte das Gericht eine vergleichsweise hohe Strafe, 2000 Euro Schmerzensgeld muss der Speditionskaufmann in Ausbildung dem Kölner Jugendlichen überweisen. Zudem muss er ein Anti-Aggressionstraining absolvieren. Sowohl der Verteidiger des Witzheldeners als auch die Staatsanwältin hatten in den Plädoyers geringere Strafen gefordert.