Ein Leverkusener soll nach einer Clubnacht in Köln eine 18-Jährige vergewaltigt, geschlagen und erniedrigt haben.
Clubnacht in KölnLeverkusener soll 18-Jährige vergewaltigt und erniedrigt haben

Amtsgericht Leverkusen: Zeitweise war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
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Einem Leverkusener wird eine Vergewaltigung und besonders erniedrigendes Verhalten nach einer Clubnacht in Köln vorgeworfen. Weil der Angeklagte zur Tatzeit unter 21 Jahren alt gewesen ist, ist das Jugendschöffengericht am Leverkusener Amtsgericht zuständig.
Der heute 22-jährige Imran K. (Name geändert) aus Quettingen soll eine 18-jährige Frau in einem Deutzer Hotelzimmer vergewaltigt haben. Zunächst sei der Kontakt einvernehmlich gewesen, dann aber soll der Angeklagte Grenzen überschritten haben. Die Frau habe ihm mehrfach eindeutig verständlich klargemacht, dass sie nicht mehr will. Weil der Leverkusener das nicht akzeptiert hat, wirft ihm die Staatsanwaltschaft Vergewaltigung vor.
Perverse Erniedrigung
Hinzu kommt, dass der Leverkusener die Frau noch auf eine perverse Art erniedrigt und ins Gesicht geschlagen haben soll. Das Gleiche gilt für eine Freundin der geschädigten Frau, die ebenfalls mit in dem Hotelzimmer gewesen war. Ihr sei es nur unter dem Aspekt besser ergangen, dass sie nicht vergewaltigt wurde, vermutlich weil sie zu betrunken war. Sie soll aber außerdem eine exhibitionistische Handlung des Angeklagten ertragen haben müssen.
Die Geschädigte, ihre Freundin, der Angeklagte und ein weiterer Mann hatten sich am Freitagabend, 10. Mai 2024, im Mio-Club am Kölner Hohenzollernring aufgehalten und waren am frühen Samstagmorgen gemeinsam in ein Hotel in Köln-Deutz gefahren. Die 18-Jährige und eventuell auch der angeklagte Leverkusener sollen Kokain eingenommen haben und bereits auf der Clubtoilette einvernehmlichen Sex gehabt haben; offenbar wurden sie da erwischt und von den Türstehern herausgeworfen. Die Freundin der Geschädigten hatte da schon sehr viel getrunken, man rief trotzdem einen Mietwagen und fuhr zu viert auf die andere Rheinseite. Die Freundin war schon so alkoholisiert, dass sie die Fahrt nicht ohne Probleme überstand: Sie übergab sich in dem Mietwagen, die vier Fahrgäste wurden deshalb auf die Straße gesetzt.
Verletzende Praktiken
Irgendwie schafften die vier Partygänger es dann doch ins vorbestellte Hotel-Doppelzimmer, wo sich die betrunkene Freundin nur noch in eins der Betten legen konnte und eingeschlafen sein soll. Dann solle es zwischen der Geschädigten und dem Angeklagten noch einmal zum einvernehmlichen Sex im Badezimmer gekommen sein. Allerdings versuchte er dabei gegen ihren Willen Praktiken anzuwenden, bei denen sie verletzt wurde – darauf fußt der Vergewaltigungsvorwurf, die Einvernehmlichkeit war vorbei. Die Frau soll Imran K. mehrfach vergeblich aufgefordert haben, er möge es sein lassen. „Halt’s Maul“, soll seine Reaktion nur gewesen sein. Es gelang ihr, ihn wegzuschubsen. Vernünftig wäre gewesen, das Zimmer spätestens jetzt zu verlassen, aber es war wohl viel Alkohol im Spiel: Nach diesem Übergriff legte sie sich angezogen zu ihrer sturzbetrunkenen Freundin ins Bett und dämmerte vermutlich weg. Aufgewacht soll sie sein, als der Leverkusener mit seinem Glied an ihrer Wange herummachte.
Währenddessen hat die betrunkene Freundin tief geschlafen und es soll sich ein weiterer Mann im Zimmer aufgehalten haben. Aus ihrem offenbar komaähnlichen Zustand soll die Freundin dreimal erwacht sein, das sagte sie als Zeugin im Amtsgericht aus. Das dritte Mal sei sie aufgewacht, weil es nass geworden sei: Imran K. besudelte sie, das Bett und ihre zuvor mutmaßlich vergewaltigte Freundin mit Urin. Die Frauen fanden endlich zu ihrer Kraft zurück. Ein Gerangel entwickelte sich, der Angeklagte schlug beide Frauen ins Gesicht. „Wir haben unsere Sachen zusammengerafft und sind abgehauen“, sagt die Freundin.
Ab dann kamen die Behörden ins Spiel: Rettungswagen, Polizei, die Eltern. An ärztlichen Attesten mangelt es in dem Verfahren nicht.
Die Schläge ins Gesicht gibt der Angeklagte zu, den Vergewaltigungsvorwurf streitet er ab, weshalb die heute 20-jährige Frau als mutmaßliches Vergewaltigungsopfer als Zeugin aussagen musste – räumlich getrennt vom Angeklagten in einem anderen Raum. Während ihrer Aussage blieb die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Prozess wird fortgesetzt.
