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KehrtwendeStadt Leverkusen: Martinsumzüge können uneingeschränkt stattfinden

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Im Klingenbachpark findet ein Martinsspiel mit St. Martin auf dem Pferd und Laternenlauf statt. Kinder halten beim Martinsspiel ihre Laternen in der Hand.

Laternen einen Martinsumzuges

Schulen und Kitas seien darüber informiert worden, dass Martinsumzüge wie gewohnt stattfinden können, schreibt die Stadt.

Die Stadtverwaltung nimmt Abstand von ihrem Schreiben an die Schulleitungen der Leverkusener Grund- und Förderschulen, in dem es hieß, dass wegen Sicherheitsauflagen nur noch ein Martinsumzug pro Stadtteil stattfinden soll. „Stadtverwaltung, Polizei und Schulaufsicht beschließen gemeinsam, dass die Martinszüge auch in diesem Jahr in gewohnter Weise, mit gegebenenfalls im Einzelfall erhöhten Sicherheitsauflagen in der Stadt Leverkusen stattfinden können“, heißt es nun in einer Mitteilung, die die Pressestelle am Donnerstagnachmittag verschickte. Gleichzeitig solle eine entsprechende Information an die Schul- und Kita-Leitungen der Stadt versandt worden sein, die auch ihnen die Durchführung der Martinszüge bestätigt.

Die Durchführung der Martinszüge habe nie zur Debatte gestanden, betont Marc Adomat, Dezernent für Bildung, Jugend und Sport in dem Schreiben. „Ereignisse, wie die tödlichen Übergriffe im Rahmen von Veranstaltungen in den vergangenen Jahren und Monaten sind für uns Anlass, gemeinsame Wege zu finden, die größtmögliche Sicherheit für die Teilnehmenden weiter zu verbessern“, heißt es weiter. Alleine darum sei es bei dem Schreiben gegangen. Gegen eine drastische Reduzierung der Martinszüge, wie sie in dem Schreiben explizit genannt wurde, hatte es eine Protestwelle aus Politik und Bevölkerung, gegeben, noch am Donnerstag wurde eine Online-Petition zum Erhalt gestartet. 

„Schulen prüfen in Einzelfällen, ob eine Zusammenlegung von Zügen möglich ist. Ihnen ist daran gelegen, in bewährter Weise, die Schulgemeinschaft fortzuführen. Dazu gehören beispielsweise das Martinsfrühstück, Laternenbasteln und Laternenausstellungen“, ergänzt Nicole Gatz von der Schulaufsicht Grundschulen.

Brauchtumsveranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmenden sind genehmigungsfrei. Handelt es sich um mehr als 500 Teilnehmende, muss ein „Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Veranstaltungen“ bei der Straßenverkehrsbehörde eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen seien den Veranstaltern bereits vom Fachbereich Schulen zur Verfügung gestellt.

Besonders wichtig für Schul- und Kitaleitungen ist der letzte Satz der Mitteilung: Alle Züge städtischer Einrichtungen sind durch die Stadt versichert. Auch das war nach Informationen dieser Zeitung infrage gestellt worden.