Iris Kunadt muss nicht zahlen, jedoch Dokumente aus dem Internet entfernen, die Bürgermeister Hilko Redenius als vertraulich eingestuft hatte.
Einigung vor Kölner GerichtOrdnungsgeld gegen Politikerin aus Nümbrecht ist rechtswidrig

Iris Kunadt, partei- und fraktionsloses Mitglied des Gemeinderates in Nümbrecht, am Donnerstag auf dem Weg zu ihrer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Köln.
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Der Rat der Gemeinde Nümbrecht hat mit der mehrheitlich getroffenen Entscheidung, seinem partei- und fraktionslosen Mitglied Iris Kunadt ein Verwarngeld in Höhe von 200 Euro aufzubrummen, rechtswidrig gehandelt. Zu diesem Schluss kam die vierte Kammer am Verwaltungsgericht in Köln unter dem Vorsitz von Präsidentin Birgit Herkelmann-Mrowka. Dort hatte Kunadt Klage eingereicht, um sich juristisch gegen das Strafgeld zu wehren. Am Donnerstag wurde in der Domstadt nun darüber verhandelt.
Ein Urteil sprachen Herkelmann-Mrowka und ihre vier Kolleginnen und Kolleginnen indes nicht: So verständigten sich die Düsseldorfer Anwältin Imke Aulbert als alleinige Vertreterin des Nümbrechter Rathauses vor Gericht und Iris Kunadt mit ihrem Rechtsbeistand, der Anwältin Anna Gilsbach aus Berlin, darauf, dass Aulbert das Ordnungsgeld im Sinne eines Verwaltungsaktes zurückzieht und Kunadt dafür und unverzüglich Dokumente von ihrer Internetpräsenz „hallorathaus.de“ löscht, die Nümbrechts Bürgermeister Hilko Redenius zuvor als vertraulich eingestuft hatte.
Rechtsstreit hatte sich an Veröffentlichungen auf einer Internetpräsenz aus Nümbrecht entzündet
Denn an dieser Veröffentlichung im Mai vergangenen Jahres hatte sich der Rechtsstreit zwischen der Politikerin und der Gemeinde entzündet. Ohne diese Einigung hätte das Gericht zudem darüber zu urteilen, ob Iris Kunadt als Ratsmitglied gegen ihre Verpflichtung zur Verschwiegenheit verstoßen hat, führte die Richterin Herkelmann-Mrowka aus und betonte mit Blick auf die bestehende Rechtsprechung: „Und das wäre dann auch hier ganz sicher der Fall.“
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Um nach ihren eigenen Worten Transparenz zu schaffen und Nümbrechterinnen und Nümbrechter darüber aufklären, wie die finanzielle Lage der Schlossgemeinde „wirklich aussieht“, hatte Iris Kunadt sowohl einen Schriftwechsel des Rathauses mit der Kommunalaufsicht in Gummersbach von Juni 2023 als auch Auszüge aus einer nichtöffentlichen Vorlage für den Gemeinderat im Oktober desselben Jahres online zugänglich gemacht und zum Download bereitgestellt. Diese stehen in Zusammenhang mit dem damals neuen Haushalt und dem Erhalt des Parkhotels.
Nümbrechts Politik muss Stellungnahme unbedingt kennen
Es sei die Pflicht eines Bürgermeisters, eine Tagesordnung zu erstellen, führte Herkelmann-Mrowka dazu aus. Und die Aufteilung der Themen in „öffentlich“ und „nichtöffentlich“ bleibe danach so lange verbindlich, bis in der Sitzung des jeweiligen Gremiums Einwände gegen die geplante Tagesordnung erhoben werden. „Das tat in Nümbrecht aber niemand, weder zu Beginn der Ratssitzung, noch später zu Beginn des nichtöffentlichen Teils.“ Auch Kunadt habe diese Möglichkeiten nicht genutzt, schilderte die Vorsitzende.
Um aber ein Verwarngeld zu verhängen, hätten Politik und Verwaltungsspitze der Nümbrechterin Gelegenheit geben müssen, sich zu ihrem Vorgehen zu äußern und Stellung zu nehmen. Das sei offenbar nicht geschehen, sagte die Gerichtspräsidentin und zitierte diese Zeitung. „Ich vermisse also die Diskussion darüber, auch fehlt die Stellungnahme Kunadts im Sitzungsprotokoll, ebenso wenig war sie der späteren Niederschrift beigefügt und damit auch nicht im Internet aufrufbar.“
Da der Gemeinderat als „ausführendes Organ“ aber für das Rathaus als Rechtsträger eine Ermessensentscheidung treffen sollte, hätten Kunadts Worte vorher jedem Mandatsträger unbedingt bekannt sein müssen, betonte Birgit Herkelmann-Mrowka.
Weil Iris Kunadt im Ratssaal aber nicht sprechen konnte und auf einem Gästestuhl Platz nehmen sollte, sei das Ordnungsgeld rechtswidrig. Danach hatte sie ihre Stellungnahme den Fraktionsvorsitzenden und dieser Zeitung auf Papier ausgehändigt. „Natürlich kann der Rat die Sache erneut aufgreifen und eine Entscheidung fällen“, so die Richterin.