Nach zweitägiger Probezeit waren Mitarbeiter und Gastwirt aneinander geraten. Die Kontrahenten fanden sich jetzt vor Gericht wieder
JustizRandale im Restaurant landen vor Bensberger Gericht

Die Verhandlung wurde am Amtsgericht in Bensberg ausgetragen
Copyright: Brockmeier
Ibrahim B., Zeuge und Geschädigter in einem Prozess vor dem Amtsgericht Bensberg, wollte nach einer zweitägigen Probezeit im November 2023 seine Papiere in einem Gladbacher Restaurant abholen (alle Namen sind geändert).
Nach eigener Aussage fragte er den Besitzer ruhig, ob er sein Geld und die Kopien seines Ausweises erhalten könne. Der Besitzer habe ihm daraufhin geantwortet: „Komm mit nach oben ins Büro, dort können wir alles regeln. “
Männer folgten auf der Treppe
Auf der Treppe bemerkte Ibrahim, dass ihm zwei Männer folgten, einer davon war der Koch des Restaurants. Im Büro sei er dann festgesetzt worden, berichtet Ibrahim B. weiter. Bei dem anschließenden Streit habe der Wirt ihm eine Glaskaraffe auf den Kopf geschlagen. Zwischendurch sei es ihm jedoch noch gelungen, per WhatsApp seine Schwester zu bitten, die Polizei zu benachrichtigen.
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Der Angeklagte Ali T. schilderte den Vorfall anders: Ibrahim B. sei betrunken in seinem Lokal aufgetaucht und habe sofort lautstark geschrien, um sein Geld und seine Papiere zurückzubekommen. Zuvor habe er zwei Tage zur Probe gearbeitet, sei jedoch nicht übernommen worden. „Das Restaurant war voll besetzt, daher wollte ich die Angelegenheit oben im Büro regeln“, erklärte der Angeklagte.
Gerangel und Ohrfeige
Oben auf der Treppe habe es dann ein Gerangel gegeben, bei dem ihm Ibrahim B. eine Ohrfeige verpasst habe. Bei der anschließenden Auseinandersetzung sei er mit dem Kopf auf eine Kante gestürzt. Dabei habe er sich eine Platzwunde zugezogen.
Da auch oben die Gäste den lautstarken Vorfall mitbekamen, habe er dann seinen Koch gebeten, die Polizei zu rufen. So stand Aussage gegen Aussage, und der eigentliche Ablauf war nicht zu klären.
In der Diagnose des Arztes aus der Notaufnahme wurde die Platzwunde erwähnt, doch diese wies keine Verunreinigung auf, so dass eine Verletzung mit einer Glaskaraffe unwahrscheinlich erschien. Beim Anruf bei der Polizei hieß es, dass es einen Randalierer im Restaurant gebe.
Geschädigter war betrunken
Daher vermutete der Richter, dass es nicht die Schwester des Zeugen war, die die Polizei gerufen hatte. Außerdem führte die Polizei im Einsatzprotokoll aus, dass der Geschädigte nicht vernehmungsfähig gewesen sei, da er nur schlecht Deutsch sprach und betrunken war.
Zunächst habe er jedoch bei der Polizei angegeben, er sei gestürzt. Der Anwalt des Angeklagten nannte mehrere Zeugen, die den Vorfall beobachtet hatten. Diese mussten jedoch nicht mehr geladen werden, da die Staatsanwaltschaft vorschlug, das Verfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung einzustellen. Der Staatsanwalt hielt, wie der Richter, die Zeugenaussagen für unzuverlässig und inkonsistent.
Nach kurzer Rücksprache mit seinem Anwalt war auch der Angeklagte mit dem Vorgehen einverstanden. Das Gericht stellte das Verfahren daraufhin ohne Auflagen für den Angeklagten ein.