Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt über das Baugebiet Auf der Brache in Kürten
JustizKürten wartet auf Richterspruch zum Baugebiet

Das Regenrückhaltebecken wird erweitert.
Copyright: Anton Luhr
An der Bergstraße in Kürten sollten eigentlich schon längst die ersten Eigenheime im Neubaugebiet Auf der Brache errichtet worden sein. Passiert ist aber auf dem Baufeld nichts, das Wiesengelände unberührt. Für die Erweiterung des Regenrückhaltebeckens im nahen Helpenthal/Hommermühle, wichtig für die Infrastruktur des Baugebiets, sind Arbeiten angelaufen. Diese wären allerdings auch ohne Neubaugebiet erforderlich gewesen.
Dabei hatte die kommunale Erschließungsgesellschaft als Bauträgerin vorab über rund 200 Anfragen für die 23 Grundstücke berichtet. Jetzt muss Geschäftsführer Willi Hembach sich bemühen, die Kaufinteressenten bei der Stange zu halten. Ein Abspringen wäre fatal.
Nach wie vor ist ein Normenkontrollverfahren am Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig, das ist der Grund der unerwarteten Verzögerung. Kritiker des Bauprojekts, in der Nachbarschaft wohnend, hatten die Eingabe angestrengt und angeführt, dass die Gemeinde Kürten das Neubaugebiet nicht benötige. Die Zuzugszahlen belegten, dass hinreichend Wohnraum zur Verfügung stehe, so ein Argument.
Urteil am 29. Januar
Darüber haben nun die Juristen zu befinden. Anfang Oktober habe es dazu einen Ortstermin in der Sache gegeben, berichtet Hembach. Ein Urteilsspruch soll am 29. Januar gefällt werden. Hembach gibt sich optimistisch, dass das Gericht den Argumenten der Verwaltung folge. Aus Sicht der Gemeinde sei das Baugebiet dringend erforderlich, um dem nach Kürten schwappenden Bauboom gerecht zu werden.
Auch die Kürtener müssten Bauflächen haben. In einem Normenkontrollverfahren schauen die Juristen wie mit einer Lupe auf das gesamte Planungsverfahren, auf alle Dokumente und Gutachten. In der Tat, räumt Hembach ein, gebe es bei einigen wenigen Abläufen Unstimmigkeiten. Da gehe es etwa um Linien von Gewässern in den Skizzen und ähnliches. „Nichts Gravierendes, wie er betont. Aber wichtig genug, um die Details nochmals in ein Verfahren einzubringen. Darauf müsse man sich wohl gefasst machen.
Neues Verfahren
Für diese Planungsbereiche müsse das Verfahren noch einmal aufgeschnürt werden, inklusive der Eingaben der Bürger und der dann folgenden Abwägung durch die Planer der Verwaltung. Schließlich müsse auch der Gemeinderat noch einmal über den geänderten Bebauungsplan abstimmen. Das alles verzögere den ursprünglichen Bauplan, sagt Hembach. Denn Bauaktivitäten könne es erst nach einem für die Gemeinde günstigen Richterspruch zum Normenkontrollverfahren geben und dem Heilen der kleinen Formfehler im Bebauungsplan.
Bis es soweit ist, hält der Geschäftsführer Kontakt zu allen Interessenten. Auf Wunsch können Vorverträge unterzeichnet werden. Sie heben sich auf, sollte das Gericht den Gegnern des Baugebietes folgen. Entsprechende Klauseln seien in den Vertragstexten aufgenommen, betont Hembach.
Wer nach längerer Wartezeit nun kein Interesse mehr an einem Baugrundstück an der Bergstraße habe, könne dies auch mitteilen.

