Abo

RösrathDer Brückenneubau über die Sülz in Lehmbach kommt voran

4 min
Eine Baustellenampel, dahinter eine Bake, fünf Autos fahren hintereinander auf einer einspurigen Straße

Auf der L284 haben die Vorarbeiten für eine Behelfsbrücke über die Sülz begonnen. Der Streit um Hochwasserschutz dauert an.

Der Verein Lebenswertes Sülztal kritisiert Straßen NRW.  Überarbeitete hydrologische Werte der Bezirksregierung liegen erst 2027 vor.

Brückenneubau in Lehmbach kommt voranAngela Hilsmann Rösrath Es geht voran mit der Brückensanierung in Rösrath. Autofahrende werden es schon bemerkt haben: Die Sülzbrücke Lehmbach aus dem Jahr 1953 ist nur noch einspurig befahrbar, der motorisierte Verkehr an der Bergischen Landstraße (L284) in Lehmbach wird durch Baustellenampeln geregelt. Die Vorarbeiten für eine Behelfsbrücke haben begonnen. Damit sind jedoch die Differenzen um die Frage, ob der Neubau ausreichend auf den Hochwasserschutz abgestimmt ist, keineswegs beendet.

Nach Angaben von Straßen NRW, verantwortlich für die Brücke und den Bau, sind die vorbereitenden Arbeiten für den Neubau bereits in vollem Gange. Derzeit verlegen Versorgungsträger Leitungen um. Ab Mai soll die Behelfsbrücke hergestellt, ab Juni das alte Bauwerk abgebrochen und mit dem Neubau begonnen werden. Die neue Brücke soll im Frühjahr 2027 für den Verkehr freigegeben werden. Das neue Bauwerk wird mit einer Stützweite von 18,50 (bisher: 23,80) Metern die Sülz kürzer überspannen. Dafür wird es breiter ausfallen: Der Geh- und Radweg soll beidseitig je 2,5 Meter breit angelegt werden.

Verein Lebenswertes Sülztal: Treibgut kann sich viel schneller verkeilen

Begleitet wird das Projekt von anhaltender Kritik des Vereins Lebenswertes Sülztal. Er bemängelt, dass den hydraulischen Berechnungen im Auftrag von Straßen NRW zwar geltende - aber bereits veraltete - Hochwasserwerte zugrunde lägen. So berücksichtige das von der Firma Hydrotec erstellte Gutachten ein hundertjährliches Hochwasser (HQ100) – auf Basis von Werten aus der Zeit vor dem Jahrhunderthochwasser im Juli 2021. Auf dieser Grundlage sei festgestellt worden, dass der geplante Brückenneubau kein zusätzliches Hindernis für den Hochwasserabfluss bilde. Neuere Berechnungen der Hochwasserstatistik im Rahmen eines Pilotprojekts der Bezirksregierung Köln seien jedoch zu einem anderen Ergebnis gekommen: Danach falle der neue HQ100-Wert fast doppelt so hoch aus wie der alte (vor dem Juli-Hochwasser 2021) ermittelte. Diese Erkenntnis ignoriere das Gutachten.

Noch gravierender ist aus Sicht des Vereins, dass die Widerlager der Brücke um 5,7 Meter näher zusammenrücken sollen. Dadurch fließe bei Hochwasser weniger Wasser ungehindert durch, das Verklausungsrisiko steige: „Treibgut kann sich viel schneller verkeilen“, so der Verein. Mit möglicherweise gravierenden Folgen: „Bei der Untersuchung einer Brücke an der Ahr konnte man einen Anstieg des Wasserspiegels um 40 Zentimeter, bei totaler Verklausung um bis zu zwei Meter berechnen.“ Auch dieses Szenario fehle im Hydrotec-Gutachten vollständig. Trotzdem sei das Projekt genehmigt worden.

Straßen NRW: Berechnungen wurden aktuell geltende Werte zugrunde gelegt

Pressesprecherin Anja Albert des Landesbetriebs Straßen NRW betont indes, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen technischen Regelwerke eingehalten würden. „Den hydraulischen Berechnungen wurden, wie vom Gesetzgeber gefordert, die aktuell geltenden Werte des HQ100 zugrunde gelegt.“ Beim Neubau werde zudem der Freibord – der Sicherheitsabstand zwischen Wasseroberfläche und Brückenunterkante – von 30 auf 50 Zentimeter erhöht, was das Verklausungsrisiko vermindere.

Die Bezirksregierung Köln bestätigt, dass sie derzeit an einem neuen hydrologischen Modell für die Sülz arbeitet. Aufgrund des Extremereignisses 2021 sei davon auszugehen, dass der Bemessungsabfluss künftig steigen werde – neue Werte seien jedoch erst 2027 zu erwarten. „Dieser Umstand wurde Straßen NRW mehrfach mitgeteilt“, so Dirk Schneemann, Sprecher der Bezirksregierung. Außerdem habe Straßen NRW eine Empfehlung für eine zusätzliche Freiborderhöhung erhalten. Die Berücksichtigung eines extremen Jahrtausendhochwassers sei nicht erforderlich, „dem Maßnahmenträger steht es natürlich frei, ein HQextrem zu berücksichtigen“.

Untere Wasserbehörde beim Kreis hat keine eigenen Genehmigungen erteilt

Der Verein Lebenswertes Sülztal hat sich mit seinem Anliegen bislang erfolglos an die Untere Wasserbehörde beim Rheinisch-Bergischen Kreis, Umweltminister Krischer und den Petitionsausschuss des Landtags gewandt. Ein Schreiben an die Bezirksregierung Köln von Ende Februar wurde nach deren Aussage an die Untere Wasserbehörde weitergeleitet – eine Antwort an den Verein steht noch aus.

Auf Nachfrage dieser Redaktion erklärte die Behörde, die hydraulischen Simulationen zeigten, „dass der Brückenneubau zu keinerlei Ausweitung der Überflutungsflächen auf angrenzende Grundstücke führt“. Der Kreis habe zudem keine eigenen Genehmigungen erteilt, die Baumaßnahme werde durch Straßen NRW in eigener rechtlicher Verantwortung durchgeführt.